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V ZR 393/99 - Grundbuchberichtigung; NachlaßpflegerLeitsatz: Der Nachlaßpfleger kann als Vertreter nur eines Miterben und zugleich im eigenen Namen Grundbuchberichtigung verlangen. EGBGB Art. 237 § 2 Abs. 2 Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB gilt nicht, wenn Eigentum des Volkes nach dem 2. Oktober 1990 eingetragen worden ist.BGH21.07.2000
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V ZR 320/98 - Stellvertretung, Aufforderung zur Genehmigung bei vollmachtloser -; Genehmigung, Ergebnis offener Aufforderung zur -; Bereicherung, keine ungerechtfertigte - bei fehlender Verfügungsbefugnis; Leistung, keine Kondiktion der - ohne VerfügungsbefugnisLeitsatz: a) Zahlt der Darlehensgeber des Käufers auf dessen Weisung die Darlehenssumme an den Verkäufer aus, darf dieser nach den ihm vom Darlehensgeber gesetzten Be dingungen aber noch nicht über die Summe verfügen, hat er den Kaufpreis nicht er langt; das Recht, den Geldbetrag einstweilen innezuhaben und zu nutzen, ist durch eine Leistung des Darlehensgebers erlangt, die ihren Rechtsgrund in der Sicherungs abrede mit dem Verkäufer hat. b) Die Aufforderung des Vertragspartners an den vollmachtlos vertretenen Teil, sich über die Genehmigung zu erklären, muß nicht auf die Erteilung der Genehmigung ge richtet, sondern kann ergebnisoffen sein.BGH14.07.2000
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V ZR 328/99 - Erhaltungskosten; Verfügungsberechtigter; Berechtigter; Erstattungsanspruch für außergewöhnliche Erhaltungskosten; Aufrechnung; NutzungsherausgabeanspruchLeitsatz: Der Anspruch aus § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG auf Erstattung der in der Zeit zwischen dem 3. Oktober 1990 und dem 30. Juni 1994 entstandenen außergewöhnlichen Erhaltungskosten kann auch im Wege der Aufrechnung gegenüber einem Anspruch aus § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG geltend gemacht werden.BGH14.07.2000
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V ZR 384/98 - Vormerkung, Erlöschen der - durch Ausfall der Bedingung; Vorerbe, Verkauf durch -n unter Bedingung der Zustimmung des NacherbenLeitsatz: Hat der nicht befreite Vorerbe bei dem Verkauf des zur Erbschaft gehörenden Grundstücks zu seinem Schutz die Fälligkeit der Kaufpreisforderung von der Ertei lung der Zustimmung des Nacherben in öffentlich beglaubigter Form abhängig ge macht, so liegt darin zugleich eine Erfüllbarkeitsbedingung, deren endgültigen Aus fall die bereits eingetragene Auflassungsvormerkung erlöschen läßt.BGH14.07.2000
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V ZR 82/99 - Saldoposten; gegenseitige - im Bereicherungsausgleich; Zinsen, Bereicherungssaldo für - auf Kaufpreis und zur FinanzierungLeitsatz: a) Stellen sich die Parteien eines nichtigen Kaufs im Bereicherungsausgleich gegenseitig Saldoposten in Rechnung (hier: erzielter Mietzins des Käufers; ersparter Kreditzins des Verkäufers), ist die gegen einen anderen Anspruch (hier: Schadensersatz des Käufers wegen aufgewendeter Kreditzinsen) erklärte Aufrechnung mit einem Saldoposten erst beachtlich, wenn der Saldo feststeht; dies gilt auch dann, wenn Saldoposten nur hilfsweise geltend gemacht wurden. b) Hat der Verkäufer dem Käufer die durch den rechtsgrundlos erlangten Kauf preis erzielten oder ersparten Zinsen herausgegeben, so sind die Zinsen, die der Käufer für die Finanzierung des Kaufpreises aufgewendet hat, im gleichen Umfang abgegolten; ein Schadensersatzanspruch des Käufers ist insoweit er loschen. Dies gilt auch, wenn die Herausgabe durch Saldierung im Bereiche rungsausgleich erfolgt.BGH14.07.2000
