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Suchergebnis Urteilssuche (611 - 620 von 772)

  1. BVerwG 3 C 8.99 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Betriebsnotwendigkeit; Treuhandkapitalgesellschaft
    Leitsatz: Auf den Restitutionsausschließungsgrund des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG ("Betriebsnotwendigkeit") kann sich nur eine durch Umwandlung entstandene Treuhandkapitalgesellschaft berufen, nicht auch ein Unternehmen, das von ihr einen restitutionsbehafteten Vermögensgegenstand - ohne daran bisher Eigentum erlangt zu haben - gekauft hat.
    BVerwG
    15.06.2000
  2. BVerwG 8 B 98.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; unlautere Machenschaft; Ausreiseverkauf; Veräußerungsvereinbarung
    Leitsatz: Eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG liegt grundsätzlich dann nicht vor, wenn der Zwang zur Eigentumsaufgabe von der Rechtsordnung der DDR gedeckt war (wie Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - ZOV 1996, 433). Diese Voraussetzung kann sich auch aus einer vertraglichen Verpflichtung ergeben. (nichtamtlicher Leitsatz)
    BVerwG
    06.06.2000
  3. BVerwG 7 C 7.02 - Konsumgenossenschaften; Rechtsnachfolge; Nachfolgefiktion; Funktionsvergleich
    Leitsatz: 1. Die aufgrund des SMAD-Befehls Nr. 176 errichteten Konsumgenossenschaften waren weder mit den in der Zeit des Nationalsozialismus aufgelösten oder zur Selbstauflösung gezwungenen Konsumgenossenschaften identisch noch deren Rechtsnachfolger. 2. Maßgeblicher Zeitpunkt für den im Rahmen der Nachfolgefiktion des § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG anzustellenden Funktionsvergleich ist die letzte mündliche Verhandlung vor der Tatsacheninstanz.
    BVerwG
    06.06.2000
  4. BVerwG 7 C 15.99 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot für ausländisches Vermögen
    Leitsatz: Die Schutzbestimmungen der sowjetischen Besatzungsmacht für ausländisches Vermögen erfaßten nicht das Eigentum Staatenloser.
    BVerwG
    24.05.2000
  5. BVerwG 7 C 8.99 - Kostenerstattung für Vertretung im Widerspruchsverfahren
    Leitsatz: § 38 Abs. 2 Satz 2 VermG stellt an die Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Vertretung im Widerspruchsverfahren keine höheren Anforderungen als die entsprechenden Vorschriften der § 80 Abs. 2 VwVfG und § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO.
    BVerwG
    24.05.2000
  6. BVerwG 8 B 31.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Entgeltlichkeit der Verfügung
    Leitsatz: Eine unentgeltliche Verfügung über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögenswert hindert dessen Rückübertragung nicht.
    BVerwG
    23.05.2000
  7. BVerwG 8 B 89.00 - Enteignung der in Ost-Berlin belegenen Vermögenswerte; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Resrtitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: Enteignungen von Grundstücken im ehemaligen Ostteil Berlins sind nicht an Art. 14 GG zu messen. (nichtamtlicher Leitsatz)
    BVerwG
    22.05.2000
  8. BVerwG 3 C 8.00 - Rückfallrecht; Verwaltungsvermögen
    Leitsatz: Ob die Voraussetzungen für den Ausschluß des Rückfallrechts nach § 5 Abs. 2 Satz 1 des Reichsvermögen Gesetzes (RVG) in Verbindung mit Art. 134 Abs. 3 GG gegeben sind, beurteilt sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Bedarfsanmeldung durch den Bund. Der Bund benötigte im maßgeblichen Zeitpunkt einen Vermögensgegenstand für eigene Verwaltungsaufgaben (Art. 134 Abs. 3 GG und § 5 Abs. 2 Satz 1 RVG) auch dann, wenn er ihn nach dem Ende der Besatzungszeit einer verbündeten Streitmacht völkerrechtlichen Verpflichtungen entsprechend zur militärischen Nutzung zur Verfügung stellte.
    BVerwG
    18.05.2000
  9. BVerwG 8 C 24.99 - Rückzahlung der Gebäudeentschädigung bei Restitution
    Leitsatz: Bei einem Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks, der durch die Aufhebung einer rechtsstaatswidrigen Verwaltungsentscheidung begründet worden ist, ist eine von der DDR gewährte Entschädigung für aufstehende Gebäude nicht in Rechnung zu stellen, wenn die Gebäude vor der Restitution vollständig zerstört und nicht wieder errichtet worden sind.
    BVerwG
    17.05.2000
  10. BVerwG 8 C 16.99 - russische Rehabilitierung; Rückübertragung von Vermögenswerten; sowjetisches Strafurteil; Rehabilitierungsbescheinigung; Zuteilung von Bodenreformeigentum; Neubauernerbe; redlicher Erwerb; Miterbe; Anfechtungsbefugnis
    Leitsatz: Die Bestimmungen des russischen Rehabilitierungsgesetzes sind andere Vorschriften im Sinne von § 1 Abs. 7 VermG (wie Urteil vom 25. Februar 1999 - BVerwG 7 C 9.98 - BVerwGE 108, 315 = Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 1 = ZOV 1999, 239). Die Einziehung von Vermögenswerten durch ein sowjetisches Strafurteil kann durch eine Rehabilitierungsbescheinigung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Sinne des § 1 Abs. 7 VermG "aufgehoben" werden, auch wenn das russische Gesetz keine förmliche Aufhebung des Urteils, sondern nur eine Rehabilitierung des Betroffenen vorsieht. Die Rückübertragung von Vermögenswerten aufgrund einer russischen Rehabilitierungsentscheidung setzt voraus, daß diese wirksam ist und ihr zu entnehmen ist, daß (auch) die Vermögenseinziehung als rechtsstaatswidrig angesehen wird und keinen Bestand haben soll. Die Zuteilung von Bodenreformeigentum ist ein Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 VermG. Ist der jetzige Eigentümer eines Bodenreformgrundstücks Erbe des Neubauern, ist entscheidend, ob der Neubauer bei Zuteilung des Grundstücks redlich war. Gehört ein Grundstück einer Erbengemeinschaft, kann jeder Miterbe den die Rückübertragung des Grundstücks anordnenden Bescheid anfechten.
    BVerwG
    17.05.2000