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  1. III ZR 325/99 - Kleingarten, rückwirkend erhöhte Pacht für -; Pachtzinsen, rückwirkend erhöhte - für Kleingarten
    Leitsatz: a) Rückwirkend erhöhte Pachtzinsen können nicht nur, wie vom Wortlaut der Überleitungsbestimmung nahegelegt wird, ausschließlich ab dem der Rechts hängigkeit folgenden Monat verlangt werden. In verfassungskonformer Ausle gung werden auch vor der Rechtshängigkeit liegende Pachtzeiträume erfaßt, wenn sie Streitgegenstand waren und zum Zeitpunkt der Klageerhebung die Pachtzinsforderung noch nicht verjährt war. b) Auch ohne förmliche Klageerweiterung(en) können für nach der streitgegen ständlich gemachten Pachtzeit liegende Zeiträume erhöhte Pachtzinsen ver langt werden, wenn die Klageerweiterung deshalb unterblieben ist, weil der Pächter auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat.
    BGH
    21.09.2000
  2. V ZB 58/99 - Kein Sondernutzungsrecht durch Mehrheitsbeschluß
    Leitsatz: a) Ein Sondernutzungsrecht kann nur durch Vereinbarung, nicht auch durch bestandskräftig gewordenen Mehrheitsbeschluß begründet werden. Der Wohnungseigentümerversammlung fehlt hierzu die absolute Beschlußkompetenz (teilweise Aufgabe von BGHZ 54, 65 sowie Abgrenzung zu BGHZ 127, 99 = GE 1994,1383 und 129, 329 = GE 1995, 1215). b) Durch Beschlußfassung können nur solche Angelegenheiten geordnet werden, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluß entscheiden dürfen, anderenfalls bedarf es einer Vereinbarung. c) § 23 Abs. 4 WEG, wonach ein Beschluß nur ungültig ist, wenn er für ungültig erklärt wurde, setzt voraus, daß die Wohnungseigentümer überhaupt durch Beschluß entscheiden durften. d) Ein trotz absoluter Beschlußunzuständigkeit gefaßter Beschluß ist nichtig. e) Der Beschluß in einer Angelegenheit, welche die Regelung des Gebrauchs (§ 15 WEG), der Verwaltung (§ 21 WEG) und der Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 22 WEG) betrifft, aber nicht mehr eine "ordnungsmäßige" Maßnahme zum Inhalt hat, ist nur anfechtbar.
    BGH
    20.09.2000
  3. V ZR 420/98 - Wiederkaufsrecht, Aufklärungspflicht der Gemeinde bei -; Verkehrswert, Schadensersatz bei Irrtum über -
    Leitsatz: Die Gemeinde, der ein Wiederkaufsrecht zu dem vom Gutachterausschuß ermittel ten Wert des verkauften Grundstücks zusteht, hat den Käufer aufzuklären, wenn dieser im zutage getretenen Irrtum über die Wertverhältnisse den Wiederkauf durch notariellen Vertrag zu einem auffällig unter dem Wert liegenden Preis anbietet.
    BGH
    15.09.2000
  4. III ZR 211/99 - Betriebskostenabrechnung nach Eigentümerwechsel; Rumpfabrechnung; Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung; Rückübertragung
    Leitsatz: a) Tritt der Berechtigte infolge des mit Bestandskraft des Rückgabebescheids vollzogenen Wechsels im Grundstückseigentum nach §§ 16 Abs. 2, 17 Satz 1 VermG in bestehende Mietverhältnisse ein, so bleibt der Verfügungsberechtigte als früherer Eigentümer den Mietern gegenüber bezüglich der zu diesem Zeitpunkt abgelaufenen Abrechnungsperioden zur Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet und zur Erhebung etwaiger Nachzahlungen berechtigt. Hinsichtlich der laufenden Abrechnungsperiode trifft die Abrechnungspflicht den Berechtigten; dieser wird auch Gläubiger etwaiger Nachzahlungsansprüche. b) Bei der Abrechnung der laufenden Abrechnungsperiode haben der Berechtigte und der Verfügungsberechtigte zusammenzuwirken.
    BGH
    14.09.2000
  5. III ZR 183/99 - Entschädigung; steckengebliebene DDR-Entschädigung; Haftung des Zuordnungsbegünstigten; Verjährung
    Leitsatz: 1. Der Zuordnungsbegünstigte haftet für eine "steckengebliebene" Entschädigung nach DDR-Recht. 2. Die Verjährung des Anspruchs muß geltend gemacht werden.
