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Urteil Räumungsfrist


Schlagworte

Räumungsfrist

Leitsatz

Wird ein Räumungsanspruch darauf gestützt, daß der Mieter die Miete nicht zahlt, kann im Regelfall nur eine Räumungsfrist von etwa sechs Wochen gewährt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn sichergestellt ist, daß der Vermieter hinsichtlich der laufenden zukünftigen Nutzungsentschädigung im vollen Umfang befriedigt wird.

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