Urteil Bauplanungsrecht
Schlagworte
Bauplanungsrecht; Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Genehmigungserfordernis; Büronutzung eines Wohngebäudes; Rechtsanwalts- und Notarpraxis in ehemaliger Stadtvilla; Duldung ungenehmigter Nutzung; vorläufiger Rechtsschutz; Sofortvollzug; negative Vorbildwirkung
Leitsätze
1. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer bauaufsichtlichen Nutzungsuntersagung wegen der negativen Vorbildwirkung einer formell und materiell illegalen baulichen Nutzung setzt voraus, daß der baurechtswidrige Zustand für Außenstehende aufgrund objektiver Merkmale erkennbar ist und deshalb zur Nachahmung Veranlassung geben könnte.
2. Zur Frage der Zulässigkeit der Nutzung aller Räume eines Einfamilienhauses für eine Rechtsanwaltskanzlei und Notarpraxis in einem allgemeinen Wohngebiet des übergeleiteten Planungsrechts, das eine dem § 13 BauNVO entsprechende Regelung für freiberuflliche Tätigkeiten nicht kennt.
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