« zurück zur Suche
Urteil Hausratversicherung
Schlagworte
Hausratversicherung; Gefahrenerhöhung; Schlüsselverlust; Gefahrabwendungspflicht
Leitsatz
Wenn ein Versicherungsnehmer bemerkt, daß ein Schlüssel abhanden gekommen ist, muß er unverzüglich das Schloß auswechseln lassen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat