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Suchergebnis Urteilssuche (651 - 660 von 772)

  1. BVerwG 7 B 176.99 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; willkürliche Enteignung; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; vorgeschobene Enteignung; Aufbauenteignung
    Leitsatz: 1. Maßgeblich für die Beurteilung der Machtmißbräuchlichkeit ist der Zeitpunkt des Erlasses des Inanspruchnahmebescheides. 2. Die Heranziehung einer falschen Rechtsgrundlage (AufbauG) für eine Enteignung anstelle der VO über das Straßenwesen vom 18. Juli 1957 begründet allein keine unlautere Machenschaft (bloßer Rechtswidrigkeitsmangel). 3. Die Anwendbarkeit der Vorschrift ist - wenn der Eigentümer die Enteigung gewollt hat - auch dann ausgeschlossen, wenn sich die nach Maßgabe des AufbauG erfolgte Enteignung im Hinblick auf einen noch nicht hinreichend konkretisierten Stand der Planung verboten hätte.
    BVerwG
    19.01.2000
  2. BVerwG 8 B 349.99 - Grundstücksbelastungen; Instandsetzungskosten; Einheitswert; Überschuldung; Mittelwertverfahren; Grundstückswert; nicht kostendeckende Mieten; Enteignung; Rückübertragung
    Leitsatz: Steht fest, daß valutierende Grundstücksbelastungen und die Kosten für unaufschiebbar notwendige Instandsetzungsarbeiten deutlich unter- oder oberhalb des Einheitswerts liegen, so bedarf es zur Ermittlung der Überschuldung im Rahmen von § 1 Abs. 2 VermG in der Regel nicht des Rückgriffs auf das sog. Mittelwertverfahren zur Feststellung des Grundstückswerts (im Anschluß an Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 [98]).
    BVerwG
    19.01.2000
  3. OVG 2 L 21.00 - Gemeinde; Stromvergleich; Kapitalanteile; Beteiligungsverhältnis; Verwaltungsrechtsweg; Auskunftsbegehren; Vermögenszuordnung; Kaufvertrag; Rechtsweg
    Leitsatz: 1. Macht eine Gemeinde aufgrund des vor dem BVerfG in dem insbesondere gegen § 4 Abs. 2 Satz 2 KVG gerichteten Verfassungsbeschwerdeverfahren geschlossenen Stromvergleich einen Anspruch auf Übertragung von (weiteren) Kapitalanteilen geltend, dann ist dafür der Verwaltungsrechtsweg gegeben; Entsprechendes gilt für ein Auskunftsbegehren zur Vorbereitung dieses Anspruchs. 2. Darauf, daß zur Erfüllung des aus diesem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis hergeleiteten Anspruchs auf Vermögenszuordnung ein zivilrechtlicher Kaufvertrag abzuschließen ist, kommt es für die Frage des Rechtsweges nicht an.
    OVG Berlin
    12.12.2000
  4. OVG 2 S 5.00 - Wasserrecht; Kleinkläranlage; Genehmigung nach DDR-Wassergesetz; Aufhebung durch Gesetz; vorläufiger Rechtsschutz; Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen; Abwägung der Interessen und Folgen
    Leitsatz: Zur Interessen- und Folgenabwägung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, wenn der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist (hier: Weiterbetrieb einer von der DDR genehmigten Kleinkläranlage).
    OVG Berlin
    25.08.2000
  5. OVG 2 S 6.00 - Sanierungsrecht; Ausgleichsbetrag; Bestimmtheit der Forderung; Nichtigkeit des Abgabenbescheides wegen Unbestimmtheit; gesamtschuldnerische Haftung oder Quotenhaftung nach Miteigentumsanteilen; Verjährung; Unterbrechung der Verjährung
    Leitsatz: Läßt ein an die Miteigentümer eines sanierungsbetroffenen Grundstücks gerichteter Bescheid über die Forderung eines Ausgleichsbetrages nach § 154 BauGB für die Empfänger nicht eindeutig erkennen, ob sie jeweils als Gesamtschuldner oder nur zu der ihrem Miteigentumsanteil entsprechenden Haftungsquote herangezogen werden, so ist der Bescheid wegen Unbestimmtheit nichtig und vermag die Verjährungsfrist nicht zu unterbrechen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
    OVG Berlin
    20.07.2000
  6. OVG 2 A 5.95 - Normenkontrollverfahren; städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Berlin-Rummelsburger Bucht; erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten; Prognosen; Brachflächen; Erforderlichkeit der Maßnahme; Subsidiarität; zügige Durchführung; Finanzierung; Abwägungsgebot; nachträgliche Änderungen
