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  1. V ZR 30/10 - Arglistiges Verschweigen von Feuchtigkeitsschäden; Unzulässiges Übergehen eines Beweisantritts
    Leitsatz: Sind Feuchtigkeitsschäden in einem Haus schon aufgetreten, als der Verkäufer noch dort wohnte, ist von einem arglistigen Verschweigen auszugehen, wenn diese Schäden im späteren Kaufvertrag nicht erwähnt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    21.10.2010
  2. VIII ZR 73/10 - Betriebskostenabrechnung; Abrechnungseinheit ohne unabweisbares technisches Bedürfnis; Bildung von Wirtschaftseinheiten
    Leitsatz: Sofern vertragliche Abreden dem nicht entgegenstehen, ist der Vermieter preisfreien Wohnraums bei der Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten regelmäßig berechtigt, mehrere von ihm verwaltete und der Wohnnutzung dienende zusammenhängende Gebäude vergleichbarer Bauweise, Ausstattung und Größe zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen. Dies gilt auch dann, wenn nur hinsichtlich einzelner Betriebskosten (hier: Heizkosten) ein unabweisbares technisches Bedürfnis für eine gebäudeübergreifende Abrechnung besteht (Weiterführung von BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04 -, GE 2005, 1118 = NJW 2005, 3135; Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 290/09 -, juris, GE 2010, 1415 = NJW 2010, 629).
    BGH
    20.10.2010
  3. VIII ZR 111/09 - Urkundenprozess bei Übergabe der Wohnung mit festgestellten Mängeln
    Leitsatz: Die Mietzahlungsklage im Urkundenprozess ist dann unstatthaft, wenn dem Mieter die Wohnung nicht mängelfrei übergeben worden ist, was durch ein Übergabeprotokoll belegt wird.
    BGH
    20.10.2010
  4. XII ZR 11/08 - Zwangsversteigerung; Erwerb des Grundstücks durch Ehegatten
    Leitsatz: Ersteigert ein Ehegatte das bis dahin gemeinsame Grundstück der Ehegatten, so kann der weichende Ehegatte vom Ersteher nicht Zahlung des hälftigen Betrags einer in das geringste Gebot fallenden, nicht mehr valutierten Grundschuld verlangen, welche die Ehegatten einem Kreditinstitut zur Sicherung eines gemeinsam aufgenommenen Darlehens eingeräumt hatten. Der weichende Ehegatte ist vielmehr darauf beschränkt, vom Ersteher die Mitwirkung bei der („Rück-") Übertragung und Teilung der Grundschuld zu verlangen und sodann aus der ihm gebührenden Teilgrundschuld die Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu begehren. Auch § 242 BGB eröffnet dem weichenden Ehegatten grundsätzlich keinen weitergehenden Zugriff auf das Vermögen des Erstehers (Fortführung des Senatsurteils vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90 - FamRZ 1993, 676, 681; Abgrenzung zum Senatsurteil vom 29. November 1995 - XII ZR 140/94 - BGHR BGB § 752 Auseinandersetzung 1).
    BGH
    20.10.2010
  5. XII ZR 25/09 - Kündigung durch Bruchteilseigentümer
    Leitsatz: Bruchteilseigentümer können ein Mietverhältnis über das gemeinschaftliche Grundstück wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme einer ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß § 745 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellt (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 183, 131 = FamRZ 2010, 119 ff.).
    BGH
    20.10.2010
  6. XI ZR 376/09 - Immobilienfonds; verbundenes Geschäft; Einwendungsdurchgriff; Rückforderungsdurchgriff; Haftung der kreditgebenden Bank für Aufgaben des Vermittlers; fahrlässige Verletzung der Aufklärungspflicht; vorsätzlich falsche Angaben
    Leitsatz: Ein Darlehensnehmer kann sich gegenüber der seine Fondsbeteiligung finanzierenden Bank in Fällen eines verbundenen Geschäfts mit Erfolg auf einen Einwendungsdurchgriff berufen, wenn er durch vorsätzlich falsche Angaben des Vermittlers zu dem Fondsbeitritt bewogen worden ist, nicht hingegen wenn sein Beitritt durch eine nur fahrlässige Aufklärungspflichtverletzung verursacht wurde (Bestätigung von BGHZ 167, 239 Rn. 27 ff.).
