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  1. 67 T 8/92 - Räumungsfrist
    Leitsatz: Wird ein Räumungsanspruch darauf gestützt, daß der Mieter die Miete nicht zahlt, kann im Regelfall nur eine Räumungsfrist von etwa sechs Wochen gewährt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn sichergestellt ist, daß der Vermieter hinsichtlich der laufenden zukünftigen Nutzungsentschädigung im vollen Umfang befriedigt wird.
    LG Berlin
    09.03.1992
  2. 8. O. 508/91 - Abrechnungsanspruch; Aufbauhypothek; Aufbaugrundschuld; Beweislast; Darlegungslast; Grundstücksverwaltung
    Leitsatz: 1. Anspruch auf Abrechnung über ein - auf Grund privatrechtlichen Vertrages - verwaltetes Grundstück in den neuen Bundesländern. 2. Beweislast für die Verwendung eingetragener Aufbauhypotheken/Aufbaugrundschulden. 3. § 18 Abs. 3 Vermögensgesetz ist eng auszulegen; die Verwendung der Gelder bzw. die Baumaßnahmen sind im einzelnen darzulegen.
    LG Berlin
    06.03.1992
  3. 64 S 382/91 - Mietermehrheit; Anfechtung; Vermieterwechsel; Schönheitsreparaturen; Abgeltungsklausel; Quotenklausel
    Leitsatz: 1. Ist der Mietvertrag von mehreren Mietern abgeschlossen, so kön-nen nur alle Mieter gemeinsam den Mietvertrag anfechten. 2. Wird ein bestehender Mietvertrag durch einen neuen Mietvertrag ersetzt und ist in der Zwischenzeit ein Eigentumswechsel eingetreten, so stehen Ansprüche aus dem alten Mietverhältnis nur dem früheren Vermieter zu. 3. Eine formularmäßige Klausel, wonach der Mieter je nach dem Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten zu zahlen hat, ist insgesamt unwirksam, wenn sie einen Abgeltungsanspruch von 100 % vorsieht, wenn die Schönheitsreparaturen bei Vertragsende länger als fünf Jahre zurückliegen; eine teilweise Aufrechterhaltung der Klausel kommt wegen des Verbots geltungserhaltender Reduktion nicht in Betracht.
    LG Berlin
    03.03.1992
  4. 64 S 317/91 - Beitrittsgebiet; staatlicher Verwalter; Kommunale Wohnungsverwaltung; Kündigung; Zahlungsverzug; Bankverschulden; Gewerberaummiete; ortsübliche Miete
    Leitsatz: 1. Die zum staatlichen Verwalter bestellte Kommunale Wohnungsverwaltung durfte ihrerseits einen Dritten mit der Verwaltung beauftragen. 2. Die aufgrund einer derartigen Beauftragung von einem Dritten erklärte Kündigung eines Mietverhältnisses ist solange wirksam, wie die staatliche Verwaltung nicht aufgehoben worden ist. 3. Der Mieter muß sich bei Zahlungsverzug das Verschulden der von ihm mit der Überweisung der Miete beauftragten Bank zurechnen lassen. 4. Wenn in einem vor dem 1.7.1990 abgeschlossenen Mietvertrag über Gewerberaum in der früheren DDR ein Mietzins vereinbart worden ist, so ist nach dem 1.7.1990 davon auszugehen, daß dieser Betrag nicht unter dem ortsüblichen Mietzins lag. Daher war die Zahlung des Vierfachen des Mietzinses aufgrund § 3 Abs. 1 S. 3 der Anordnung über die Fortentrichtung der Mietpreise und Nutzungsentgelte für Gewerberäume und -objekte vom 23. August 1991 nicht preisrechtswidrig.
    LG Berlin
    03.03.1992
  5. 64 S 363/91 - Amtsgerichtsverfahren; Kapitalmehrkostenumlage
    Leitsatz: 1. § 495 a ZPO ist auch in denjenigen Fällen anwendbar, in denen die Statthaftigkeit der Berufung nach § 511 a Abs. 2 ZPO in Betracht kommt. 2. Keine Umlage solcher Kapitalmehrkosten nach § 5 MHG, die da-durch entstehen, daß eine vertraglich vereinbarte Zinsverbilligung wegfällt, die bei Abschluß des Darlehensvertrages fest vereinbart wurde.
