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  1. IX R 66/95 - Anschaffungsnaher Aufwand bei Schenkung
    Leitsatz: Die Grundsätze des sog. anschaffungsnahen Aufwands gelten jedenfalls dann nicht, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück in vollem Umfang unentgeltlich erwirbt (Anschluß an BFH-Urteil vom 17. Juni 1997 - IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl. II 1997, 802).
    BFH
    28.04.1998
  2. 2Z BR 102/98 - Geschäftswert; Eigentümerbeschluß; Verwalterentlastung; Verwalter; Entlastung
    Leitsatz: Für den Geschäftswert von Eigentümerbeschlüssen, mit denen dem Verwalter oder dem Verwaltungsbeirat Entlastung erteilt wird, ist maßgebend, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter oder den Verwaltungsbeirat in Betracht kommen. In der Regel wird für die Entlastung des Verwalters ein Geschäftswert von etwa 1.000 DM und für die des Verwaltungsbeirats ein solcher von etwa 500 DM in Betracht kommen.
    BayObLG
    30.12.1998
  3. 2Z BR 90/98 - Geschäftswert; Eigentümerbeschluß; Verwalterentlastung; Verwalter; Entlastung
    Leitsatz: Für den Geschäftswert von Eigentümerbeschlüssen, mit denen dem Verwalter oder dem Verwaltungsbeirat Entlastung erteilt wird, ist maßgebend, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter oder den Verwaltungsbeirat in Betracht kommen. In der Regel wird für die Entlastung des Verwalters ein Geschäftswert von etwa 1.000 DM und für die des Verwaltungsbeirats ein solcher von etwa 500 DM in Betracht kommen.
    BayObLG
    30.12.1998
  4. 2Z AR 121/98 - Wohnungseigentumsgericht; Verweisungsbeschluß; Zuständigkeit; Prozeßgericht; FGG- Verfahren
    Leitsatz: 1. Die Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht an das Prozeßgericht ist für dieses grundsätzlich bindend, wenn der Verweisungsbeschluß formell rechtskräftig geworden ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Verweisung offensichtlich nicht berechtigt, der Beschluß also ohne jede Rechtsgrundlage ist. 2. Ein Anspruch auf Zustimmung zur Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltend zu machen.
    BayObLG
    18.12.1998
  5. 2Z BR 145/98 - Amtsermittlungspflicht; Wohnungseigentumsverfahren; Schlüssigkeit; freiwillige Gerichtsbarkeit
    Leitsatz: Die Amtsermittlungspflicht des Gerichts im Wohnungseigentumsverfahren als einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist zwar eingeschränkt, entbindet aber nicht von der Pflicht, auf Bedenken gegen die Schlüssigkeit eines Antrags hinzuweisen und konkret und unmißverständlich klarzumachen, welcher Sachvortrag und welche Beweismittel noch erforderlich gewesen wären.
    BayObLG
    18.12.1998
  6. 2Z BR 166/98 - Wohnnutzung; Sanitäranschlüsse
    Leitsatz: Werden in einem in der Gemeinschaftsordnung als Hobbyraum bezeichneten Raum, der nicht zu Wohnzwecken genutzt werden darf, eine Dusche und eine Toilette an die gemeinschaftlichen Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen, ist dies der Beginn einer Nutzung zu Wohnzwecken. Die übrigen Wohnungseigentümer können verlangen, daß die Anschlüsse der Sanitäreinrichtungen dauerhaft getrennt werden. Voraussetzung hierfür ist nicht die Feststellung, daß der Hobbyraum tatsächlich bereits zu Wohnzwecken genutzt wird.
