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Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; Vergleichswohnungen
Leitsatz
Wird ein Mieterhöhungsverlangen mit dem Hinweis auf entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen begründet, so ist die Benennung von Vergleichswohnungen nicht auf eine bestimmte Höchstzahl beschränkt.
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