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  1. XI ZR 150/99 - Haustürwiderruf, Voraussetzungen für - beim Vertreter; Treuhandvertrag, kein Widerruf bei notariell beurkundeten -
    Leitsatz: a) Bei Einschaltung eines Vertreters zum Abschluß eines Darlehensvertrages kommt es für die Widerruflichkeit der Vertragserklärung nach dem Haustürwiderrufs gesetz jedenfalls grundsätzlich nicht auf die Haustürsituation des Vertretenen bei der Vollmachtserteilung, sondern auf die des Vertreters bei Abschluß des Darle hensvertrages an. b) Der in seinem Vertrauen auf eine ihm vorgelegte notariell beurkundete Treuhand vertrags- und Vollmachtserklärung geschützte Darlehensgeber darf ohne weiteres davon ausgehen, daß dem Vertretenen ein Recht zum Widerruf der Treuhandver trags- und Vollmachtserklärung nicht zusteht (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG).
    BGH
    02.05.2000
  2. VII ZR 458/97 - Vertragserfüllungsbürgschaft, wirksame Verpflichtung zur Leistung -
    Leitsatz: Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages enthaltene Verpflichtung, bei Vertragsunterschrift eine Vertragserfüllungsbürgschaft auszuhändigen, ist mit § 9 Abs. 1 AGBG vereinbar.
    BGH
    20.04.2000
  3. XI ZR 193/99 - Verbraucherkreditgesetz, Grundpfandsicherung und Einwendungsdurchgriff im -; Einwendungs- durchgriff, kein - bei teilweiser Grundpfandsicherung
    Leitsatz: § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG (Ausnahme vom Einwendungsdurchgriff des § 9 Abs. 3 VerbrKrG) setzt nicht voraus, daß der Kredit grundpfandrechtlich voll ständig durch einen entsprechenden Wert des belasteten Grundstücks gesichert oder gar der Beleihungsrahmen gemäß §§ 11, 12 HypBG eingehalten ist.
    BGH
    18.04.2000
  4. III ZR 194/99 - Pachtzinsabgrenzung; Grundstückslasten; Anliegerbeiträge für Kleingärten; Erschließungsbeiträge; Straßenausbau; Abfallbeseitigung; Straßenreinigung; Vereinbarung über Erstattung öffentlich- rechtlicher Lasten wirksam
    Leitsatz: a) Unbeschadet der Pachtzinsbegrenzung des § 5 Abs. 1 BKleingG konnten die Parteien eines Kleingartenpachtverhältnisses schon vor Einfügung des gesetzlichen Erstattungsanspruchs nach § 5 Abs. 5 BKleingG n. F. vereinbaren, daß der Pächter die öffentlichen Grundstückslasten zu übernehmen hat. b) Werden von einer Gemeinde "grundstücksbezogene", an sich von § 5 Abs. 5 BKleingG n. F. erfaßte, geldwerte Vorteile (Straßenausbau) geboten oder Leistungen (Abfallbeseitigung, Straßenreinigung) erbracht, so steht ihr ein Erstattungsanspruch nach § 5 Abs. 5 BKleingG n. F. (zumindest analog) auch dann zu, wenn die kleingärtnerisch genutzten Pachtflächen in ihrem Eigentum stehen und deswegen eine Beitrags- oder Abgabenforderung bzw. -schuld nicht entsteht.
    BGH
    18.04.2000
  5. V ZR 36/99 - Leistungsbestimmung, - durch Gläubiger und Zahlungsklage; Nachbewertungsklauseln, - als Leistungsbestimmung
    Leitsatz: Eine Leistungsbestimmung durch Urteil nach § 319 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz BGB kann auch die Vertragspartei beantragen, die die Nichtdurchführbarkeit der in erster Linie gewollten Bestimmung durch einen Dritten verursacht hat. Die Klage kann auch in diesem Fall unmittelbar auf Zahlung des nach Meinung des Gläubigers vom Schuldner zu leistenden Betrags gerichtet werden.
    BGH
    07.04.2000
  6. V ZR 39/99 - Kein Abwehranspruch gegen Drogenhilfezentrum, aber nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch; Störungen vom Nachbargrundstück
    Leitsatz: a) Der Betreiber eines Drogenhilfezentrums und der Vermieter des Grundstücks, auf dem der Betrieb stattfindet, können als mittelbare Störer für die Behinderung des Zugangs zu dem Nachbargrundstück durch die Drogenszene verantwortlich sein, die sich auf der öffentlichen Straße vor den benachbarten Grundstücken bildet. b) Der Anspruch des Nachbarn auf Einstellung des Betriebes eines Drogenhilfezentrums wegen Behinderung des Zugangs zu seinem Grundstück kann wegen des Allgemeininteresses an der Aufrechterhaltung des Betriebes ausgeschlossen sein; in diesem Falle steht dem Nachbarn ein Ausgleichsanspruch in Geld zu, der sich an den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung ausrichtet.
    BGH
    07.04.2000
  7. V ZR 83/99 - Beurkundung, notarielle - von mehreren Grundstückskaufverträgen als einheitliches Geschäft; Grundstückskaufverträge, mehrere - als einheitliches Geschäft
    Leitsatz: Werden mehrere Grundstückskaufverträge als einheitliches Geschäft abgeschlossen, ohne daß die Verknüpfung der einzelnen Verträge beurkundet wird, tritt die Heilung des Formmangels erst ein, wenn der Erwerber hinsichtlich aller Verkaufsflächen als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen worden ist.
    BGH
    07.04.2000
  8. VII ZR 455/98 - Koppelungsverbot von Grundstückskauf/- verkauf und Architektenleistungen
    Leitsatz: a) Verpflichtet sich der Erwerber eines Grundstücks im Kaufvertrag, die auf eigenes Risiko erbrachte Baugenehmigungsplanung eines Architekten zu vergüten, ist die Vereinbarung auch dann gemäß Art. 10 § 3 MietRVerbG unwirksam, wenn der Erwerber die Planung nicht verwerten muß (im Anschluß an BGH, Urteil vom 7. Oktober 1982 - VII ZR 24/82 = BauR 1983, 93 = NJW 1983, 227). b) Ein Vertrag, in dem der Veräußerer des Grundstücks dem Architekten verspricht, darauf hinzuwirken, daß der Erwerber ihm die im Rahmen der Bebauung zu vergebenden Architektenleistungen in Auftrag geben wird, ist nicht ohne weiteres unwirksam.
    BGH
    06.04.2000
  9. V ZB 56/99 - Vormerkung; Sicherungshypothek; Gesamtvollstreckung; Berichtigungsverfahren
    Leitsatz: Die durch einstweilige Verfügung zwangsweise erlangte Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Sicherungshypothek hat in der Gesamtvollstreckung generell keinen Bestand und ist aus diesem Grund einem Berichtigungsverfahren nach § 22 GBO grundsätzlich zugänglich.
    BGH
    06.04.2000
  10. V ZR 146/98 - Wucherähnliches Rechtsgeschäft; DDR-Grundstücke
    Leitsatz: Die Rechtsprechung des Senats zum sog. wucherähnlichen Rechtsgeschäft (§ 138 Abs. 1 BGB) ist grundsätzlich auch auf Kaufverträge über Grundstücke in der DDR anwendbar, die unmittelbar nach Aufhebung der Preisvorschriften (hier 9. Juli 1990) geschlossen worden sind. Ob ein besonders grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zuläßt, bedarf kritischer tatrichterlicher Würdigung.
    BGH
    04.04.2000