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Urteil Wohnraummietverhältnis mit nur einem Ehegatten
Schlagworte
Wohnraummietverhältnis mit nur einem Ehegatten; Räumungsklage
Leitsätze
I. Der Vermieter kann bei Beendigung eines Wohnraummietvertrages, der nur mit einem Ehegatten abgeschlossen worden ist, auch den anderen Ehegatten, der nicht Mieter geworden ist, auf Rückgabe der Wohnung in Anspruch nehmen. Er kann sein Herausgabeverlangen auf § 556 Abs. 3 BGB und zusätzlich, sofern er Eigentümer der Mietsache ist, auf § 985 BGB stützen. Einer Räumungsklage gegen den nicht mietenden Ehegatten fehlt nicht das Rechtsschutzinteresse.
II. Wegen der weiteren Vorlagefragen ergeht kein Rechtsentscheid.
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