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Urteil Zwangsvollstreckung, Darlehensvertrag, BGB-Gesellschaft
Schlagworte
Zwangsvollstreckung, Darlehensvertrag, BGB-Gesellschaft
Leitsatz
Die im Darlehensvertrag einer kreditsuchenden BGB-Gesellschaft enthaltene Verpflichtung der Gesellschafter, sich in Höhe der auf ihre jeweilige Gesellschaftsbeteiligung entfallenden Verbindlichkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen zu unterwerfen, dient nicht nur Sicherungszwecken, sondern auch dazu, die darlehensvertragliche Haftung der Gesellschafter zu beschränken.
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