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V ZR 287/99 - Eigentumsherausgabeanspruch; Unterlassungsanspruch; Verjährung; Miterben; HerausgabeanspruchLeitsatz: Der Herausgabeanspruch des eingetragenen Eigentümers gegen den unberechtigten Besitzer unterliegt auch nach dem Zivilgesetzbuch nicht der Verjährung.Die Verjährung des Anspruchs der Miterben wegen einer Störung des gemeinschaftlichen Eigentums beginnt nicht, bevor nicht jeder Miterbe Kenntnis vom Entstehen des Anspruchs hat.BGH07.07.2000
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V ZR 435/98 - Duldungspflicht und Entschädigung für Glasfaserkabel; Leitungsrecht; Übertragungswegelizenz; BesitzschutzLeitsatz: 1. Verlegt der Inhaber eines Leitungsrechts eigenmächtig gegen den Willen des Grundeigentümers eine nach § 57 Abs. 1 TKG zu duldende neue Leitung, ist dies keine verbotene Eigenmacht. 2. Eine Dienstbarkeit, die dem Inhaber die unterirdische Verlegung, den Betrieb und die Unterhaltung einer Ferngasleitung mit Kabel und Zubehör (betriebsinterne Überwachungsleitung) gestattet, berechtigt nicht zu einer umfassenden telekommunikativen Nutzung der belasteten Grundstücke. 3. Der Anwendungsbereich von § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG ist nicht auf Inhaber von Leitungsrechten beschränkt, die zugleich über eine Übertragungswegelizenz verfügen und in dieser Auslegung verfassungsrechtlich unbedenklich. 4. Ein Grundstückseigentümer hat einen Anspruch auf einmaligen Ausgleich in Geld auch dann, wenn eine bislang nur der betriebsinternen Überwachung dienende und entsprechend dinglich abgesicherte Telekommunikationsleitung zu einer Leitung umgebaut wird, die zu Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit dient. Die Höhe dieses Anspruchs richtet sich in erster Linie nach dem Entgelt, das nach den jeweiligen Marktverhältnissen für die Einräumung eines Leitungsrechts zu allgemeinen Telekommunikationszwecken gezahlt wird.BGH07.07.2000
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III ZR 340/98 - Kein Amtshaftungsanspruch, wenn sowohl Bauherr wie Behörde fehlende Baulast für Zugangsrecht übersehenLeitsatz: Die Amtspflicht der Bauaufsichtsbehörde, eine Baugenehmigung nur dann zu erteilen, wenn die Zuwegung zu dem Baugrundstück öffentlich-rechtlich (durch Baulast) gesichert ist, nimmt dem Bauherrn nicht das privatrechtliche Risiko ab, daß die Nachbarn die Bewilligung dieser Baulast deswegen verweigern, weil die bestehende Grunddienstbarkeit die beabsichtigte Erweiterung der Nutzung nicht abdeckt.BGH06.07.2000
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VII ZR 73/00 - Bauwesenversicherung, Formularklausel über - unterliegt nicht AGB-KontrolleLeitsatz: Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bauverträge enthaltene Klau sel: "Der Auftraggeber schließt eine Bauwesenversicherung ab. Die anteilige Prä mie wird mit 2,5 ‰ von der Schlußsumme in Abzug gebracht. ..." unterliegt gemäß § 8 AGB-Gesetz nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach den §§ 9-11 AGB-Gesetz. AGBG § 8, § 9 Bf, Cb Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Die folgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bauvertrages benachteiligt den Klauselgegner unangemessen und ist daher wegen eines Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam: "Für anteilige Baureinigung werden dem Auftragnehmer 0,5 % von der Schluß summe in Abzug gebracht."BGH06.07.2000
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V ZB 50/99 - Erschließungsvertrag, kein Zivilrechtsweg für Vorfinanzierungsvereinbarung in einem -; Vorfinanzie- rungsvereinbarung, - in einem ErschließungsvertragLeitsatz: Zur Entscheidung über einen Anspruch auf Zahlung aus einer Vorfinanzierungs vereinbarung in einem Erschließungsvertrag mit einer Gemeinde ist das Verwaltungs gericht zuständig.BGH06.07.2000