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BVerwG 7 B 417.97 - Ablösebetrage für die bei Überführung des Grundstücks in Volkseigentum untergegangene dingliche Rechte; hypothekarisch gesicherte SteuerforderungLeitsatz: Ob eine hypothekarisch gesicherte Steuerforderung der DDR rechtsstaatswidrig zustande gekommen ist, ist nicht bei der Festsetzung von Ablösebeträgen gemäß § 18 VermG zu prüfen. Der Restitutionsberechtigte ist darauf verwiesen, die Aufhebung der Steuerfestsetzung nach Art. 19 Satz 2 des Einigungsvertrages in Verbindung mit dem Schreiben des Bundesfinanzministers vom 8. August 1991 an die Obersten Finanzbehörden der Länder (BStBl I S. 793) zu beantragen, und nach Aufhebung den hinterlegten Ablösebetrag nach § 18 b Abs. 1 Satz 3 VermG herauszuverlangen.BVerwG31.03.1998
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BVerwG 4 C 10.97 - Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines Wohngebäudes; Naturschutzbelange; Erweiterung einer Splittersiedlung; Bestandsschutz; eigentumsrechtliche Inhalts- und SchrankenbestimmungLeitsatz: Außerhalb der gesetzlichen Regelungen gibt es keinen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz (Fortführung der jüngeren Rechtsprechung und ausdrückliche Aufgabe der gegenteiligen Rechtsprechung - BVerwGE 72, 362).BVerwG12.03.1998
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BVerwG 4 C 3.97 - Sprungrevision; Klagebefugnis, Wohnungseigentum; Sondereigentum; Teileigentum, Miteigentum; Nachbarklage, Nachbarschutz; RechtsschutzLeitsatz: Das Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz schließt öffentlich-rechtliche Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer desselben Grundstücks aus. Dies gilt auch gegenüber Störungen, die ein nicht zur Eigentümergemeinschaft gehörender Dritter bei der baulichen Nutzung des gemeinschaftlichen Grundstücks verursacht.BVerwG12.03.1998
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BVerwG 7 C 21.97 - Anmeldung; Antrag; SchriftformLeitsatz: Ein Antrag nach § 30 Abs. 1 Satz 1 VermG bedarf zu seiner Wirksamkeit nicht der Schriftform.BVerwG05.03.1998
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BverwG 7 C 13.97 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Buchgrundstück; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Eigentumsverzicht durch ErbengemeinschaftLeitsatz: 1. Zu den bebauten Grundstücken im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG zählen auch Buchgrundstücke, die, ohne selbst bauliche Anlagen aufzuweisen, für die bestimmungsgemäße Nutzung des bebauten Nachbargrundstücks notwendig sind. 2. Ein Anspruch auf Rückgabe eines wegen Überschuldung in Volkseigentum übergegangenen Mietwohngrundstücks (§ 1 Abs. 2 VermG) kann auch dann bestehen, wenn das Grundstück im Eigentum einer Erbengemeinschaft stand und alle Miterben ihr Grundeigentum nacheinander und beschränkt auf ihren Erbanteil aufgaben.BVerwG05.03.1998
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BVerwG 7 B 345.97 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlussgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Anteilsenteignung; VollzugsauftragLeitsatz: Das die sogenannten Anteilsenteignungen betreffende Schreiben der SMAD Finanzverwaltung vom 19. Oktober 1948 enthält einen an die zuständigen deutschen Behörden gerichteten konkreten Vollzugsauftrag (vgl. BVerwGE 98, 1 - "Liste 3") zur vollständigen Enteignung der von einer solchen Anteilsenteignung betroffenen Unternehmen. Derartige Enteignungen sind in der Regel auch dann der sowjetischen Besatzungsmacht im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG zuzurechnen, wenn sie nach dem 7. Oktober 1949 vollzogen wurden.BVerwG05.03.1998
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BVerwG 7 C 8.97 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Enteignung gegen geringere Entschädigung; Steuerermäßigung; Aufbauenteignung; unlautere Machenschaft; FDGBLeitsatz: Enteignungen gegen eine geringere Entschädigung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG setzen voraus, daß die generelle Diskriminierung unmittelbar auf den Eigentumszugriff durchschlug. Daran fehlt es bei einer Steuervorschrift, nach der die Steuer auf eine Enteignungsentschädigung zugunsten unbeschränkt steuerpflichtiger DDR-Bürger und Ausländer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der DDR, nicht aber bei beschränkt steuerpflichtigen gebietsfremden Eigentümern ermäßigt wurde (§ 4 der Dritten Durchführungsbestimmung zum Entschädigungsgesetz vom 24. Januar 1961, GBl. DDR II S. 31). Bei einer Enteignung zugunsten des FDGB auf der Grundlage des Aufbaugesetzes kann eine unlautere Machenschaft anzunehmen sein, wenn die Durchführung von Baumaßnahmen von vornherein nicht konkret geplant war.BVerwG05.03.1998
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BVerwG 7 C 71.96 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Rekultivierung eines BraunkohletagebaugrundstücksLeitsatz: Stehen durch den Braunkohletagebau in Anspruch genommene Grundstücke zur Rekultivierung an, ist deren Rückübertragung nach § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG ausgeschlossen.BVerwG05.03.1998
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BVerwG 7 C 30.97 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Enteignungsrichtlinie; Objektliste für nicht überschuldete Eigenheime; AusreiseverkaufLeitsatz: Eine Enteignung kann die Voraussetzungen einer unlauteren Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG erfüllen, wenn die Enteignungsbehörde zu ihr durch unveröffentlichte, mit dem einschlägigen Enteignungsgesetz nicht zu vereinbarende Richtlinien angeleitet wurde, durch die Beschlüsse hoher Staats- oder SED-Organe umgesetzt wurden, welche Mitglieder einer Gruppe (hier: "Westeigentümer") gezielt benachteiligen sollten ("Besondere Objektliste für nicht überschuldete Eigenheime").BVerwG05.03.1998
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BVerwG 7 B 408.97 - Anmeldung von BruchteilseigentumsrückgabeLeitsatz: Meldet ein ehemaliger Bruchteilseigentümer einen Anspruch auf Rückgabe des Vermögenswerts an alle Miteigentümer an, gilt sein Antrag nicht zugleich als Anmeldung von Rückgabeansprüchen der übrigen Miteigentümer.BVerwG04.03.1998