    LG Berlin
    28.02.1992
  6. 63 S 448/91 - Staffelmieterhöhung; Modernisierungszuschlag
    Leitsatz: 1. Bei einer Nettokaltmiete reicht es für eine wirksame Staffelmietvereinbarung aus, wenn lediglich die Endbeträge der Steigerung der Grundmiete (Nettokaltmiete) angegeben werden, ohne daß aus anderen Positionen wie Betriebskostenvorschuß, Stellplatzmiete eine neue Gesamtmiete angegeben werden muß. 2. Ist eine wirksame Staffelmiete vereinbart, kann der Vermieter nach Ablauf der Staffelmietvereinbarung keinen Modernisierungszuschlag für solche Maßnahmen verlangen, die er während der Dauer der Staffelmietvereinbarung durchgeführt hat.
    LG Berlin
    28.02.1992
  7. 64 S 389/90 - Modernisierung; Heizungsanschluss; Ankündigungspflicht; Duldungspflicht
    Leitsatz: 1. Die Durchführung von Heizungsrohren sowie Frisch- und Abwasserleitungen durch eine Wohnung, um den Anschluß von neuen Heizungen und Duschbädern in anderen Wohnungen zu ermöglichen, stellt eine Modernisierungsmaßnahme i. S. d. § 541 b BGB dar. 2. Der Mieter ist nur dann zur Duldung dieser Maßnahmen verpflichtet, wenn diese ordnungsgemäß angekündigt worden sind. Dazu gehört auch die Angabe des voraussichtlichen Beginns der Arbeiten. 3. Die Ankündigungspflicht entfällt auch dann nicht, wenn der Mieter sich im Mietvertrag mit nicht genauer bezeichneten Modernisierungsmaßnahmen einverstanden erklärt hat.
    LG Berlin
    28.02.1992
  8. 64 S 186/92 - Restitutionsbescheid; Eintritt des Berechtigten in Mietvertrag; Kündigungsfrist für ZGB-Mietverträge; Mieterhöhungserklärung
    Leitsatz: 1. Die Wirkungen des bestandskräftigen Restitutionsbescheides treten bereits ab Erlaß des Bescheides ein. 2. Die Aktivlegitimation des nach Restitution in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis eintretenden Berechtigten besteht nach bestandskräftigem Bescheid unabhängig von seiner Eintragung als Eigentümer im Grundbuch im Wege der Berichtigung. 3. Die in den vor dem 3. Oktober 1990 geschlossenen Mietverträgen vereinbarte Kündigungsfrist von zwei Wochen hat keinen Bestand. Vielmehr gilt ab dem 3. Oktober 1990 § 565 BGB. 4. Die Mieterhöhungserklärung gem. der Grundmietenverordnung muß allen Mietern gegenüber abgegeben werden.
    LG Berlin
    28.02.1992
  9. 61 S 259/91 - Lärmbeeinträchtigung; ortsübliche Vergleichsmiete; Minderung; Mietminderung; Kenntnis des Mieters; Lebensmittelgeschäft
    Leitsatz: 1. Ermittlung der ortsüblichen Miete, wenn Beeinträchtigungen durch Straßenlärm vorliegen. 2. Mietminderung wegen von einem Lebensmittelgeschäft ausgehenden Lärms.
    LG Berlin
    27.02.1992
  10. 82 T 513/91 - Sachverständigenentschädigung; Kürzung wegen Kostenüberschreitung
    Leitsatz: Die Kürzung einer Sachverständigenentschädigung wegen eines Verstoßes gegen die vom Prozeßgericht aufgegebene Kostenobergrenze setzt weiter voraus, daß das Prozeßgericht - hätte der Sachverständige es von der Kostenüberschreitung unterrichtet - den erteilten Auftrag ganz zurückgenommen oder jedenfalls eingeschränkt hätte.
    LG Berlin
    26.02.1992