    BGH
    19.10.2010
  7. V ZR 40/10 - Beschwer bei Verurteilung zur Entfernung von Betonfundamenten; Kostenaufwand für Wiederherstellung
    Leitsatz: Die Beschwer einer Partei, die zur Beseitigung eines Bauwerkes verurteilt worden ist, bemisst sich nach dem Kostenaufwand. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    14.10.2010
  8. V ZR 42/10 - Zustimmung zur Löschung eines Erbbaurechts; Beschwer bei Verurteilung zur Löschung
    Leitsatz: Die Beschwer bei einer Verurteilung zur Zustimmung zur Löschung eines Erbbaurechts richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse, nicht nach dem Grundstückswert. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    14.10.2010
  9. VIII ZR 46/10 - Separat erfolgte Erläuterungen der Betriebskostenabrechnung; Erläuterungen im Mietvertrag zu vorliegenden Abrechnungen auf Anfrage des Mieters; Vorwegabzug für gewerbliche Nutzung; erheblicher Mehrverbrauch; Mischobjekte; Wohnfläche; Betriebskostenspiegel unmaßgeblich; Durchschnittskosten
    Leitsatz: a) Bedarf eine Betriebskostenabrechnung einer Erläuterung, damit sie nachvollzogen werden kann und somit den an sie zu stellenden Mindestanforderungen genügt, sind auch Erläuterungen zu berücksichtigen, die der Vermieter dem Mieter außerhalb der Abrechnung - vor Ablauf der Abrechnungsfrist - erteilt hat, zum Beispiel im Mietvertrag, in einer vorausgegangenen Abrechnung oder auf Nachfrage des Mieters. b) Bei der Abrechnung der Betriebskosten für ein teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutztes Gebäude gehört die Vornahme eines Vorwegabzugs für die gewerbliche Nutzung selbst dann nicht zu den an eine Abrechnung zu stellenden Mindestanforderungen, wenn durch die gewerbliche Nutzung ein erheblicher Mehrverbrauch verursacht wird und deshalb ein solcher Vorwegabzug geboten ist. c) Bei einer Abrechnung der Betriebskosten eines gemischt genutzten Objekts nach dem Flächenmaßstab obliegt dem Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass durch die gewerbliche Nutzung erhebliche Mehrkosten pro Quadratmeter entstehen. Dabei ist hinsichtlich der einzelnen Betriebskosten zu differenzieren und auf die konkreten Gegebenheiten des Gebäudekomplexes einerseits und die Art der gewerblichen Nutzung andererseits abzustellen; die in einem Betriebskostenspiegel ausgewiesenen Durchschnittskosten sind nicht maßgeblich (im Anschluss an Senatsurteil vom 25. Oktober 2006 - VIII ZR 251/05, GE 2006, 1544 = NJW 2006, 211). (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    13.10.2010
  10. VIII ZR 78/10 - Informationspflichten des Vermieters nach Eigenbedarfskündigung; Anbietpflicht einer vergleichbaren frei werdenden Wohnung
    Leitsatz: 1. Ein Vermieter, der berechtigt wegen Eigenbedarfs kündigt, muss dem Mieter eine andere, ihm während der Kündigungsfrist zur Verfügung stehende vergleichbare Wohnung anbieten, sofern sich die Wohnung im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet. 2. Zur Erfüllung dieser Anbietpflicht muss der Vermieter den Mieter über die wesentlichen Bedingungen einer Anmietung (Größe, Ausstattung, Miethöhe) informieren. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    13.10.2010