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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 649)

  1. II ZR 17/04 - Gesellschaftsverbindlichkeiten; zweigliedrige GbR
    Leitsatz: Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der kein Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist, können die Gesellschafter Ausgleichsansprüche auch dann gegeneinander geltend machen, wenn Gesellschaftsverbindlichkeiten offen sind (vgl. BGHZ 26, 126, 133).
    BGH
    21.11.2005
  2. IX ZR 162/04 - Insolvenzfeste Verfügungen
    Leitsatz: a) Eine aufschiebend bedingte Verfügung über eine künftige Sache oder ein künftiges Recht ist insolvenzfest, wenn der fragliche Gegenstand bis zur Insolvenzeröffnung entstanden ist und danach die Bedingung eintritt. b) Wenn insolvenzfest vereinbart wird, die Ausübung eines Kündigungsrechts sei die aufschiebende Bedingung für einen Rechtsübergang, scheitert dieser nicht daran, daß er vom Willen des Berechtigten abhängt. c) Hat vor Insolvenzeröffnung - wenngleich aufschiebend bedingt - ein dinglicher Rechtsübergang stattgefunden, kann der Insolvenzverwalter diesen nicht mehr dadurch verhindern, daß er die Nichterfüllung des zugrundeliegenden Vertrages wählt.
    BGH
    17.11.2005
  3. I ZB 45/05 - Zwangsvollstreckung; Berliner Räumung; Gerichtsvollzieher, Vermieterpfandrecht
    Leitsatz: 1. Der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf eine Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht. Auch wenn in einem solchen Fall Streit zwischen den Parteien des Vollstreckungsverfahrens nach § 885 ZPO darüber besteht, ob alle beweglichen Sachen des Schuldners von dem Vermieterpfandrecht erfaßt werden, hat der Gerichtsvollzieher nicht eine Räumung der Wohnung nach § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO vorzunehmen. 2. Eine Prüfung, ob die bei Durchführung der Herausgabevollstreckung in der Wohnung befindlichen Gegenstände vom Vermieterpfandrecht erfaßt werden, hat der Gerichtsvollzieher regelmäßig nicht vorzunehmen. Der Gerichtsvollzieher ist als Vollstreckungsorgan grundsätzlich nicht zuständig, materiell-rechtliche Ansprüche der Parteien im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu klären. (Leitsätze der Radaktion)
    BGH
    17.11.2005
  4. V ZR 74/05 - Nutzungsentgeltanspruch gegen öffentlichen Nutzer; Moratoriumszinsanspruch
    Leitsatz: Hat eine Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 2 TreuhG am 1. Juli 1990 das Eigentum an einem Grundstück erlangt, ist damit die Eigentumslage endgültig geklärt; für eine spätere Bereinigung der Rechtsverhältnisse nach § 3 VerkFlBerG und somit für einen Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den öffentlichen Nutzer auf Zahlung des Moratoriumszinses (Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB) bzw. des vorläufigen Nutzungsentgelts (§ 9 Abs. 1 VerkFlBerG) ist kein Raum.
    BGH
    17.11.2005
  5. IV ZR 307/04 - Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers
    Leitsatz: 1. Hat der Versicherungsnehmer nach den zwischen den Parteien des Versicherungsverhältnisses getroffenen Vereinbarungen (hier: § 20 Nr. 1 d VGB 88) Auskunft erst auf Verlangen des Versicherers zu erteilen, bestimmt sich nach Art, Reichweite und Sinn der ihm gestellten Fragen, in welchem Umfang er Angaben zur Feststellung des Versicherungsfalles und zur Leistungspflicht des Versicherers zu machen hat. 2. Haben mehrere Versicherungsnehmer in der Sachversicherung (hier: Wohngebäude-Versicherung) ein einheitliches Risiko versichert, besteht ein einziger, unteilbarer Versicherungsanspruch zur gesamten Hand. Obliegenheitsverletzungen, die einer der Versicherungsnehmer begeht, muß sich daher auch der andere Versicherungsnehmer zurechnen lassen.
    BGH
    16.11.2005
  6. XII ZR 124/03 - Erwerberhaftung für Mietkaution bei Rechtsübergang vor Mietrechtsreform; Veräußerung des Grundstücks vor Mietrechtsreform und Beendigung des Mietverhältnisses vor diesem Zeitpunkt
    Leitsatz: 1. Zur Anwendbarkeit des § 572 a. F. BGB, wenn das vermietete Gewerbegrundstück schon vor Inkrafttreten des neuen Mietrechts zum 1. September 2001 veräußert und das Mietverhältnis vor diesem Zeitpunkt beendet war (im Anschluß an BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03 - NJW-RR 2005, 962). 2. Zur Darlegungs- und Beweislast des Mieters eines vor dem 1. September 2001 veräußerten Gewerbegrundstücks, wenn er vom Erwerber eine an den Vorvermieter gezahlte Kaution zurückverlangen will (im Anschluß an BGH, Urteil vom 28. September 2005 - VIII ZR 372/04 - NJW 2005, 3494).