    Leitsatz: 1. Im Normenkontrollverfahren gegen eine Entwicklungsverordnung kommt es für deren Wirksamkeit auf die Verhältnisse im Zeitpunkt ihres Erlasses an. 2. Der Anfang der 90er Jahre mit den strukturellen Veränderungen im Land Berlin (Wiedervereinigung, Hauptstadtfunktion, Regierungsumzug) zu erwartende erhöhte Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten erforderte eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme auch an dem verkehrsgünstig und am Wasser gelegenen, ehemals überwiegend industriell und gewerblich genutzten, nunmehr teilweise brachliegenden und untergenutzten Bereich um die Rummelsburger Bucht. 3. Für die hinsichtlich des erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten anzustellenden Prognosen durften die Erhebungen und Feststellungen in dem parallel laufenden Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das vereinigte Berlin zugrunde gelegt werden. 4. Sind der erhöhte Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten und auch die Frage der zügigen Durchführung, insbesondere der Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme im Zeitpunkt der Festsetzung mit sachgerechten Feststellungen und Erwägungen bejaht worden, dann wird die Entwicklungsverordnung nicht deshalb unwirksam, weil sich nachträglich die Situation auf dem Wohn- und Arbeitsmarkt ändert oder die Weiterfinanzierung nicht mehr hinreichend gewährleistet ist. 5. Kann die Entwicklungsmaßnahme nicht mehr zügig oder gar nicht mehr weitergeführt werden, dann wird die Frage der Aufhebung der Entwicklungsverordnung (§ 169 Abs. 1 Nr. 8, § 162 BauGB) zu prüfen sein; unter diesen Umständen kann in besonderen Einzelfällen im Hinblick auf Artikel 14 Abs. 1 GG auch die (erleichterte) Erteilung von Genehmigungen nach § 169 Abs. 1 Nr. 3, §§ 144, 145 BauGB in Betracht kommen.
    OVG Berlin
    13.07.2000
  7. OVG 5 S 7.00 - Kein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Wiederzuführungsanordnung bei langjähriger Duldung der Zweckentfremdung
    Leitsatz: Hat die Behörde über einen langen Zeitraum (hier annähernd 28 Jahre) eine Zweckentfremdung geduldet, ist ein öffentliches Interesse an einer sofortigen Vollziehung der Wiederzuführungsanordnung nicht erkennbar. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Berlin
    27.06.2000
  8. 3 M 95/99 - Rücknahme eines teilweise begünstigenden Verwaltungsaktes; Erstattungsleistung; Anrechnung der an Restitutionsberechtigten geleisteten DDR-Entschädigung; Leistungsbescheid; sofortige Vollziehbarkeit; Sofortvollzug; Zinsen auf sukzessiv ausgezahlte DDR-Entschädigung
    Leitsatz: 1. Die Rücknahme eines teilweise begünstigenden Verwaltungsaktes über die Höhe einer Erstattungsleistung nach § 2 Abs. 4 VwRehaG ist auch dann nicht von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, wenn sie die Grundlage eines Leistungsbescheides nach § 33 a Abs. 1 Satz 2 VermG darstellt. 2. Zinsen auf eine sukzessiv ausgezahlte DDR-Entschädigung unterliegen nicht der Erstattungspflicht aus § 2 Abs. 4 VerwRehaG.
    OVG Mecklenburg-Vorpommern
    17.04.2000
  9. 3 L 107/99 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Mitteilung durch LAROV; Bekanntgabe; Verwirkung des Widerspruchsrecht durch Restitutionsanmelder
    Leitsatz: 1. Die Mitteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung durch das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen steht der Bekanntgabe durch die zuständigen Behörden nicht gleich. 2. Das Widerspruchsrecht gegen eine Grundstücksverkehrsgenehmigung verwirkt der Restitutionsanmelder nicht, wenn der Restitutionsbescheid die Grundstücksverkehrsgenehmigung der Sache nach für unbeachtlich erklärt und das Vermögensamt einen Widerspruch gegen die Eintragung des Erwerbers im Grundbuch erwirkt.
    OVG Mecklenburg-Vorpommern
    13.04.2000
  10. OVG 2 S 2.00 - Bauplanungsrecht; Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Genehmigungserfordernis; Büronutzung eines Wohngebäudes; Rechtsanwalts- und Notarpraxis in ehemaliger Stadtvilla; Duldung ungenehmigter Nutzung; vorläufiger Rechtsschutz; Sofortvollzug; negative Vorbildwirkung
    Leitsatz: 1. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer bauaufsichtlichen Nutzungsuntersagung wegen der negativen Vorbildwirkung einer formell und materiell illegalen baulichen Nutzung setzt voraus, daß der baurechtswidrige Zustand für Außenstehende aufgrund objektiver Merkmale erkennbar ist und deshalb zur Nachahmung Veranlassung geben könnte. 2. Zur Frage der Zulässigkeit der Nutzung aller Räume eines Einfamilienhauses für eine Rechtsanwaltskanzlei und Notarpraxis in einem allgemeinen Wohngebiet des übergeleiteten Planungsrechts, das eine dem § 13 BauNVO entsprechende Regelung für freiberuflliche Tätigkeiten nicht kennt.
    OVG Berlin
    15.03.2000