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Suchergebnis Urteilssuche (531 - 540 von 608)

  1. BVerwG 7 C 20.03 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Stichtagsregelung; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfügbarkeit des Kaufpreises
    Leitsatz: 1. Die mit dem 2. VermRÄndG eingefügte Beschränkung des redlichen Erwerbs auf die Zeit nach dem 8. Mai 1945 ist verfassungsgemäß. 2. Maßgeblich für die Beurteilung der freien Verfügbarkeit des Kaufpreises im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO ist grundsätzlich auch dann der Zeitpunkt des Verkaufs, wenn der Kaufpreis vereinbarungsgemäß ganz oder teilweise nicht sofort bezahlt wurde.
    BVerwG
    24.06.2004
  2. BVerwG 8 B 8.04 - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zuständigkeit; Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen; gesetzlicher Parteiwechsel
    Leitsatz: Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 ist gemäß § 29 Abs. 3 VermG in der Fassung des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen als Ausgangsbehörde auch für alle Verfahren zuständig geworden, in denen neben anderen Schädigungstatbeständen auch der Tatbestand des § 1 Abs. 6 VermG geltend gemacht wird; in anhängigen Gerichtsverfahren ist ein gesetzlicher Parteiwechsel eingetreten (wie Urteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 8 C 9.03 - ZOV 2004, 86). Die Frage der Zuständigkeit des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen ist unabhängig davon zu entscheiden, ob der Restitutionsanspruch, soweit er auf eine Schädigung nach § 1 Abs. 6 VermG gestützt wird, begründet ist oder sogar offensichtlich unbegründet erscheint. Geltend gemacht werden derartige Ansprüche jedenfalls dann, wenn der Antragsteller/Kläger zur Begründung seines Restitutionsbegehrens einen Sachverhalt vorträgt, der sich in der Zeit zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 ereignet und der zur Schädigung eines Vermögenswertes im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG geführt haben soll.
    BVerwG
    12.06.2004
  3. BVerwG 7 B 85.03 - Erstattungsregelung; Anmeldung erbenlosen Vermögens; Zeugenbeweiserhebung; Urkundenbeweis
    Leitsatz: 1. Die Erstattungsregelung des § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG kann nicht als Ausgleich für die Rückübertragung des Eigentums verstanden werden. 2. § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG beschränkt sich nicht auf die Fälle des "erbenlosen Vermögens", in denen die jüdischen Geschädigten zu einer Anmeldung nicht in der Lage waren. 3. Beantragt ein Beteiligter eine Beweiserhebung (etwa durch Vernehmung eines Zeugen) oder muß sich diese dem Gericht aufdrängen, so darf dieses sich nicht auf die Verwertung beigezogener Akten oder schriftlicher Erklärungen eines Zeugen im Wege des Urkundenbeweises beschränken.
    BVerwG
    29.04.2004
  4. BVerwG 8 C 12.03 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Gesellschaftsbeteiligung; Minderheitsbeteiligung; Mutter/Tochtergesellschaft; Rechtsnachfolge; JCC; Anmeldungsrücknahme; Rechtsmittelverzicht
    Leitsatz: Ein Unternehmen mit jüdischer Minderheitsbeteiligung, das nach den Kriterien der 3. DVO zum Reichsbürgergesetz vom 14. Juni 1938 als jüdisches Unternehmen galt, war bereits 1937 als kollektiv verfolgt anzusehen. "Geschädigter Gesellschafter" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 5 VermG sind bei einem Mutter-Tochter-Verhältnis, bei dem die Beteiligung der Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft einem schädigenden Ereignis unterlag, die Gesellschafter oder Anteilseigner der Muttergesellschaft. Die Fiktion der Rechtsnachfolge der Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC) für Ansprüche von jüdischen Berechtigten tritt ein, wenn diese Ansprüche von den Berechtigten oder ihren Rechtsnachfolgern nicht durchgesetzt werden. Die formale Anmeldung durch den Berechtigten schließt bei späterer Rücknahme der Anmeldung oder Verzicht auf Rechtsmittel bei ablehnendem Bescheid die Geltendmachung durch die JCC nicht aus.
    BVerwG
    28.04.2004
  5. BVerwG 7 C 5.03 - gesetzlicher Vertreter; staatlich verwalteter Vermögenswert; Vergütungsanspruch; Leistungsbescheid; Auslagenerstattung
    Leitsatz: Die Behörde, die um die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters des Eigentümers eines ehemals staatlich verwalteten Vermögenswerts ersucht hat, darf vom Eigentümer den Ersatz der Kosten einer angemessenen Vergütung des Vertreters und der ihm erstatteten baren Auslagen verlangen. Ansprüche des gesetzlichen Vertreters gegen den vertretenen Eigentümer können nicht durch Leistungsbescheid festgesetzt werden.
