Urteil Ausgleichsabgabe
Schlagworte
Ausgleichsabgabe; Abgabenerhebung; Fehlbelegungsabgabe
Leitsätze
1. Die Bemessung des Höchstbetrags nach den in § 6 Abs. 1 und 2 LAFWoG i. V. m. § 6 Abs. 2 S. 3 AFWoG bestimmten Maßstäben führt zu einer vorteilsgerechten Abgabenbelastung der besserverdienenden Inhaber von in durchschnittlichen Wohngegenden gelegenen öffentlich geförderten Sozialwohnungen und Wohnungsfürsorgewohnungen.
2. Der Begriff der ortsüblichen Miete in § 6 Abs. 3 LAFWoG ist nicht identisch mit dem Begriff der üblichen Entgelte i. S. v. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 MHG. Die "ortsübliche Miete" entspricht dem bei Neuvermietung erzielbaren Entgelt bzw. der Obergrenze der im Mietspiegel enthaltenen Mietzinsspanne für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
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