« zurück zur Suche

Urteil Rücknahme eines teilweise begünstigenden Verwaltungsaktes


Schlagworte

Rücknahme eines teilweise begünstigenden Verwaltungsaktes; Erstattungsleistung; Anrechnung der an Restitutionsberechtigten geleisteten DDR-Entschädigung; Leistungsbescheid; sofortige Vollziehbarkeit; Sofortvollzug; Zinsen auf sukzessiv ausgezahlte DDR-Entschädigung

Leitsätze

1. Die Rücknahme eines teilweise begünstigenden Verwaltungsaktes über die Höhe einer Erstattungsleistung nach § 2 Abs. 4 VwRehaG ist auch dann nicht von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, wenn sie die Grundlage eines Leistungsbescheides nach § 33 a Abs. 1 Satz 2 VermG darstellt.

2. Zinsen auf eine sukzessiv ausgezahlte DDR-Entschädigung unterliegen nicht der Erstattungspflicht aus § 2 Abs. 4 VerwRehaG.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (7 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
35,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
35,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,29 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.