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Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Rekultivierung eines Braunkohletagebaugrundstücks
Leitsatz
Stehen durch den Braunkohletagebau in Anspruch genommene Grundstücke zur Rekultivierung an, ist deren Rückübertragung nach § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG ausgeschlossen.
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