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  1. XII ZR 179/98 - Gesetzliche Schriftform; Briefwechsel
    Leitsatz: Zu den Anforderungen an die Wahrung der gesetzlichen Schriftform, wenn ein in Form eines fertigen Vertragsentwurfs gemachtes Angebot zum Abschluß eines Mietvertrages nur mit Änderungen angenommen wird und der Vertragspartner diesen Änderungen zustimmt.
    BGH
    18.10.2000
  2. X ZR 169/99 - Gutachten, kein Schadensersatz gegen Erst- für Käufer bei anders lautendem Zweitgutachten
    Leitsatz: Dem Käufer eines Grundstücks, der auf Grund eines Zweitgutachtens erkannt hatte, daß ein vom Ver käufer eingeholtes erstes Verkehrswertgutachten möglicherweise unrichtig ist, steht ein Schadenser satzanspruch gegen den Erstgutachter nicht zu.
    BGH
    17.10.2000
  3. V ZR 349/99 - Zurechnung, - der Kenntnis von Mitarbeiter nicht zu Lasten der Organe; Kenntnis, Zurechnung der - von Mitarbeitern
    Leitsatz: Eine Zurechnung der Kenntnis von Mitarbeitern einer juristischen Person oder ei ner am Rechtsverkehr teilnehmenden nicht rechtsfähigen Organisation ist nur zu Lasten der juristischen Person oder nicht rechtsfähigen Organisation, nicht dagegen zu Lasten ihrer Organe oder Mitglieder zulässig.
    BGH
    13.10.2000
  4. V ZR 430/99 - Nutzungsbeschränkung, öffentlich-rechtliche - als Sachmangel in der Wohnung
    Leitsatz: Die Tatsache, daß eine im Gewerbegebiet gelegene Eigentumswohnung nur von einem bestimmten Personenkreis benutzt werden darf, kann einen Sachmangel be gründen.
    BGH
    13.10.2000
  5. III ZR 242/98 - Marmor, - nach der kurkölnischen Bergordnung; Bergbau, Abbau durch Grundeigentümer und -; Grund- eigentümerbodenschätze, Abbau von -n nicht durch Bergwerkseigentümer
    Leitsatz: a) Zur Auslegung des Begriffs "Marmor" in der kurkölnischen Bergordnung von 1669 (im Anschluß an RGZ 147, 161). b) Der Grundstückseigentümer ist beim Abbau von Grundeigentümerbodenschätzen berechtigt, nach Maßgabe des § 42 BBergG bergfreie Mineralien mitzugewinnen. Die §§ 34 und 43 BBergG gelten ent sprechend. c) Stoßen Grundeigentümer-Abbau und Bergbau auf verliehenes Mineral an derselben Stelle des Gruben feldes zusammen, ohne daß ein getrennter Abbau möglich ist, kommt regelmäßig dem zeitlich früher auf genommenen Betrieb der Vorrang zu. Die Entscheidung, ob beide Bodenschätze nur gemeinschaftlich gewonnen werden können, ist der zuständigen Verwaltungsbehörde vorbehalten. d) Voraussetzung für die zulässige Mitgewinnung eines anderen Bodenschatzes durch den Bergwerksei gentümer ist ein ernsthaft auf die Förderung des verliehenen Minerals gerichteter Betrieb. Bergbau, der unter dem Deckmantel des Abbaus regaler Mineralien ausschließlich darauf gerichtet wird, Grundeigentü merbodenschätze zu gewinnen, ist unzulässige Rechtsausübung.
    BGH
    12.10.2000
  6. VIII ZR 321/99 - Beschwer, - für Berufung bei Hilfsantrag; Beurkundung, notarielle - bei Abhängigkeit von anderem Ver- trag
    Leitsatz: Zur Zulässigkeit einer Berufung, wenn der Kl. mit dem Hauptantrag nicht die Beseitigung der durch das erstinstanzliche Urteil geschaffenen Beschwer erstrebt, aber seinen in erster Instanz geltend gemachten Klageanspruch hilfsweise weiterverfolgt. BGB § 313; GmbHG § 15 Zur Frage des Formzwangs bei einseitiger Abhängigkeit eines Vertrages über den Verkauf von GmbH Geschäftsanteilen von einem Grundstücksvertrag, wenn beide Verträge in getrennten notariellen Urkun den niedergelegt sind.
    BGH
    11.10.2000
  7. III ZR 71/00 - Umlegung, Ermessensausübung bei - im Geltungsbereich des Bebauungsplans
    Leitsatz: Zur Ermessensausübung bei der Festlegung des Umlegungsgebiets, wenn im Gel tungsbereich des Bebauungsplans, dessen Verwirklichung die Umlegung dienen soll, in bezug auf den Stand der Erschließung bzw. den Bedarf an Flächen für die öffentli che Nutzung einzelne Bereiche unterschiedlich betroffen sind. BauGB §§ 55 Abs. 2, 58 Abs. 1 Führt die Umlegungsstelle die Umlegung zur Verwirklichung eines Bebauungsplans (ermessensfehlerfrei) in einem einheitlichen Umlegungsgebiet durch, obwohl in bezug auf den Stand der Erschließung bzw. dem Bedarf an Flächen für die öffentliche Nut zung einzelne Bereiche unterschiedlich betroffen sind, so kann sich bei der Berech nung der Verteilungsmasse und der Verteilung nach Flächen die Notwendigkeit erge ben, Flächenabzüge (§ 55 Abs. 2 BauGB) wie auch Flächenbeiträge (§ 58 Abs. 1 BauGB) in den jeweiligen Teilbereichen unterschiedlich anzusetzen.
    BGH
    05.10.2000
  8. V ZR 448/99 - Erbbaurecht, Fristsetzung zur Zustimmung bei Veräußerung des -s
    Leitsatz: Macht der Eigentümer seine Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts z. B. von der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Zinsanpassungsanspruchs abhängig, und verweigert das Grundbuchamt die Eintragung wegen mangelnder Be stimmtheit des Anpassungsmaßstabs, so kann der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Einleitung des Ersetzungsverfahrens nach § 7 Abs. 3 ErbbauVO setzen mit der Folge, daß der Vertrag nach fruchtlosem Fristablauf unwirksam wird.
    BGH
    05.10.2000
  9. I ZR 210/98 - Immobilienpreisangaben; Wettbewerbsverhältnis; Unterlassungsanspruch; Immobilienwerbung; Quadratmeterpreisangabe; Endpreisangabe; Blickfangwerbung
    Leitsatz: Wegen der Besonderheiten des Immobilienmarktes besteht zwischen bundesweit tätigen Anbietern von Immobilien nicht ohne weiteres ein konkretes Wettbewerbsverhältnis. Eine Werbung für eine Immobilie, in der nur der Quadratmeterpreis, nicht auch der Endpreis, angegeben ist, oder die zwar die Endpreisangabe enthält, aber den Quadratmeterpreis blickfangmäßig hervorhebt, verstößt gegen die Preisangabenverordnung. Sie ist jedoch grundsätzlich nicht geeignet, den Wettbewerb auf dem Immobilienmarkt wesentlich zu beeinträchtigen.
    BGH
    05.10.2000
  10. I ZR 237/98 - Vielfachabmahner; wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Rechtsanwalt als Immobilienabmahner; Mitbewerberstatus
    Leitsatz: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegen eine irreführende Immobilienanzeige durch einen - zugleich als Bauträger und Altbausanierer tätigen - Rechtsanwalt mißbräuchlich ist.
    BGH
    05.10.2000