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  1. 1 BvR 3268/07 - Keine Vermutung verfolgungsbedingten Vermögensverlustes bei „Mischlingen zweiten Grades”; verfassungsrechtliche Überprüfung eines Richterspruchs; Erkenntnisse und Erkenntnismittel für Feststellung der Verfolgteneigenschaft; alliiertes Rückerstattungsrecht
    Leitsatz: 1. Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Anwendung und Auslegung des Vermögensrechts durch das oberste Fachgericht nach Art einer Superrevisionsinstanz zu überprüfen. Vielmehr beschränkt sich die verfassungsrechtliche Überprüfung eines Richterspruchs darauf, ob er objektiv willkürlich, d. h. unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht. 2. Die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts für die Beurteilung, ob ein Betroffener dem Kreis der in der NS-Zeit kollektiv Verfolgten angehört habe, seien allein Erkenntnisse und Erkenntnismittel erheblich, die zur Zeit der Herrschaft des Nationalsozialismus zur Verfügung gestanden hätten, ist nachvollziehbar. 3. Selbst wenn sich später die tatsächliche Zugehörigkeit des Betreffenden zu einer Gruppe kollektiv Verfolgter bestätigt, ist es zumindest nicht unvertretbar, anzunehmen, dieser sei im Zeitpunkt des Vermögensverlusts keiner kollektiv empfundenen äußeren oder inneren Zwangslage ausgesetzt gewesen, die angesichts der Wirklichkeit im nationalsozialistischen Unrechtsstaat pauschal die Vermutung einer unter dem Druck dieser Zwangslage erfolgten Weggabe eines Vermögenswerts zu rechtfertigen vermag. 4. Die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts bewegen sich auch nicht außerhalb der Grenzen, die durch die zum alliierten Rückerstattungsrecht entwickelten Grundsätze gezogen sind. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerfG
    18.08.2010
  2. 1 BvL 8/07 - Abführung von Vermögenswerten nicht auffindbarer Erben an den Entschädigungsfonds
    Leitsatz: § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Satz 2 des Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl. I Seite 1658) ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit danach nicht auffindbare Miterben von ihren zur gesamten Hand gehaltenen Rechten hinsichtlich ehemals staatlich verwalteter Vermögenswerte auch dann ausgeschlossen werden können, wenn zumindest ein anderer Miterbe bekannt und aufgefunden ist.
    BVerfG
    21.07.2010
  3. 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 - Rückwirkung im Steuerrecht; Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen
    Leitsatz: Die Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen durch § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 war mit belastenden Folgen einer unechten Rückwirkung verbunden, die zum Teil den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes widersprechen.
    BVerfG
    07.07.2010
  4. 1 BvR 2140/08 - Keine Abrissgenehmigung für Denkmal nach eigentumsrechtlicher Absonderung eines für sich genommen unrentablen Teils eines insgesamt rentablen Denkmalensembles
    Leitsatz: Die in Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Privatnützigkeit des Eigentums gewährleistet nicht, dass der Grundstücksertrag der Eigentümer einer denkmalgeschützten Gesamtanlage, deren Erhalt für sich genommen wirtschaftlich zumutbar ist, dadurch gesteigert wird, dass einzelne, wirtschaftlich unrentable Teile mit Denkmalbestand eigentumsrechtlich aus einem solchen Ensemble „herausgeschnitten" werden und dadurch der Erhalt dieser Denkmäler infrage gestellt oder dessen Kosten letztlich der Allgemeinheit auferlegt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    14.04.2010
  5. 1 BvR 2736/08 - Anspruch auf angemessenen Wertausgleich für Anwohner des Flughafens Schönefeld
    Leitsatz: 1. Gemeinwohlinteressen müssen hinter der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes zurückstehen, wenn ein Grundstück den wesentlichen Teil des Vermögens des Eigentümers bildet und die Grundlage seiner privaten Lebensführung darstellt. 2. Die Entschädigungsregelung für vom Ausbau des Flughafens Schönefeld betroffene Grundstückseigentümer, die auf einen Stichtag abgestellt, an dem schon eine Wertminderung von über 50 % eingetreten war, verstößt gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    23.02.2010
  6. VerfGH 99/10 - Asthmaleiden als Vollstreckungshindernis; Verzögerung notwendiger Reparaturen; Duldungspflicht von Wohnungseigentümern; einstweilige Anordnung; Eilrechtsschutz; Rechtskraft eines Duldungstitels; Verfahrensfehler; Sachverständigenanhörung; Abwasserleitungen im Bereich des Sondereigentums; Gemeinschaftseigentum; Gesundheitsgefährdung
    Leitsatz: Vor Rechtskraft eines Duldungstitels darf das WEG-Rechtsbeschwerdegericht die vorläufige Vollstreckung nicht zulassen, wenn wegen eines möglichen Verfahrensfehlers noch die mündliche Anhörung eines Sachverständigen erforderlich ist. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    14.07.2010
  7. VerfGH 39/09 - Berliner Wasserbetriebe; Anstalt des öffentlichen Rechts; Beteiligung privatrechtlicher Unternehmen; Frischwasserversorgung; Abwasserentsorgung; Erhebung privatrechtlicher Nutzungsentgelte; Abrechnungsperiode 2004 und 2005; Versorgungsunternehmen; Daseinsvorsorge; Verwaltungsprivatrecht; Anschluss- und Benutzungszwang; Wassertarife; Tarifgrundlagen; Kalkulationsvorgaben; gesetzliche Gebührenbemessung; weiter Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers; betriebswirtschaftliche Grundsätze; Abschreibung auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten; betriebsnotwendiges Kapital; kalkulatorische Verzinsung; Kombinationsmodell; Kombinationsmethode; doppelter Inflationsausgleich; Kostendeckungsprinzip; Äquivalenzprinzip, Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit; Gleichheitsgrundsatz; willkürfreie Tarifgestaltung; Zweckbestimmung der Gebühr; Sonderabgabe; effektiver Rechtsschutz
