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Urteil Parteivermögen
Schlagworte
Parteivermögen; Darlehensversprechen; Altvermögen einer DDR-Partei; Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben als Partei kraft Amtes
Leitsatz
Zu Fragen der Rückforderung und Verzinsung eines Darlehens, das eine DDR-Partei einem Darlehensnehmer, über dessen Vermögen inzwischen die Gesamtvollstreckung eröffnet wurde, bereits vor Inkrafttreten des § 20 b PartG versprochen hatte, das ihm aber erst danach auf seinem Konto gutgeschrieben worden ist (im Anschluß an Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1995 - XI ZR 230/94 = WM 1995, 2135 = ZOV 1996, 112)
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