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Urteil Erstattungsregelung


Schlagworte

Erstattungsregelung; Anmeldung erbenlosen Vermögens; Zeugenbeweiserhebung; Urkundenbeweis

Nichtamtliche Leitsätze

1. Die Erstattungsregelung des § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG kann nicht als Ausgleich für die Rückübertragung des Eigentums verstanden werden.

2. § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG beschränkt sich nicht auf die Fälle des "erbenlosen Vermögens", in denen die jüdischen Geschädigten zu einer Anmeldung nicht in der Lage waren.

3. Beantragt ein Beteiligter eine Beweiserhebung (etwa durch Vernehmung eines Zeugen) oder muß sich diese dem Gericht aufdrängen, so darf dieses sich nicht auf die Verwertung beigezogener Akten oder schriftlicher Erklärungen eines Zeugen im Wege des Urkundenbeweises beschränken.

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