« zurück zur Suche
Urteil Grunddienstbarkeit
Schlagworte
Grunddienstbarkeit; Wegerecht; Zufahrtstür
Leitsatz
Auslegung einer Grunddienstbarkeit (hier: Wegerecht, Anspruch des Vorderliegers darauf, daß der wegeberechtigte Hinterlieger die Zufahrtstür in der Zeit von 22 bis 7 Uhr nach jeder Nutzung sofort wieder verschließt).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat