« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (561 - 570 von 949)

  1. 17 C 86/98 - Zwangsverwalter; Wohnraummangellage
    Leitsatz: 1. Der Zwangsverwalter ist nicht als gesetzlicher Vertreter des Vermieters anzusehen; ein etwaiger Verstoß des Vermieters gegen § 5 WiStG kann insoweit nicht dem Verwalter zugerechnet werden. 2. Eine Ausnutzung einer Wohnraummangellage i. S. von § 5 WiStG liegt nicht vor, wenn die Überschreitung der ortsüblichen Miete um mehr als 20 % lediglich auf ein Absinken des Mietniveaus zurückgeht; eine Tatbegehung durch Unterlassen scheidet aus, da den Vermieter keine Rechtspflicht zum Handeln (Herbeiführung einer Vertragsänderung) trifft.
    AG Wedding
    29.09.1998
  2. 7 C 1339/98 - Betretensrecht; Renovierungsarbeiten; Rückgabe; vorzeitige Rückgabe
    Leitsatz: Der Mieter ist zur Weiterzahlung des Mietzinses verpflichtet, wenn er erklärt hat, daß der Vermieter die Mieträume zur Durchführung von Renovierungsarbeiten bereits vor Mietvertragsende betreten darf
    AG Trier
    25.09.1998
  3. 15 b WEG 73/98 - Jahresschuldbeschluß; Fälligkeit; Verzug; Restschuld; Wohngeld
    Leitsatz: Der mit der Mehrheit der Wohnungseigentümerversammlung gefaßte sog. Jahresschuldbeschluß zur Fälligkeit einer Restschuld des sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden anteiligen Wohngeldes ist auf Anfechtung für ungültig zu erklären.
    AG Bergheim
    18.09.1998
  4. 16 C 187/98 - Gleichwertigkeit der Energiequellen
    Leitsatz: Wird im Zuge der Sanierungsarbeiten die Elektrosteigeleitung verstärkt und die Gasversorgung gesperrt, ist der Vermieter berechtigt, den vorhandenen Gasherd durch einen Elektorherd auszutauschen.
    AG Mitte
    17.09.1998
  5. 111 a II 47/98 WEG - Kaltwasserzähler; Wasserkosten; Gemeinschaftseigentum; Instandhaltung; Instandsetzung; Umlageschlüssel; Verteilungsschlüssel; Einberufungsmangel
    Leitsatz: Eine Vereinbarung über den Einbau von Kaltwasserzählern kann nicht rechtswirksam durch Mehrheitsbeschluß getroffen werden, wenn nicht nur die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums betroffen ist, sondern auch in das Sondereigentum eingegriffen wird. Die Änderung eines in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Verteilungsschlüssels für Wasserkosten bedarf die Zustimmung aller Wohnungseigentümer.
    AG Bremen
    15.09.1998
  6. 212 C 124/98 - Balkon; Balkongeländer; Verkleidung; Sichtschutz; vertragsgemäßer Gebrauch; Verunstaltung; Außenfassade
    Leitsatz: Es stellt keinen vertragswidrigen Gebrauch dar, am Balkongeländer einen Sichtschutz bis in Höhe des Handlaufs anzubringen, wenn die Außenfassade des Gebäudes durch die Beschaffenheit des Sichtschutzes nicht optisch verunstaltet wird.
    AG Köln
    15.09.1998
  7. 5 C 301/98 - Mietpreisüberhöhung und Mangellage
    Leitsatz: 1. Für die Anwendung des § 5 WiStG darf nicht auf den allgemeinen Wohnungsmarkt abgestellt werden, sondern auf eine Mangellage im Sinne des Gesetzes für einen konkreten Teilmarkt. 2. Lagen bei Abschluß des Mietvertrages die Voraussetzungen des § 5 WiStG nicht vor, muß der Mieter darlegen, mit welchen Handlungen später der Vermieter ein geringes Angebot ausnutzte.
    AG Tiergarten
    14.09.1998
  8. 5 C 378/98 - Kaution; Grundstückserwerber; Rückzahlung
    Leitsatz: Der Grundstückserwerber ist nur dann zur Rückzahlung der Kaution verpflichtet, wenn er den Kautionsbetrag tatsächlich vom Voreigentümer erhalten oder gegenüber diesem die Verpflichtung zur Rückgewähr übernommen hat.
    AG Ebersberg
    10.09.1998
  9. 6 C 1192/98 - Nebenraum; Nebenfläche; Entzug; Rückerlangungsinteresse
    Leitsatz: Benötigt der Vermieter einen nicht mietweise neben der Mietwohnung zur Mitnutzung offenen Raum, den der Mieter entgegen seiner früheren Funktion nutzt (hier: frühere Waschküche als nicht notwendige Durchgangsfläche), kann er dem Mieter die Benutzung bei Vorliegen eines berechtigten Interesses entziehen.
    AG Lörrach
    09.09.1998
  10. 6 C 421/97 - Ordentliche Bewirtschaftung und Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist verpflichtet, bei den Wasserwerken die Gewährung eines Sprengwasserabzuges zu beantragen. Hat er dies unterlassen, ist eine Betriebskostenabrechnung entsprechend zu kürzen. 2. Die Kosten für die Wartung der Türschließanlage sind keine umlegungsfähigen Betriebskosten.
    AG Schöneberg
    09.09.1998