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  1. 2 SN 40.99 - Kein Anspruch auf Grundwasserabsenkung; Abwehrbrunnen; Bewirtschaftung von Gewässern; Vernässungsschäden an Bauwerken; Sicherstellung eines bestimmten Grundwasserstandes; keine drittschützende Wirkung zugunsten der Grundeigentümer; polizeiliche Ordnungsmaßnahme zur Abwendung einer akuten Gefahr; steigendes Grundwasser
    Leitsatz: Es bleibt offen, ob die in § 1 a WHG getroffenen generellen Regelungen für die Bewirtschaftung von Gewässern und die in § 37 a Abs. 5 Nr. 1 BWG getroffenen Regelungen, wonach im Interesse der Vermeidung von Vernässungsschäden an Bauwerken die Gewinnung von Wasser für die öffentliche Wasserversorgung Berlins unter Festsetzung von Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung eines bestimmten Grundwasserstandes im Fördergebiet zugelassen werden kann, drittschützende Wirkung zugunsten der Grundeigentümer haben.
    OVG Berlin
    28.01.2000
  2. VG 9 A 382/97 - Redlichkeit; redlicher Erwerb; Beweislast für Unredlichkeit; Zurechnung der Kenntnis bei Ehegattenerwerb; Ausschließungsgrund, Ausschlussgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: Unkenntnis über nicht grundbuchgesicherte Forderungen des Grundstücksverwalters auf Verwendungsersatz schafft Redlichkeit des Erwerbers.
    VG Berlin
    19.12.2000
  3. VG 29 A 471.95 - Baulandenteignung; FDGB; Wohnraumversorgung; Machtmissbrauch; unlautere Machenschaft; Manipulation; vorgeschobener Enteignungszweck
    Leitsatz: 1. Die Inanspruchnahme von Bauland zugunsten des FDGB für die Errichtung von Eigenheimen zur Wohnraumversorgung hoher Funktionäre war mangels entsprechender Aufgabenzuweisung nicht von den die Aufbauverordnung erweiternden Regelungen des Magistrats gedeckt. 2. Eine gleichwohl auf die Aufbaubestimmungen gestützte Inanspruchnahme war machtmißbräuchlich, wenn den zuständigen staatlichen Stellen die insoweit fehlende Rechtsträgerschaft des FDGB bekannt war und deshalb durch die vorübergehende Einsetzung des Magistrats als Rechtsträger nur der äußere Schein der Gesetzmäßigkeit begründet werden sollte, um gezielt die Voraussetzungen eines späteren rechtsgeschäftlichen Erwerbs des Baugrundstücks durch den FDGB überhaupt erst zu ermöglichen.
    VG Berlin
    14.12.2000
  4. VG 16 A 49.95 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Machtmissbrauch; vorgeschobener Enteignungszweck; Vorratsenteignung; Erlösauskehr
    Leitsatz: 1. Die Prüfung des Rückübertragungsausschlußgrundes gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG im Rahmen eines Erlösauskehranspruchs nach § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG muß sich am Zeitpunkt der investiven Veräußerung ausrichten. 2. Eine machtmißbräuchliche Vorratsenteignung ist gegeben, wenn im Enteignungszeitpunkt keine konkrete Bebauungsabsicht bestand oder sie nicht zu ermitteln ist.
    VG Berlin
    06.12.2000
  5. VG 35 A 570.99 - Gaststättenkonzession; Widerruf, Rücknahme der Betriebserlaubnis; Zuverlässigkeit; Vorschubleisten; Unsittlichkeit; Prostitution
    Leitsatz: 1. Das Gaststättengesetz ist gewerbliches Ordnungsrecht. Es soll das Zusammenleben der Menschen ordnen, soweit ihr Verhalten sozialrelevant ist, nach außen in Erscheinung tritt und das Allgemeinwohl beeinträchtigen kann. Es geht jedoch nicht darum, den Menschen ein Mindestmaß an Sittlichkeit vorzuschreiben (in Anlehnung an BVerwGE 49, 160). 2. Prostitution, die von Erwachsenen freiwillig und ohne kriminelle Begleiterscheinungen ausgeübt wird, ist nach den heute anerkannten sozialethischen Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft - unabhängig von der moralischen Beurteilung - im Sinne des Ordnungsrechts nicht (mehr) als sittenwidrig anzusehen. 3. Für die Feststellung der heute anerkannten sozialethischen Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft darf der Richter nicht auf sein persönliches sittliches Gefühl abstellen, sondern muß auf empirische Weise objektive Indizien ermitteln; dazu kann es geboten sein, neben Rechtsprechung, Behördenpraxis, Medienecho und (mit Einschränkungen) demoskopischen Erhebungen auch Äußerungen von Fachleuten und demokratisch legitimierten Trägern öffentlicher Belange einzuholen, um den Inhalt von "öffentlicher Ordnung" bzw. "Unsittlichkeit" weiter zu konkretisieren. 4. Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zementiert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. 5. Offengelassen: Bedeutung von Art. 12 Abs. 1 GG für das Betreiben eines Bordells mit Anbahnungsgaststätte.
    VG Berlin
    01.12.2000
  6. VG 29 A 312.99 - Bruchteilseigentum; Bruchteilsrestitution; Bergmannssiedlung; Globalanmeldung; Quorum
    Leitsatz: Der Antrag auf Einräumung von Bruchteilseigentum nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG wird nicht bereits dadurch offensichtlich unbegründet, daß der Verfügungsberechtigte beantragt, ihm nach § 3 Abs. 1 Satz 7 VermG die Abfindung mit dem anteiligen Verkehrswert zu gestatten.
    VG Berlin
    30.11.2000
  7. VG 22 A 339.97 - Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Unredlichkeit; Verstoß gegen Wohnraumlenkungsbestimmungen
    Leitsatz: Ein schwerwiegender Verstoß gegen Wohnraumlenkungsbestimmungen bei der Vergabe eines Wohngrundstückes schafft Unredlichkeit des Erwerbers.
    VG Berlin
    23.11.2000
  8. 1 K 867/97.Me - Gebäudeeigentum: Altgebäude; Neubau; Altsubstanz
    Leitsatz: Zur Feststellung von selbständigem Gebäudeeigentum.
    VG Meiningen
    02.11.2000
  9. 6 K 466/95 GE - weggeschwommene Vermögensgegenstände; Verstaatlichung; Schädigungsmaßnahme; Rittergut; VEB-Mastviehbetrieb; Unternehmen
    Leitsatz: War der Vermögensgegenstand schon mit der Verstaatlichung des Unternehmens vollständig entzogen, kommt ein Einsammeln "weggeschwommener Gegenstände" nicht mehr in Betracht. Bezog sich die Verstaatlichung nicht auf die Gesamtheit des Unternehmens, liegt kein "Wegschwimmen" vor, sondern eine auf einzelne Vermögenswerte bezogene Schädigungsmaßnahme.
    VG Gera
    05.10.2000
  10. 2 K 861/98 Me. - Fischereirecht; Vermögenswert
    Leitsatz: Untergang eines Fischereirechts.
    VG Meiningen
    04.10.2000