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Urteil Rückübertragungsanspruch


Schlagworte

Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Enteignungsrichtlinie; Objektliste für nicht überschuldete Eigenheime; Ausreiseverkauf

Leitsatz

Eine Enteignung kann die Voraussetzungen einer unlauteren Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG erfüllen, wenn die Enteignungsbehörde zu ihr durch unveröffentlichte, mit dem einschlägigen Enteignungsgesetz nicht zu vereinbarende Richtlinien angeleitet wurde, durch die Beschlüsse hoher Staats- oder SED-Organe umgesetzt wurden, welche Mitglieder einer Gruppe (hier: "Westeigentümer") gezielt benachteiligen sollten ("Besondere Objektliste für nicht überschuldete Eigenheime").

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