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Urteil Kein Individualanspruch auf Umsetzung von Festsetzungen eines B-Plans
Schlagworte
Kein Individualanspruch auf Umsetzung von Festsetzungen eines B-Plans
Leitsatz
Der Einzelne hat grundsätzlich gegen die Gemeinde keinen Anspruch auf Vollziehung einzelner Festsetzungen des Bebauungsplans.
(Leitsatz der Redaktion)
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