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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 772)

  1. XII ZR 314/99 - Rechtsmittelstreitwert für Instandsetzungsklagen nach dem 42fachen monatlichen Minderungsbetrag
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer eines zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieters bemißt sich nicht nach den Kosten der Mängelbeseitigung, sondern gemäß §§ 2, 3 und 9 ZPO nach dem 3,5fachen Jahresbetrag der aufgrund des Mangels gegebenen Mietminderung.
    BGH
    17.05.2000
  2. XII ZR 344/97 - Vereinbarte Pachtzinsermäßigung durch Kaufpreisverrechnung als Pachtvorauszahlung
    Leitsatz: Vereinbart der Veräußerer eines Grundstücks, der dieses zugleich zur Fortführung seines Betriebs vom Erwerber pachtet, einen Nachlaß auf den ursprünglich vorgesehenen Kaufpreis mit der Maßgabe, daß sich zum Ausgleich hierfür der Pachtzins für einen bestimmten Zeitraum ermäßigt, so liegt in Höhe der Kaufpreisdifferenz eine Pachtvorauszahlung vor, die bei vorzeitiger Beendigung des Pachtverhältnisses nach §§ 581 Abs. 2, 557 a Abs. 1 BGB zu erstatten sein kann.
    BGH
    17.05.2000
  3. V ZR 470/98 - Zustimmung, - des Vertretenen für einen bestimmten Kreis von Geschäften
    Leitsatz: Die Zustimmung des Vertretenen muß sich nicht auf ein konkret vorgenommenes Insichgeschäft des Vertreters beziehen, sondern kann vorab für einen bestimmten Kreis von Geschäften erteilt werden.
    BGH
    12.05.2000
  4. V ZR 47/99 - Grundbuchberichtigungsklage; Vorrang des Vermögensgesetzes; Schädigungsmaßnahme; Baulandenteignung; Heilungsmöglichkeit
    Leitsatz: 1. Enteignungen auf der Grundlage des DDR Baulandgesetzes in der Spätphase der DDR nach dem 18. Oktober 1989 gegenüber Westeigentümern unter deren bewußter Nichtbeteiligung stellen grundsätzlich eine schädigende Maßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG dar. 2. Die vermögensrechtliche Abwicklung kann in dieser Zeit aber keinen Vorrang vor dem Zivilrecht mehr beanspruchen. Der Eigentümer kann deshalb im Wege der Grundbuchberichtigungsklage (§ 894 BGB) geltend machen, der Enteignungsbeschluß sei mangels Bekanntgabe an ihn nicht existent geworden. 3. Soweit ein Tatbestand von § 1 VermG erfüllt wird, ist eine Heilungsmöglichkeit nach Art. 237 § 1 EGBGB ausgeschlossen (insoweit nicht amtlich).
    BGH
    12.05.2000
  5. III ZR 145/98 - Haftung des staatlichen Verwalters; Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzungen des staatlichen Verwalters; Amtshaftungsanspruch; Aufbauhypothek; ,ordnungsgemäße Wirtschaftsführung; Beendigung der staatlichen Verwaltung
    Leitsatz: a) Pflichtverletzungen des staatlichen Verwalters während der Dauer dieser Verwaltung können Schadensersatzansprüche nach § 13 Abs. 1 VermG oder, soweit sie ab dem 3. Oktober 1990 begangen wurden, nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG auslösen. Der Schadensersatzanspruch nach § 13 VermG ist gegen den Entschädigungsfonds, der Amtshaftungsanspruch gegen die Gebietskörperschaft zu richten, in deren Auftrag der staatliche Verwalter tätig geworden ist. b) Eine unmittelbare Inanspruchnahme des früheren staatlichen Verwalters nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung kommt nur für solche Pflichtverletzungen in Betracht, die ihm nach dem Ende der staatlichen Verwaltung im Zusammenhang mit ihrer Abwicklung unterlaufen. c) Zum Umfang der Übernahme von eingetragenen Aufbauhypotheken, die durch den staatlichen Verwalter bestellt worden sind.
