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Urteil Kaltwasserzähler


Schlagworte

Kaltwasserzähler; Wasserkosten; Gemeinschaftseigentum; Instandhaltung; Instandsetzung; Umlageschlüssel; Verteilungsschlüssel; Einberufungsmangel

Leitsätze

Eine Vereinbarung über den Einbau von Kaltwasserzählern kann nicht rechtswirksam durch Mehrheitsbeschluß getroffen werden, wenn nicht nur die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums betroffen ist, sondern auch in das Sondereigentum eingegriffen wird.

Die Änderung eines in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Verteilungsschlüssels für Wasserkosten bedarf die Zustimmung aller Wohnungseigentümer.

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