    BVerwG
    22.04.2004
  6. BVerwG 8 C 1.03 - Mietwohngrundstück; Verzicht; Überschuldung; Kausalitätsvermutung nicht kostendeckender Mieten; Grundpfandrecht zwecks Erbauseinandersetzung; Erhalt des Grundstücks im gebrauchsfähigen Zustand
    Leitsatz: Für die kausale Verknüpfung bei § 1 Abs. 2 VermG zwischen Kostenunterdeckung der Mieten und Überschuldung besteht auch dann eine Vermutung, wenn die Immobilie zwar unter Geltung der DDR-Verhältnisse zur Finanzierung einer Erbauseinandersetzung beliehen, durch den geschädigten Eigentümer und seinen Erblasser danach aber noch lange Zeit im gebrauchsfähigen Zustand gehalten wurde.
    BVerwG
    31.03.2004
  7. BVerwG 8 C 5.03 - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des Verfügungsberechtigten gegen die Rückübertragung; redlicher Erwerb; einheitlicher Rückübertragungszeitpunkt; sozialverträglicher Ausgleich; prozeßökonomische Verfahrenshandhabung; Veräußerung von Volkseigentum durch staatliche Stellen; Kenntnis vom Verbot der Veräußerung von Volkseigentum; Erkundigungspflicht für DDR-Bürger
    Leitsatz: 1. Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage kommt es im Vermögensrecht auch bei einer Anfechtungsklage des Verfügungsberechtigten gegen einen positiven Rückübertragungsbescheid auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an. 2. Die Veräußerung volkseigener Grundstücke in Privateigentum war nach der Rechtsordnung der DDR unzulässig. Der Erwerber eines volkseigenen Grundstücks war nicht redlich i. S. des § 4 Abs. 2 und 3 VermG, wenn er zuvor auf die Unzulässigkeit der Veräußerung hingewiesen worden war.
    BVerwG
    31.03.2004
  8. BVerwG 7 C 61.02 - Anmeldung durch gerichtlich bestellten Nachtragsliquidator; Restitutionsantrag; Unternehmensträger mit Sitz in West-Berlin; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Staatsbeteiligung; besatzungshoheitliche Enteignung; Zurechenbarkeit; Vollzugsauftrag; wiedergutmachungsrechtliche Unwürdigkeit
    Leitsatz: Den Anspruch auf Rückübertragung von Vermögen eines nicht schädigungsbedingt untergegangenen Unternehmensträgers mit Sitz in West-Berlin kann der gerichtlich bestellte Nachtragsliquidator anmelden (Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51). Die Rückübertragung eines Grundstücks ist nicht allein deswegen ganz oder teilweise ausgeschlossen, weil es einer Gesellschaft privaten Rechts gehört hat, an der der Staat mittelbar beteiligt war. Nach Ende der Besatzungszeit vorgenommene Enteignungen können der Besatzungsmacht nur dann zugerechnet werden, wenn deren Verantwortungsübernahme für die Enteignungsaktion anhand eines konkreten Vollzugsauftrags feststellbar ist. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, die Restitutionsberechtigung unter Hinweis auf eine wiedergutmachungsrechtliche Unwürdigkeit zu versagen. Dem Gesetz einen solchen Ausschlußgrund im Wege der Rechtsfortbildung zu unterlegen, ist den Gerichten durch die rechtsstaatliche Funktion des Gesetzes verwehrt.
    BVerwG
    11.03.2004
  9. BVerwG 8 B 132.03 - Erlösauskehranspruch; Konnexitätsgrundsatz; Restitutionsanspruch; Streitwert; Erbanteil
    Leitsatz: 1. Ebenso wie nach dem restitutionsrechtlichen Konnexitätsgrundsatz die Gleichartigkeit von Schädigungsgegenstand und Restitutionsgegenstand gegeben sein muß, setzt auch die Vorschrift des § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG voraus, daß derselbe Vermögenswert, über den durch Veräußerung verfügt worden ist, zugleich auch Gegenstand des Restitutionsanspruchs ist. 2. Soweit bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, mit denen einzelne Mitglieder einer Erbengemeinschaft Rückerstattungsansprüche an die Erbengemeinschaft geltend machen, der Streitwert nur entsprechend dem Erbanteil festzusetzen ist, ist von dem Verkehrswert auszugehen und nicht von dem in § 13 Abs. 3 GKG geregelten Höchstbetrag; diese Vorschrift findet vielmehr nur dann Anwendung, wenn der auf den jeweiligen Miterben entfallende Erbanteil den Höchstbetrag überschreiten sollte.
    BVerwG
    29.01.2004
  10. BVerwG 7 B 7.04 - Investive Veräußerung; Erlösauskehr; Rückübertragungsausschluß wegen Überbaus; Abriß des die Rückgabe ausschließenden Gebäudes; Zusammenhang zwischen investivem Vorhaben und Gebäudeabriß; gebäudebezogene Gründe; wirtschaftliche Erwägungen
    Leitsatz: Der Abriß des die Rückgabe des Grundstücks ausschließenden Gebäudes ist in dem investiven Vorhaben "angelegt", wenn das Vorhaben von vornherein nur in dieser Weise wirtschaftlich sinnvoll verwirklicht werden konnte, selbst wenn die Beteiligten dies bei der investiven Veräußerung des Grundstücks nicht erkannt hatten.
    BVerwG
    22.01.2004