    BGH
    16.11.2005
  7. VIII ZR 218/04 - Vollstreckungsabwehrklage; Präklusion der Kündigung; Staffelmiete; Beschränkung des Kündigungsrechts
    Leitsatz: 1. Der mit einer Vollstreckungsabwehrklage geltend gemachte Einwand des Mieters gegenüber dem titulierten Anspruch des Vermieters auf Zahlung zukünftig fällig werdender Miete, das Mietverhältnis sei aufgrund einer von ihm nach Abschluß des Vorprozesses erklärten ordentlichen Kündigung beendet, ist jedenfalls dann nach § 767 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen, wenn der Mieter im Vorprozeß Einwendungen erhoben hat, die sich - wegen einer von ihm ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung - gegen den Fortbestand des Mietverhältnisses richteten. 2. Die materielle Rechtskraft eines Urteils erstreckt sich nur auf die im Urteil ausgesprochene Rechtsfolge, nicht auf die Feststellung der zugrunde liegenden präjudiziellen Rechtsverhältnisse oder sonstigen Vorfragen. 3. Eine Staffelmietvereinbarung liegt bereits dann vor, wenn sich die Miete während des vereinbarten Zeitraums nur einmal erhöht. 4. Die vereinbarte Beschränkung des Kündigungsrechts für einen längeren Zeitraum als vier Jahre seit Abschluß der Staffelmietvereinbarung ist auch dann unwirksam, wenn es sich um einen erst nach Abschluß des Mietvertrages vereinbarten oder um einen wiederholten Kündigungsausschluß handelt. (Leitsätze zu 2 bis 4 der Redaktion)
    BGH
    16.11.2005
  8. VIII ZR 373/04 - Heizkostenabrechnung in Sonderfällen; Gradtagszahlmethode; Kürzungsrecht; Ablesefehler; Schätzung
    Leitsatz: a) Ein "anderer zwingender Grund" i. S. d. § 9 a Abs. 1 Satz 1 HeizkV liegt auch dann vor, wenn der anteilige Verbrauch eines Nutzers infolge eines Ablesefehlers nicht ordnungsgemäß erfaßt werden kann. b) Ist eine Vergleichsberechnung nach § 9 a Abs. 1 HeizkV nicht möglich, weil die hierfür erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stehen, so kann der anteilige Verbrauch ausnahmsweise im Wege der Gradtagszahlmethode ermittelt werden. c) Eine unter diesen Voraussetzungen erstellte Kostenabrechnung kann vom Nutzer nicht gemäß § 12 HeizkV um 15 % gekürzt werden.
    BGH
    16.11.2005
  9. VIII ZR 5/05 - Keine Parabolantenne des Mieters bei vorhandenem Kabelanschluß
    Leitsatz: Zum Anspruch des Mieters gegen den Vermieter, die Anbringung einer Parabolantenne am Balkon der Mietwohnung zu dulden.
    BGH
    16.11.2005
  10. XI ZR 83/05 - Schrottimmobilien, Geschäftsbesorgungsvollmacht bei -; Steuersparmodelle, Geschäftsbesorgungsvollmacht bei -
    Leitsatz: Ein ohne die Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag mit umfassende Befugnissen  ist nichtig . Die Vorlage der vom Erwerber zur Vorbereitung des eigentlichen Vertragsschlusses unterzeichneten Urkunden durch den Geschäftsbesorger vermag  eine Duldungsvollmacht zum Abschluss von Darlehensverträgen nicht zu begründen. Die §§ 171 und 172 BGB sind jedoch auf die einem Geschäftsbesorger erteilte Abschlussvollmacht auch dann anwendbar, wenn dessen umfassende Bevollmächtigung  unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und nach § 134 BGB nichtig ist. Der danach anwendbare § 172 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der finanzierenden Bank entweder spätestens bei Abschluss der Darlehensverträge eine Ausfertigung der die Geschäftsbesorgerin als Vertreterin der Anleger ausweisenden notariellen Vollmachtsurkunde vorlag oder dass die Vollmacht dem Notar bei der Beurkundung des notariellen Kauf- und Werklieferungsvertrags vorlag, dieser das Vorliegen der Voll- macht ausdrücklich in seine Verhandlungsniederschrift aufgenommen und deren Ausfertigung zusammen mit einer Abschrift der Vollmacht der Bank zugeleitet hat .
    BGH
    15.11.2005