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  1. VG 29 A 25.94 - Verfolgungssituation; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Ursächlichkeitsnachweis
    Leitsatz: Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit einer Verfolgungssituation.
    VG Berlin
    24.09.1998
  2. 2 K 1650/95 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Unmöglichkeit der Rückübertragung; Grundstückszusammenlegung; Realteilung; Überbau; gewerbliche Grundstücksnutzung durch Liquidationsunternehmen; Einbeziehung in Unternehmenseinheit
    Leitsatz: 1. Befand sich ein Unternehmen am 29. September 1990 in Liquidation, benötigte es seine Grundstücke nicht zur gewerblichen Nutzung. 2. Die Rückgabe eines Grundstückes ist möglich, solange es katastermäßig existiert. Die Zusammenlegung mit einem anderen Grundstück hindert die Rückgabe ebensowenig wie der Überbau mit einem Geschäftshaus. 3. Die Wiederherstellung des früheren katastermäßigen Zustandes kann durch Realteilung erfolgen. 4. Eine etwaige übergreifende Bebauung kann durch die für den Überbau geltenden Vorschriften des Bürgerlichen Rechts geltenden Vorschriften geregelt werden.
    VG Leipzig
    17.09.1998
  3. 4 K 439/98 - Verpflichtungsklage; Rehabilitierungsbescheinigung; Rechtsschutzbedürfnis; Verfolgteneigenschaft; Eigenkündigung; geringeres soziales Ansehen; Ingenieur für Standardisierung; Konstruktionsingenieur; sozial gleichwertiger Beruf
    Leitsatz: 1. Einer Verpflichtungsklage auf Ausstellung einer Rehabilitierungsbescheinigung nach § 17 Abs. 1 BerRehaG fehlt nicht deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Kl. nicht vorrangig als politisch Verfolgter anerkannt werden will, solange er die inzidente Feststellung der Verfolgteneigenschaft jedenfalls hinnimmt. 2. Von einer erzwungenen Eigenkündigung, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BerRehaG erfüllt, kann nur dann ausgegangen werden, wenn der Kündigende entweder einer von Arbeitgeberseite drohenden, politisch motivierten Kündigung zuvorkommen wollte oder die Motivation zur Eigenkündigung aus einer Maßnahme resultierte, die dem Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BerRehaG unterfällt. Eine Eigenkündigung aufgrund einer der politischen Verfolgung dienenden Umsetzung in einen sozial gleichwertigen Beruf genügt diesen Anforderungen nicht. 3. Die Tätigkeit eines Ingenieurs für Standardisierung ist im Vergleich zu der Tätigkeit eines Konstruktionsingenieurs nicht mit einem geringeren sozialen Ansehen verbunden.
    VG Chemnitz
    17.09.1998
  4. 4 K 1621/94 - IHK der DDR; Vermögensübertragung; Tauschgrundstück; Rechtsträgerschaft; Eigentümerstellung; Funktionsnachfolger; Vermögenszuordnung
    Leitsatz: 1. Mit der Auflösung der Industrie- und Handelskammer der DDR im Jahre 1958 gingen deren Vermögenswerte in Eigentum des Volkes über und wurden somit unentgeltlich dem Zentralstaat - hier der DDR - zur Verfügung gestellt. 2. Die IHK der DDR ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu qualifizieren. 3. Die Unentgeltlichkeit der Übertragung von Vermögenswerten im Sinne des Art. 21 Abs. 3 EinigungsV entfällt, wenn der ein Grundstück übertragenden Körperschaft ein Tauschgrundstück zur Verfügung gestellt wurde. Das setzt jedoch voraus, daß der zur Verfügung stellenden Körperschaft an dem Tauschgrundstück die Rechtsposition eingeräumt wurde, die sie an dem zur Verfügung gestellten Grundstück innehatte. Die Einräumung einer Rechtsträgerschaft vermag nicht zur Entgeltlichkeit der Übertragung des Eigentums führen, auch wenn aufgrund der im Zuge der Wiedervereinigung erlassenen Rechtsvorschriften die damals eingeräumte Rechtsträgerschaft heute zu vermögensrechtlichen Ansprüchen beziehungsweise zur Eigentümerstellung an dem in Rechtsträgerschaft bewirtschafteten Grundstück führt. 4. Die heutigen Industrie- und Handelskammern sind Funktionsnachfolger der Industrie- und Handelskammer der DDR im Sinne des § 11 Abs. 3 VZOG. Dem steht nicht entgegen, daß es sich bei der IHK der DDR um eine überregionale Körperschaft handelte, während die heutigen Industrie- und Handelskammern auf die jeweiligen Bezirke beschränkt tätig werden. Die Zuordnung der Vermögenswerte der IHK der DDR hat nach der Belegenheit der Vermögenswerte in dem jeweiligen Einzugsbereich der IHK zu erfolgen. 5. Aufgrund der Verordnung über die Industrie- und Handelskammern der DDR vom 1.3.1990 konnten sich die heutigen IHK´n vor dem Stichtat des § 11 Abs. 3 VZOG konstituieren.