    BayObLG
    18.12.1998
  7. RE-Miet 3/98 - Mieterhöhungseinschränkung durch Verwaltungsvorschrift
    Leitsatz: 1. Soweit die Verwaltungsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, die verwaltungsintern für die Vermietung bundeseigener Wohnungen unter anderem an Bundesbedienstete als obere Grenze für ein Mieterhöhungsverlangen die untere Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete ("maßgebliche Vergleichsmiete" im Sinne der Verwaltungsvorschriften) vorsehen, ist die Bundesrepublik Deutschland in einem Wohnraummietverhältnis über eine solche Wohnung, die sie im Rahmen der Wohnungsfürsorge an einen Bundesbediensteten vermietet hat, nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung regelmäßig auch gegenüber dem Mieter an diese Grenze gebunden.2. Die Bundesrepublik Deutschland braucht in einem Mieterhöhungsverlangen, das sie im Rahmen eines solchen Mietverhältnisses an den Mieter richtet, jedenfalls dann nicht ausdrücklich auf die Einhaltung dieser Grenze hinzuweisen, wenn zur Begründung des Verlangens drei Vergleichswohnungen angegeben werden, die für den Mieter ohne weiteres erkennbar von der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls nach den Grundsätzen der genannten Verwaltungsvorschriften vermietet worden sind.
    BayObLG
    16.12.1998
  8. 2Z BR 115/98 - Zwangsvollstreckung; Vergleich; Wohnungseigentumsgericht; neuer selbständiger Beschwerdegrund
    Leitsatz: 1. Die Zwangsvollstreckung aus einem vor dem Wohnungseigentumsgericht geschlossenen Vergleich richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung. 2. Ein neuer selbständiger Beschwerdegrund ist nicht gegeben, wenn das Amtsgericht einen Vollstreckungsantrag des Gläubigers gem. § 887 ZPO mit der Begründung abgewiesen hat, der Schuldner habe die titulierte Verpflichtung erfüllt, und das Landgericht die dagegen gerichtete Beschwerde mit der Begründung zurückweist, der Vollstreckungstitel sei inhaltlich zu unbestimmt und deshalb als Vollstreckungsgrundlage nicht geeignet.
    BayObLG
    10.12.1998
  9. 2Z BR 99/98 - Verwaltungsaufwand; zusätzlicher Verwaltungsaufwand; Gemeinschaftsordnung; Wohnungseigentümer; Verwaltervergütung
    Leitsatz: 1. Die Abwälzung einer von allen Wohnungseigentümern geschuldeten zusätzlichen Verwaltervergütung auf einzelne Wohnungseigentümer, die den zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht haben, setzt grundsätzlich Verzug oder eine sonstige schuldhafte Pflichtverletzung voraus. Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, daß ein Wohnungseigentümer den von ihm verursachten zusätzlichen Verwaltungsaufwand allein zu tragen habe, kann dies nicht gelten, wenn das Verhalten des Wohnungseigentümers rechtmäßig war. 2. Ein Eigentümerbeschluß, der einem einzelnen Wohnungseigentümer konstitutiv eine besondere Verpflichtung auferlegt, muß dies für den Betroffenen klar erkennbar machen, andernfalls ist er wegen fehlender inhaltlicher Bestimmtheit für ungültig zu erklären.
    BayObLG
    10.12.1998
  10. 4 U 32/97 - Mietzinsminderung; Mietminderung; Minderung; Verzicht; Gewährleistungsrecht; vorbehaltlose Zahlung
    Leitsatz: Ein auch für die Zukunft wirksamer Verzicht auf Gewährleistungsrechte infolge vorbehaltloser Mietzinszahlung (§ 539 BGB analog) liegt nicht vor, solange der Mieter eine Minderung androht und diese Androhung - eventuell mehrmals - zeitnah wiederholt. Der Vermieter verliert Nachzahlungsansprüche nach längerer widerspruchsloser Hinnahme einer Mietzinsminderung entsprechend den gleichen Grundgedanken, die für den Verlust von Gewährleistungsrechten des Mieters nach längerer vorbehaltloser Mietzinszahlung maßgeblich sind.
    HansOLG Hamburg
    09.12.1998