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Urteil Entgeltherausgabeanspruch gegen Verfügungsberechtigten
Schlagworte
Entgeltherausgabeanspruch gegen Verfügungsberechtigten; Grundstücksübertragung durch Investitionsvorrangbescheid
Leitsatz
Die Übertragung eines Grundstücks auf einen Dritten durch Investitionsvorrangbescheid gemäß § 21 b Abs. 1 InVorG schließt einen Anspruch des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Herausgabe der von diesem aus dem Grundstück seit dem 1. Juli 1994 durch Vermietung oder Verpachtung gezogenen Entgelte aus (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 22. Februar 2005, V ZR 105/04, ZOV 2005, 88 ff.).
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