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Urteil Informationspflichten des Vermieters nach Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Informationspflichten des Vermieters nach Eigenbedarfskündigung; Anbietpflicht einer vergleichbaren frei werdenden Wohnung
Leitsätze
1. Ein Vermieter, der berechtigt wegen Eigenbedarfs kündigt, muss dem Mieter eine andere, ihm während der Kündigungsfrist zur Verfügung stehende vergleichbare Wohnung anbieten, sofern sich die Wohnung im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet.
2. Zur Erfüllung dieser Anbietpflicht muss der Vermieter den Mieter über die wesentlichen Bedingungen einer Anmietung (Größe, Ausstattung, Miethöhe) informieren.
(Leitsätze der Redaktion)
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