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  1. VIII ZR 112/10 - Betriebskostenabrechnung nach erfasstem Verbrauch mit nicht mehr geeichtem Messgerät; geeichte Messgeräte mit Vermutungswirkung für zutreffende Erfassung; Beweislast für zutreffende Verbrauchserfassung durch nicht (mehr) geeichte Geräte trägt der Vermieter
    Leitsatz: a) Ist im Mietvertrag eine nach § 556 a Abs. 1 Satz 2 BGB zulässige Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage eines erfassten Verbrauchs vereinbart, kommt es für die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung allein darauf an, ob der tatsächliche Verbrauch zutreffend erfasst worden ist. b) Beruhen die in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Verbrauchswerte auf der Ablesung eines geeichten Messgeräts, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Werte den tatsächlichen Verbrauch richtig wiedergeben. c) Den von einem nicht (mehr) geeichten Messgerät abgelesenen Verbrauchswerten kommt die Vermutung ihrer Richtigkeit nicht zu. In diesem Fall muss der Vermieter im Prozess die Richtigkeit der abgelesenen Werte zur Überzeugung des Tatrichters nachweisen.
    BGH
    17.11.2010
  2. VIII ZR 211/09 - Verjährungshemmung durch Mahnbescheid; einheitliche Schadensersatzforderung; notwendiger Umfang der Individualisierung des Anspruchs; Aufschlüsselung des Gesamtbetrages; Mehrzahl von Einzelforderungen
    Leitsatz: a) Den in § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aufgestellten Anforderungen an eine Individualisierung des im Mahnbescheid bezeichneten Anspruchs kann unter bestimmten Umständen auch dann genügt sein, wenn zwar eine im Mahnbescheid in Bezug genommene Anlage weder diesem beigefügt noch dem Schuldner zuvor zugänglich gemacht worden ist, jedoch die übrigen Angaben im Mahnbescheid eine Kennzeichnung des Anspruchs ermöglichen (im Anschluss an BGH, Urteile vom 28. Oktober 1993 - IX ZR 21/93, NJW 1994, 323, vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, und vom 6. Dezember 2001 - VII ZR 183/00, NJW 2002, 520). b) Das Erfordernis, einen angegebenen Gesamtbetrag bereits im Mahnbescheid hinreichend aufzuschlüsseln, besteht nur dann, wenn eine Mehrzahl von Einzelforderungen geltend gemacht wird. Anders liegt es, wenn Gegenstand des Mahnbescheids eine einheitliche Schadensersatzforderung ist, die sich aus mehreren unselbständigen Rechnungsposten zusammensetzt.
    BGH
    17.11.2010
  3. XII ZR 124/09 - Keine analoge Anwendung des Ausschlusses von Betriebskostennachforderungen bei Fristversäumnis auf Gewerberaum; Verwirkung
    Leitsatz: Zur Abrechnungsfrist von Nebenkosten bei Mietverträgen über Geschäftsräume (im Anschluss an Senatsurteil vom 27. Januar 2010 - XII ZR 22/07 -, GE 2010, 406).
    BGH
    17.11.2010
  4. VIII ZR 277/09 - Gebäudebegriff bei der Anbringung von Photovoltaikanlagen; Stromerzeugungsanlagen
    Leitsatz: a) Der in § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG definierte Begriff des Gebäudes ist weit zu verstehen. b) § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG setzt nicht voraus, dass das Gebäude, auf dem eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie angebracht wird, vor Anbringung der Anlage bereits als (fertiges) Gebäude bestanden hat. c) Dem Vorhandensein einer nach § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG erforderlichen Überdeckung ist genügt, wenn eine als Dach vorgesehene Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit ihrer Ausbildung als Dach eine zuvor bestehende bauliche Anlage zum Gebäude komplettiert. d) § 11 Abs. 2 EEG 2004 stellt keine die Anwendung von § 11 Abs. 3 EEG 2004 verdrängende Spezialregelung dar. e) Ob eine zur Anbringung der Stromerzeugungsanlage benutzte bauliche Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Sinne von § 11 Abs. 3 EEG errichtet worden ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der den Errichtungsvorgang prägenden Umstände nach dem funktionalen Verhältnis zwischen der baulichen Anlage und der darauf oder daran zur Erzeugung von Solarstrom angebrachten Anlage. Dabei steht einer Errichtung der baulichen Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie nicht entgegen, dass die Gebäudekonstruktion zur Aufnahme und zum Betrieb der Stromerzeugungsanlagen sowie im Hinblick auf eine zu erzielende Vergütung nach dem EEG eine gewisse Optimierung insbesondere hinsichtlich ihrer Stabilität und Haltbarkeit erfährt.