    Leitsatz: 1. Der Gesetzgeber verfügt innerhalb seiner Regelungskompetenz über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen und welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen will. Weder das Kostendeckungsprinzip noch ähnliche gebührenrechtliche Grundsätze haben Verfassungsrang; allerdings gebietet der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 10 Abs. 1 VvB), Gebühren nicht völlig unabhängig von den Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistung festzusetzen. Aus dem Äquivalenzprinzip als gebührenrechtlicher Ausprägung des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit folgt, dass die dem Einzelnen auferlegte Gebühr nicht außer Verhältnis zu den mit der Gebührenregelung verfolgten, verfassungsrechtlich zulässigen Zwecken stehen darf. Diese Grundsätze gelten auch für die verfassungsrechtliche Kontrolle der gesetzlichen Kalkulationsgrundlagen privatrechtlicher Entgelte der Berliner Wasserbetriebe (Bestätigung und Fortführung des Urteils vom 21. Oktober 1999 - VerfGH 42/99 - LVerfGE 10, 96 ff.). 2. Die nach § 3 Abs. 2 und 4 des im Jahre 2003 geänderten Teilprivatisierungsgesetzes (TPrG) ab Januar 2004 bei der Tarifgestaltung der privatrechtlichen Entgelte der Berliner Wasserbetriebe vorgesehene kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe bei gleichzeitig möglicher Abschreibung der Betriebsanlagen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten (sog. „Kombinationsmethode" oder „Kombinationsmodell") war verfassungsgemäß.
    VerfGH Berlin
    14.07.2010
  8. VerfGH 57/08 - Abgeordneter; Antrag auf Einsicht in Akten und Unterlagen der Verwaltung betr. Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, insbes. Konsortialvertrag; teilweise Ablehnung durch Senator für Finanzen; Organstreitverfahren; Streitgegenstand; Abgrenzung von Akten und Unterlagen der Verwaltung zu solchen der Regierung; Ausschluss der Akteneinsicht; zwingend entgegenstehende überwiegende öffentliche oder private Interessen; Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung; Arbeitsfähigkeit der Verwaltung; Schutzwürdigkeit von Vertraulichkeitszusagen; Schutz persönlicher Daten; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; unzutreffende Ermittlung; Gewichtung und Abwägung der entgegenstehenden Belange; pauschale Bewertung der Belange; fehlender konkreter Einzelfallbezug; unzureichende Begründung der Entscheidung; Nachschieben von Gründen im Organstreitverfahren; Abgrenzung zu zulässiger Ergänzung der Begründung
    Leitsatz: Im Organstreit über eine mit Gründen versehene Entscheidung (hier: Ablehnung des Antrags auf Akteneinsicht nach Art. 45 Abs. 2 VvB) prüft der Verfassungsgerichtshof nur, ob die beanstandete Maßnahme in ihrer konkreten Ausgestaltung im Einklang mit der Landesverfassung steht. Das Recht des einzelnen Abgeordneten auf Akteneinsicht nach Art. 45 Abs. 2 VvB bezieht sich ausdrücklich nur auf Akten und sonstige amtliche Unterlagen „der Verwaltung" und damit nicht auf solche der Regierung. Als Regierung und nicht als Verwaltung handeln der Senat und seine Mitglieder namentlich im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren einschließlich der Vorbereitung und Initiierung von Gesetzesvorhaben. Art. 45 Abs. 2 Satz 2 VvB verlangt, alle für und gegen die Gewährung von Akteneinsicht sprechenden Belange vollständig und zutreffend zu ermitteln, zu gewichten und gegeneinander abzuwägen. Die nach Art. 45 Abs. 2 Satz 3 VvB vorgeschriebene Pflicht zur Begründung muss sich auf alle danach für den Einzelfall wesentlichen Gesichtspunkte erstrecken, um dem Abgeordneten und dem Verfassungsgerichtshof eine sachgerechte Überprüfung der einen Antrag auf Akteneinsicht ablehnenden Entscheidung zu ermöglichen.
    VerfGH Berlin
    14.07.2010
  9. VI ZB 28/10 - Qualifizierte elektronische Signatur durch Dritte statt Unterschrift des vertretungsberechtigten Rechtsanwalts; unzulässige Verwendung der Signaturkarte durch Dritte; Berufungsbegründung
    Leitsatz: Bei einer elektronisch übermittelten Berufungsbegründung muss die qualifizierte elektronische Signatur grundsätzlich durch einen zur Vertretung bei dem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt erfolgen. Dieses Formerfordernis ist jedenfalls dann nicht gewahrt, wenn die Signatur von einem Dritten unter Verwendung der Signaturkarte des Rechtsanwalts vorgenommen wird, ohne dass dieser den Inhalt des betreffenden Schriftsatzes geprüft und sich zu eigen gemacht hat.
    BGH
    21.12.2010
  10. X ZR 122/07 - Kostenanschlagüberschreitung
    Leitsatz: § 650 BGB ist weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar, wenn die Überschreitung einer Kostenangabe des Unternehmers darauf zurückzuführen ist, dass der Besteller dem Unternehmer unzutreffende Angaben über den Umfang des herzustellenden Werks (hier der Umfang der von dem Unternehmer zu digitalisierenden Bruttogeschossfläche) zur Verfügung gestellt hat.
    BGH
    21.12.2010