« zurück zur Suche

Urteil Rückübertragungsanspruch


Schlagworte

Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Enteignung gegen geringere Entschädigung; Steuerermäßigung; Aufbauenteignung; unlautere Machenschaft; FDGB

Leitsätze

Enteignungen gegen eine geringere Entschädigung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG setzen voraus, daß die generelle Diskriminierung unmittelbar auf den Eigentumszugriff durchschlug. Daran fehlt es bei einer Steuervorschrift, nach der die Steuer auf eine Enteignungsentschädigung zugunsten unbeschränkt steuerpflichtiger DDR-Bürger und Ausländer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der DDR, nicht aber bei beschränkt steuerpflichtigen gebietsfremden Eigentümern ermäßigt wurde (§ 4 der Dritten Durchführungsbestimmung zum Entschädigungsgesetz vom 24. Januar 1961, GBl. DDR II S. 31).

Bei einer Enteignung zugunsten des FDGB auf der Grundlage des Aufbaugesetzes kann eine unlautere Machenschaft anzunehmen sein, wenn die Durchführung von Baumaßnahmen von vornherein nicht konkret geplant war.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.