    BGH
    11.05.2000
  6. IV ZR 171/99 - Restitution eines Grundstücks; unbewegliches Vermögen; Grundstücksrestitution; belegene Sache; Kollisionsrecht; Rückverweisung; Erbrecht; Rückerstattungsanspruch als vererbliches Vermögen
    Leitsatz: Ansprüche aus dem Vermögensgesetz auf Restitution eines Grundstücks sind nicht als unbewegliches Vermögen zu qualifizieren, wenn nach dem maßgebenden ausländischen Kollisionsrecht nur insoweit auf deutsches Recht als das Recht der belegenen Sache zurückverwiesen wird (im Anschluß an BGHZ 121, 22).
    BGH
    10.05.2000
  7. XII ZR 149/98 - Kurze Verjährungsfrist nur für unmittelbare Schäden am Mietobjekt; Ersatzansprüche bei Lagerung von Giftmüll; keine Rückgabe an Vermieter bei Schlüsselaushändigung an Entsorgungsgesellschaft
    Leitsatz: 1. Zur Frage der Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis in einem Fall, in dem kontaminiertes Material, das auf dem Mietgrundstück gelagert war, auf behördliche Anordnung beseitigt werden mußte. 2. Der Vermieter hat die Mietsache nicht nach § 558 BGB zurückerhalten, wenn der Mieter zwar die Schlüssel einem vom Vermieter beauftragten Entsorgungsunternehmen aushändigt, eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters aber nicht eintritt. (Leitsatz 2 = Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    10.05.2000
  8. XI ZR 299/99 - Sicherungsgrundschuld; Löschung; Zurückbehaltungsrecht; Sicherungsabrede; Grundschuld
    Leitsatz: Gegenüber dem Anspruch auf Rückgewähr oder Löschung einer Sicherungsgrundschuld kann kein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB wegen einer nach der Sicherungsabrede durch die Grundschuld nicht gesicherten Forderung geltend gemacht werden.
    BGH
    09.05.2000
  9. XII ZR 42/98 - Schiedsvereinbarung im Mietvertrag bindet Käufer
    Leitsatz: Haben die Parteien eines Mietvertrages für Ansprüche aus dem Mietverhältnis eine Schiedsvereinbarung getroffen und tritt ein Erwerber des vermieteten Hausgrundstücks nach § 571 Abs. 1 BGB an Stelle des Vermieters in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bleibt die Schiedsvereinbarung auch im Verhältnis zwischen dem Erwerber und dem Mieter wirksam.
    BGH
    03.05.2000
  10. XI ZR 108/99 - Haustürwiderruf, Voraussetzungen für - bei Vertreter; Treuhandvertrag, - und wirtschaftli- che Einheit im Darlehensvertrag; Immobilienfonds, Darlehen und Treuhandvertrag zur Beteili- gung am -
    Leitsatz: a) Bei Einschaltung eines Vertreters zum Abschluß eines Darlehensvertrages kommt es für die Widerruflichkeit der Vertragserklärung nach dem Haustürwiderrufs gesetz jedenfalls grundsätzlich nicht auf die Haustürsituation des Vertretenen bei der Vollmachtserteilung, sondern auf die des Vertreters bei Abschluß des Darle hensvertrages an. b) Der in seinem Vertrauen auf eine ihm vorgelegte Treuhandvertrags- und Voll machtserklärung geschützte Darlehensgeber hat grundsätzlich keine Veranlassung anzunehmen, der vertretene Darlehensnehmer sei bei Abgabe dieser Erklärungen nicht über sein Widerrufsrecht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG belehrt worden. c) Der Treuhandvertrag und der vom Treuhänder für den Treugeber abgeschlossene Darlehensvertrag zur Finanzierung eines Immobilienfondsanteils bilden keine wirt schaftliche Einheit.
    BGH
    02.05.2000