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  1. XI ZR 53/08 - Finanzierte Immobilienfondsbeteiligung; Rückforderungsausschluss nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft
    Leitsatz: a) Zur Wirksamkeit des in der Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag enthaltenen Zusatzes, im Falle des Widerrufs komme auch der „verbundene Kaufvertrag" nicht zustande (Anschluss an die Senatsurteile vom 11. März 2008 - XI ZR 317/06, WM 2008, 828 Rn. 16, und vom 11. November 2008 - XI ZR 269/06, WM 2009, 65 Rn. 11). b) Ein bei verbundenen Geschäften grundsätzlich möglicher Rückforderungsdurchgriff gemäß § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB scheidet aus, wenn der Anleger sich im Einzelfall nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft mit seinem Widerruf allenfalls für die Zukunft von der Fondsbeteiligung lösen und daher nicht die Rückzahlung der Einlage verlangen kann (Anschluss an das Senatsurteil vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, BGHZ 183, 112 Rn. 49). Dem stehen europarechtliche Bedenken nicht entgegen (EuGH WM 2010, 882 Rn. 35 ff., 50). c) Für einen Rückforderungsdurchgriff analog § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG ist auch dann kein Raum, wenn im Einzelfall ein Rückforderungsdurchgriff nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht in Betracht kommt (Anschluss an das Senatsurteil vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, BGHZ 183, 112 Rn. 49).
    BGH
    07.12.2010
  2. IX ZB 120/10 - Zwangsvollstreckung; Auseinandersetzungsguthaben in der Insolvenz; sittenwidrige Härte wegen Vorranges der Sozialhilfe
    Leitsatz: Kündigt der Insolvenzverwalter/Treuhänder die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, um damit das der Masse gebührende Auseinandersetzungsguthaben zu realisieren, hat der Schuldner keinen Anspruch auf Auskehrung des Teils des Guthabens, den er als Kaution für die von ihm bewohnte Wohnung benötigt.
    BGH
    02.12.2010
  3. V ZB 84/10 - Voraussetzungen zur Anordnung der Zwangsverwaltung eines GbR-Grundstücks
    Leitsatz: a) Die Zwangsverwaltung des Grundstücks einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf nur angeordnet werden, wenn deren Gesellschafter sämtlich aus dem Titel hervorgehen und mit den im Grundbuch eingetragenen Gesellschaftern übereinstimmen. Hinsichtlich der Gesellschafter gilt § 1148 Satz 1 BGB entsprechend. b) Veränderungen im Gesellschafterbestand sind durch eine Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO nachzuweisen. c) Der erweiterte öffentliche Glaube des Grundbuchs nach § 899 a BGB bezieht sich nur auf die Gesellschafterstellung, nicht auf die Geschäftsführungsbefugnis.
    BGH
    02.12.2010
  4. V ZB 52/10 - Umsatzsteuer bei Grundstücksverkauf kein Teil des Kaufpreises; Berechnung der Notargebühren nur auf Netto-Verkaufspreis; MwSt. bei Grundstückskauf
    Leitsatz: 9 Die bei einem Grundstücksverkauf anfallende Umsatzsteuer ist seit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 nicht mehr Teil des Kaufpreises, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
    BGH
    02.12.2010
  5. V ZB 174/10 - Prüfungspflichten des Notars
    Leitsatz: Zum Umfang des Nachweises für den Gebrauch einer Löschungsbewilligung im Falle des vertraglich vereinbarten Rücktritts vom Kaufvertrag. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    02.12.2010
  6. VIII ZR 8/09 - Annahme eines Vertragsangebots durch Lieferung von Strom, Wasser und Fernwärme; Versorgungsvertrag; Realofferte
    Leitsatz: Ein Versorgungsvertrag wird durch die Lieferung von Strom, Wasser und Fernwärme aufgrund eines vorherigen Antrags angenommen; die Übersendung von Vertragsbestätigung und Rechnungen an Dritte ändert daran nichts. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    01.12.2010
  7. IV ZR 124/09 - Bewertung von Nachlassgegenständen; Maßgeblichkeit des tatsächlichen Kaufpreises
    Leitsatz: Die Bewertung von Nachlassgegenständen, die nach dem Erbfall veräußert werden, orientiert sich, soweit nicht außergewöhnliche Verhältnisse vorliegen, am tatsächlich erzielten Verkaufspreis. Das gilt unabhängig davon, ob die Gegenstände (hier: Grundstücke) zu einem Preis veräußert werden, der über oder unter dem durch einen Sachverständigen ermittelten Schätzwert liegt. Darlegungs- und beweispflichtig für den Wert des Nachlassgegenstandes im Zeitpunkt des Erbfalls ist der Pflichtteilsberechtigte.
    BGH
    25.11.2010
  8. VII ZR 201/08 - Zuschlag in verzögertem öffentlichen Vergabeverfahren; Planfeststellungsverfahren; nicht einzuhaltende ausgeschriebene Fristen und Termine
    Leitsatz: Ein Zuschlag in einem durch ein Planfeststellungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und das Zuschlagsschreiben des Auftraggebers den Hinweis auf später „noch mitzuteilende exakte Fristen" enthält (Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 213/08, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
    BGH
    25.11.2010
  9. XI ZR 370/08 - Einzugsermächtigungslastschrift, Weisungsrechte aus Girovertrag, Billigung der Lastschriftbuchung durch Kontoinhaber
    Leitsatz: a) Zur Frage der konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, WM 2010, 1546, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).b) Die Tatsache, dass ein Schuldner in Kenntnis einer Belastungsbuchung aus einer Einzugsermächtigung sein Konto über einen Monat weiternutzt, ohne der Abbuchung zu widersprechen, enthält als schlichte Ausübung der Weisungsrechte aus dem Girovertrag für sich keinen zusätzlichen Erklärungswert; die kontoführende Bank kann daraus ohne Hinzutreten weiterer Umstände auch bei einem Geschäftskonto nicht die Billigung der Lastschriftbuchung durch den Kontoinhaber entnehmen. c) Jedenfalls im unternehmerischen Geschäftsverkehr kann die Tatsache, dass ein Kontoinhaber in Kenntnis erfolgter Abbuchungen durch konkrete Einzahlungen oder Überweisungen zeitnah erst eine ausreichende Kontodeckung für weitere Dispositionen sicherstellt, im Einzelfall für eine konkludente Genehmigung bereits gebuchter Lastschriften sprechen.
    BGH
    23.11.2010
  10. VIII ZR 90/10 - Kündigung im Zweifamilienhaus mit zusätzlicher und vom Vermieter genutzter Einliegerwohnung
    Leitsatz: Ein Wohnhaus, in dem sich neben je einer Wohnung im Erdgeschoss und im Obergeschoss eine selbständig als Wohnung nutzbare Einliegerwohnung im Untergeschoss befindet, ist auch dann kein „Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" im Sinne des § 573 a Abs. 1 BGB, wenn der Vermieter neben der Erdgeschosswohnung auch die Einliegerwohnung nutzt.
    BGH
    17.11.2010