    VG Chemnitz
    17.09.1998
  5. VG 29 A 293.96 - Rücknahme; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Sperrfrist; Jahresfrist
    Leitsatz: Zur Zulässigkeit der Rücknahme einer rechtswidrigen Grundstücksverkehrsgenehmigung trotz Ablaufs der Jahresfrist ab Erlaß des Genehmigungsbescheids (§ 5 Satz 2 GVO).
    VG Berlin
    27.08.1998
  6. VG 22 A 57.97 - Rechtsanwaltskosten; Kostenerstattung; Vorverfahren
    Leitsatz: Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Vertretung im Rückerstattungsverfahren.
    VG Berlin
    13.08.1998
  7. VG 19 A 213.89 - Abstandfläche; Staffelung
    Leitsatz: Die Tiefe der Abstandfläche vor einer nicht mehr als 16 m langen Außenwand im Sinne des § 6 Abs. 6 Satz 1 BauOBln beträgt bei einem zweigeschossigen Gebäude zur Grundstücksgrenze mindestens 4 m. Eine Staffelung dieser Tiefe bei unterschiedlicher Wandhöhe (hier: eingeschossiger vortretender Wandteil mit 3 m tiefer Abstandfläche) ist rechtswidrig und verletzt den Nachbarn in seinen Rechten.
    VG Berlin
    31.07.1998
  8. 2 E 442/98.GE - Rückübertragungsbescheid; Rücknahme; begünstigender Verwaltungsakt; Eigentumsübergang; Vormerkung; sofortige Vollziehbarkeit
    Leitsatz: 1. Ordnet die Behörde die sofortige Vollziehbarkeit eines Bescheides an, mit dem ein unanfechtbarer Verwaltungsakt, der die Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück aussprach, zurückgenommen wird, wird analog § 34 Abs. 1 Satz 1 VermG der ursprüngliche Verfügungsberechtigte Eigentümer. Der durch den Rückübertragungsbescheid Begünstigte verliert seine Eigentümerposition. 2. Analog § 34 Abs. 1 Satz 3 VermG gilt jedoch zugunsten desjenigen, der durch die Rückübertragung begünstigt worden war, eine Vormerkung als genehmigt.
    VG Gera
    23.07.1998
  9. VG 19 A 68.98 - Verantwortlichkeit des Eigentümers für baurechtswidrige Zustände auf dem Nachbargrundstück, Gefahrengrenze, Wesen der Baugenehmigung, keine privatrechtsgestaltende Wirkung der Baugenehmigung
    Leitsatz: Der Eigentümer ist für einen baurechtswidrigen Zustand (Fehlen des zweiten Rettungsweges) auf dem Nachbargrundstück auch dann nicht verantwortlich, wenn er selbst diesen Zustand (durch Schließen der über sein Grundstück führenden Rettungswege) herbeigeführt hat, es sei denn, er ist aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zum Ausgleich der Baurechtswidrigkeit verpflichtet; allein aus der Erteilung einer Baugenehmigung folgt eine solche Verpflichtung nicht.
    VG Berlin
    15.07.1998
  10. 3 K 414/98 - Ausreiseverkauf; Wohnraumzuweisung; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch
    Leitsatz: 1. Wird die Ausreise aus der DDR davon abhängig gemacht, daß die Immobilien an DDR-Bewohner veräußert werden, so ist das machtmißbräuchlich. 2. Zur Frage der Redlichkeit bei Verstoß gegen die VO zur Lenkung des Wohnraums vom 14. September 1967 und bei persönlichen Kontakten zu dem Bürgermeister der Gemeinde. 3. Zur DDR-Praxis bei der Auswahl eines Käufers.
    VG Dresden
    02.07.1998