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Suchergebnis Urteilssuche (281 - 290 von 405)
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17 C 324/87 - Grunddienstbarkeit; Wegerecht; ZufahrtstürLeitsatz: Auslegung einer Grunddienstbarkeit (hier: Wegerecht, Anspruch des Vorderliegers darauf, daß der wegeberechtigte Hinterlieger die Zufahrtstür in der Zeit von 22 bis 7 Uhr nach jeder Nutzung sofort wieder verschließt).AG Schöneberg04.09.1987
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14 C 185/87 - Vollmachtsnachweis/Kündigung durch Hausverwalter; Kündigungsvollmacht/Vorlage; Vollmacht/Kündigung; Hausverwaltung/Kündigungsvollmacht; Kündigungsvollmacht/Original; Fotokopie/Vollmachtsurkunde; Vollmachtsurkunde/Fotokopie; Kündigung/VollmachtsnachweisLeitsatz: Zur Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte, wie z. B. der Kündigung, ist immer die Vorlage einer Original-Urkunde erforderlich, soweit ein Vertreter handelt. Die nachgereichte beglaubigte Fotokopie der Bevollmächtigung reicht nicht aus.AG Wedding31.08.1987
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551 C 9239/87 - Bearbeitungsgebühr; VermittlungsgebührLeitsatz: Die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr für den Mietervertragsschluß durch den Wohnungsverwalter ist unzulässig.AG Hannover28.08.1987
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3 C 184/87 - Modernisierung/Isolierglasfenster in Bad und Küche; Modernisierung/Isolierglasfenster; Isolierglasfenster/Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters/keine vor Ablauf der Überlegungsfrist bei Modernisierung; Überlegungsfrist/Voraussetzung für Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters/keine bei Isolierglasfenster in Bad und Küche; Bad/Isolierglasfenster keine Wertverbesserung; Küche/Isolierglasfenster keine Wertverbesserung; Kammer/Isolierglasfenster keine WertverbesserungLeitsatz: 1. Vor Ablauf der Kündigungsüberlegungsfrist nach § 541 b Abs. 2 Satz 2 BGB steht dem Vermieter kein Anspruch auf Duldung baulicher Maßnahmen zu. 2. Der Einbau von Isolierglasfenstern in Küche, Bad und Kammer stellt keine Wertverbesserung dar, wenn wegen der geringen Größe der Räume ein nachhaltiger Energiespareffekt nicht erzielt werden kann.AG Charlottenburg25.08.1987
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3 C 298/87 - Mietminderung/rostiges Wasser; Minderung/rostiges Wasser; rostiges Wasser/MinderungLeitsatz: Muß der Mieter bräunliches Wasser in beträchtlicher Menge zunächst ablassen, bevor er einwandfreies Wasser verbrauchen kann, so liegt ein erheblicher zur Minderung berechtigender Mangel vor. (Hier: 60,- DM pro Jahr).AG Spandau25.08.1987
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14 C 185/87 - Vollmachtsnachweis/Kündigung durch Hausverwalter; Kündigungsvollmacht/Vorlage; Vollmacht/Kündigung; Hausverwaltung/Kündigungsvollmacht; Kündigungsvollmacht/Original; Fotokopie/Vollmachtsurkunde; Vollmachtsurkunde/Fotokopie; Kündigung/VollmachtsnachweisLeitsatz: Der Mieter ist verpflichtet, durch ausreichende Beheizung Frostschäden zu verhindern; er trägt auch die Beweislast dafür, daß er wasserführende Rohre in seiner Wohnung ausreichend vor Frosteinwirkungen geschützt hat.AG Neukölln06.08.1987
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9 C 72/87 - Kaution im Sozialen Wohnungsbau; Kaution/Sozialer Wohnungsbau; Sozialer Wohnungsbau/Kaution; Sicherheitsleistung/Sozialer Wohnungsbau; Unwirksamkeit von Kaution/Sozialer Wohnungsbau; Sicherungszweck/Angabe bei KautionsvereinbarungLeitsatz: Vereinbaren die Mietvertragsparteien entgegen der Vorschrift des § 9 Abs. 5 Satz 1 WoBindG, daß eine vom Mieter erbrachte Sicherheitsleistung zur Sicherung von Ansprüchen dienen soll, die nicht im Gesetz genannt sind, so ist diese Vereinbarung insgesamt unzulässig.AG Wedding05.08.1987
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5 C 402/87 - Heizkostenabrechnung/Mieterwechsel; Mieterwechsel/Heizkostenabrechnung; Gradtagszahlen/unanwendbar bei Mieterwechsel; Zwischenablesung/bei Mieterwechsel erforderlichLeitsatz: Bei Räumen, die der HeizkostenV unterliegen, ist eine Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter nach Gradtagszahlen unzulässig. Vielmehr ist eine Zwischenablesung für die Erstellung einer ordnungsgemäßen Heizkostenabrechnung erforderlich.AG Schöneberg29.07.1987
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8 C 42/87 - Keine Gesamtüberlassung an Untermieter; Gebrauchsüberlassung an Dritte, vertragswidriger Gebrauch; Untervermietung; GesamtüberlassungLeitsatz: Der Mieter ist nicht zur Gesamtüberlassung seiner Wohnung an Untermieter berechtigt.AG Charlottenburg28.07.1987
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18 C 165/87 - Wartungskosten als Betriebskosten; Mietnebenkosten; Heizungskosten; Wartungskosten; Erhaltungskosten; Verbrauchserfassungsgeräte; Kosten der Anmietung; Heizkostenabrechnung; Umlagefähigkeit; Mitteilung des Vermieters; WiderspruchsfristLeitsatz: 1) Ein gewisser Kostenaufwand zur vorbeugenden Erhaltung der Heizungsanlage ist zu den Wartungskosten zu rechnen. 2) Zur Umlage der Kosten für die Anmietung von Verbrauchserfassungsgeräten, wenn der Vermieter die Mitteilung gem. § 4 Abs. 2 HeizkostenV unterlassen hat.AG Wedding28.07.1987