    BGH
    14.09.2000
  6. III ZR 211/99 - Betriebskostenabrechnung nach Eigentümerwechsel, Rumpfabrechnung, Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung, Rückübertragung
    Leitsatz: a) Tritt der Berechtigte infolge des mit Bestandskraft des Rückgabebescheids vollzogenen Wechsels im Grundstückseigentum nach §§ 16 Abs. 2, 17 Satz 1 VermG in bestehende Mietverhältnisse ein, so bleibt der Verfügungsberechtigte als früherer Eigentümer den Mietern gegenüber bezüglich der zu diesem Zeitpunkt abgelaufenen Abrechnungsperioden zur Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet und zur Erhebung etwaiger Nachzahlungen berechtigt. Hinsichtlich der laufenden Abrechnungsperiode trifft die Abrechnungspflicht den Berechtigten; dieser wird auch Gläubiger etwaiger Nachzahlungsansprüche.b) Bei der Abrechnung der laufenden Abrechnungsperiode haben der Berechtigte und der Verfügungsberechtigte zusammenzuwirken.
    BGH
    14.09.2000
  7. V ZB 14/00 - Keine Zustimmung aller Wohnungseigentümer für Löschungsbewilligung eines Sondernutzungsrechts erforderlich
    Leitsatz: a) Betroffen von einer Eintragung in das Grundbuch ist jeder, dessen grundbuchmäßiges Recht durch die vorzunehmende Eintragung nicht nur wirtschaftlich, sondern rechtlich beeinträchtigt wird oder zumindest rechtlich nachteilig berührt werden kann. b) Von der Löschung eines Sondernutzungsrechts in dem Wohnungsgrundbuch ist nur der begünstigte Eigentümer betroffen. c) Die Löschung bedarf auch sachenrechtlich nicht der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer. d) Ein Sondernutzungsrecht kann schuldrechtlich nicht durch einseitigen Verzicht, sondern nur im Wege einer Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 1 WEG aufgehoben werden.
    BGH
    13.09.2000
  8. II ZR 324/98 - Aufhebung der Gemeinschaft; Miteigentümergemeinschaft; Teilungsversteigerung; Mietzinsanspruch gegen das Haus nutzenden Miteigentümer
    Leitsatz: Die Aufhebung einer Gemeinschaft an mehreren Gegenständen/Forderungen erfolgt nicht im Wege eines einheitlichen Gesamtauseinandersetzungsverfahr ens, sondern in bezug auf die einzelnen Vermögensgegenstände gesondert nach Maßgabe der §§ 752 ff. BGB. Mietzinsansprüche einer Miteigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Teilhaber unterliegen als im Rechtssinne unteilbar grundsätzlich der gemeinschaftlichen Einziehung nach § 754 Satz 2 BGB. Jedoch ist ein Teilhaber der Gemeinschaft berechtigt, eine solche gemeinschaftliche Geldforderung gemäß § 432 Abs. 1 BGB auch allein zur Leistung an alle gerichtlich geltend zu machen.
    BGH
    11.09.2000
  9. VII ZR 443/99 - Prospekthaftung auch für Bauträgermodell
    Leitsatz: a) Die zum Bauherrenmodell entwickelten Prospekthaftungsgrundsätze im engeren Sinne sind auch auf den Erwerb im Bauträgermodell anwendbar. b) Zu den notwendigen Informationen in einem Prospekt einer Immobilienanlage zählen richtige und unmißverständliche Angaben über Wohnflächen und deren Berechnungsgrundlage.
    BGH
    07.09.2000
  10. III ZR 359/99 - Berechtigter; Käufer eines unter staatliche Verwaltung gestellten Grundstücks; staatliche Verwaltung; Kosten der Verwaltertätigkeit
    Leitsatz: a) War ein unter staatliche Verwaltung gestelltes Grundstück zum Zeitpunkt der Beschlagnahme bereits an einen Käufer des Grundstücks übergeben worden und standen diesem die Nutzungen des Grundstücks zu, so wurde auch der Grundstückskäufer und nicht nur der Eigentümer durch den Entzug der Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis in seiner Rechtsstellung betroffen. Daher ist er ebenfalls als Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG anzusehen. b) Wird aufgrund der im notariellen Kaufvertrag erklärten Auflassung der Käufer als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen, so ist, auch wenn sich der Eigentumsübergang erst Jahrzehnte später und nach Aufhebung der staatlichen Verwaltung vollzieht, letztlich der Erwerber derjenige, dem die durch das Vermögensgesetz dem staatlichen Verwalter auferlegte "Treuhänderstellung" zugute gekommen ist. Daher hat er und nicht der während der Dauer der staatlichen Verwaltung im Grundbuch als Eigentümer Eingetragene die Kosten der Verwaltertätigkeit zu tragen, und zwar auch dann, wenn der Voreigentümer nach Beendigung der staatlichen Verwaltung entsprechend der damaligen Grundbuchlage den Besitz am Grundstück (kurzfristig) wieder erlangt hatte.
    BGH
    27.07.2000