    BGH
    17.11.2010
  5. VIII ZB 55/10 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Prozesskostenhilfe; Fristversäumung; Mittellosigkeit einer Partei
    Leitsatz: a) Versäumt eine mittellose Partei die Frist zur Berufungseinlegung und Berufungsbegründung, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Entscheidung über die beantragte Prozesskostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit für die Fristversäumung ursächlich geworden ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855). b) Die Mittellosigkeit einer Partei ist auch dann ursächlich für die Versäumung der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist geworden, wenn ihr erstinstanzlicher Prozessbevollmächtigter ein ordnungsgemäßes Prozesskostenhilfegesuch für eine beabsichtigte Berufung einreicht und dieses vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist begründet. Die Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine noch beabsichtigte Berufung ist nicht mit einer vollständig erstellten Berufungsbegründung gleichzusetzen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855).
    BGH
    16.11.2010
  6. VIII ZB 55/10 - Versäumte Berufungsfrist; Mittellosigkeit des Mieters
    Leitsatz: a) Versäumt eine mittellose Partei die Frist zur Berufungseinlegung und Berufungsbegründung, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Entscheidung über die beantragte Prozesskostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit für die Fristversäumung ursächlich geworden ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855). b) Die Mittellosigkeit einer Partei ist auch dann ursächlich für die Versäumung der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist geworden, wenn ihr erstinstanzlicher Prozessbevollmächtigter ein ordnungsgemäßes Prozesskostenhilfegesuch für eine beabsichtigte Berufung einreicht und dieses vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist begründet. Die Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine noch beabsichtigte Berufung ist nicht mit einer vollständig erstellten Berufungsbegründung gleichzusetzen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855).
    BGH
    16.11.2010
  7. V ZR 78/10 - Kurzfristige Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste; Ferienwohnung; Anmietung eines Gewerbebetriebes; Anspruch der anderen Wohnungseigentümer auf Abstellen von Beeinträchtigungen; Störungen; stärkere Abnutzung; Vermüllung
    Leitsatz: 1. Die kurzfristige Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste ist Teil der zulässigen Wohnnutzung (Bestätigung von BGH, V ZR 72/09, GE 2010, 345). 2. Der vermietende Wohnungseigentümer kann von jedem anderen Wohnungseigentümer in Anspruch genommen werden, durch die Vermietung bedingte Beeinträchtigung abzustellen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    12.11.2010
  8. V ZR 181/09 - Fertighauskaufvertrag mit Gewährleistungsausschluss; arglistige Täuschung; dem Verkäufer bekannter Mangel (hier: Asbestbelastung); unterbliebene Offenbarung negativer Tatsachen; Beweislast; sekundäre Darlegungslast; verschwiegener Mangel; versteckter Mangel
    Leitsatz: a) Haben die Parteien einen Haftungsausschluss vereinbart, trägt der Käufer nach § 444 BGB grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen sämtlicher Umstände, die den Arglisttatbestand ausfüllen, wozu bei einer Täuschung durch Verschweigen auch die fehlende Offenbarung gehört. b) Da es sich bei der unterbliebenen Offenbarung um eine negative Tatsache handelt, kommen dem Käufer Erleichterungen nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast zugute. c) Wendet der Verkäufer gegen die behauptete arglistige Täuschung ein, er sei davon ausgegangen, der Käufer sei über den Mangel bereits aufgeklärt worden, trifft ihn auch insoweit eine sekundäre Darlegungslast; dagegen trägt er die volle Darlegungs- und Beweislast für die Behauptung, der Käufer habe Kenntnis von dem Mangel unabhängig von einer ihm, dem Verkäufer, zurechenbaren Aufklärung erlangt (§ 442 Abs. 1 Satz 1 BGB).
    BGH
    12.11.2010
  9. III ZR 57/10 - Vorzeitige Kündigung eines DSL-Vertrags; Umzug in Gemeinde ohne DSL-Versorgung; Internet; Internettelefonie; Grundgebühren; Dienstvertrag; Umzug; Telefon
    Leitsatz: Der Inhaber eines DSL-Anschlusses hat kein Recht zur Kündigung des mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossenen Vertrags vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn er an einen Ort umzieht, an dem keine Leitungen verlegt sind, die die Nutzung der DSL-Technik zulassen.
    BGH
    11.11.2010
  10. V ZR 68/10 - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde
    Leitsatz: Hat das Landgericht bei Erlass eines vor dem 1. Juli 2012 verkündeten Berufungsurteils in einer WEG-Sache die Revision nicht zugelassen, ist eine Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO nicht statthaft. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    11.11.2010