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BVerwG 8 C 9.03 - Verfahrenszuständigkeit; Ausgangsbehörde; Gerichtsverfahren; Parteiwechsel; Fristversäumnis; Legalzession; HeilungsvorschriftLeitsatz: 1. Mit der Einführung des § 29 Abs. 3 VermG ist das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen mit Wirkung vom 1. Januar 2004 als Ausgangsbehörde auch für alle Verfahren zuständig geworden, in denen neben Ansprüchen nach § 1 Abs. 6 VermG auch andere Ansprüche nach dem Vermögensgesetz geltend gemacht werden. In anhängigen Gerichtsverfahren ist ein gesetzlicher Parteiwechsel eingetreten. 2. § 30 a Abs. 1 Satz 4 Alternative 2 VermG stellt eine Heilungsvorschrift dar, durch die der Rechtsmangel der Fristversäumnis bei der Legalzession nachträglich unbeachtlich wird und nach dem 31. Dezember 1992 erloschene Ansprüche wieder aufleben.BVerwG21.01.2004
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BVerwG 7 PKH 5.03 - Restitutionsantrag; Berechtigter; Verfügungsberechtigter; einvernehmliche Einigung; Wirksamkeit; Zivilrechtsstreit; Urteil; Rechtskraft; Bindung des VermögensamtesLeitsatz: Das Vermögensamt ist an das rechtskräftige Urteil eines Zivilgerichtes gebunden, das zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten ergangen ist und die Wirksamkeit eines zwischen diesen geschlossenen Vertrages über die einvernehmliche Rückgabe des Vermögenswertes (§ 30 Abs. 1 Satz 2 VermG) feststellt.BVerwG14.01.2004
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BVerwG 7 B 58.03 - Ersatzgrundstück; FortsetzungsfeststellungsklageLeitsatz: War ein Antrag auf Übereignung eines Ersatzgrundstücks entscheidungsreif, durfte die Behörde ihre Entscheidung nicht wegen des bevorstehenden Wegfalls der Ersatzgrundstücksregelung zurückstellen. Nichtamtliche Leitsätze der Redaktion 1. Die Weigerung des Vermögensamtes, wegen der bevorstehenden Streichung der Ersatzgrundstücksregelung des § 9 VermG einen Verwaltungsakt auf Ersatzgrundstückszuordnung zu erlassen, ist rechtswidrig. 2. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist zulässig, um Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung geltend zu machen.BVerwG08.01.2004
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OVG 5 B 4.04 - Kein Anspruch auf AnschlußförderungLeitsatz: 1. Ein Bewilligungsbescheid der WBK zur Wohnungsbauförderung aus dem Jahr 1987 begründet keinen Anspruch auf Anschlußförderung nach Ablauf von 15 Jahren. Auch eine Zusicherung einer Anschlußförderung läßt sich daraus nicht ableiten. 2. An eine solche Zusicherung wäre das Land Berlin in Anbetracht veränderter Umstände auch nicht mehr gebunden; aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes ergibt sich nichts anderes. (Abkehr von Senat GE 2003, 1085; Leitsätze der Redaktion).OVG Berlin16.12.2004
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OVG 5 N 18.04 - Ausgleichszahlung bei Zweckentfremdung; Aufhebung eines rechtswidrig gewordenen Dauerverwaltungsaktes als Fall des WiederaufgreifensLeitsatz: Nach Entfallen der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung per 1. September 2000 entfällt auch die Pflicht für Ausgleichszahlungen. Ein entsprechender rechtswidrig gewordener Dauerverwaltungsakt entfällt damit in Anwendung eines Wiederaufgreifens im weiteren Sinne. (Leitsatz der Redaktion)OVG Berlin22.10.2004
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OVG 2 N 222.04 - Ehemalige gepflasterte Stellplatzfläche auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen; Frage der Eignung zur Auslösung bodenrechtlich relevanter Spannungen; Vorgarten; Rasengittersteinverlegung; begrünte Zwischenräume; gärtnerische AnlegungLeitsatz: Begrünte Zwischenräume von Rasengittersteinen im Vorgarten stellen keine gärtnerische Anlegung i. S. d. § 8 Abs. 1 BauO Bln dar; diese setzt eine gewisse gestalterische Qualität bei gleichzeitig weitgehend unversiegelter Bodenoberfläche voraus.OVG Berlin30.07.2004
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OVG 2 B 3.02 - Milieuschutzverordnung; Genehmigung baulicher Maßnahmen im Milieuschutzgebiet mit Nebenbestimmungen (Mietobergrenzen); Anspruch auf uneingeschränkte Genehmigung; Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustands durchschnittlicher Wohnungen; gebietsbezogener bundesweiter VergleichsmaßstabLeitsatz: 1. In Milieuschutzgebieten gilt für die Frage eines zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB) kein gebietsbezogener, sondern ein bundesweiter Vergleichsmaßstab. 2. Auflagen zur Einhaltung von Mietobergrenzen sind bei der Erteilung einer milieuschutzrechtlichen Genehmigung für bauliche Maßnahmen, die nur zu einem zeitgemäßen Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung führen, nicht zulässig.OVG Berlin10.06.2004
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OVG 2 B 2.02 - Baumschutz; Ausnahmegenehmigung zur Kappung einer Birke; wesentliche Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung; Verschattung ei-nes Wohnraumfensters; Eindringen von Baumabfällen unter die Ziegelabdeckung; Zumutbarkeit von Wartungs- und ReinigungsarbeitenLeitsatz: Mit Rücksicht auf die situative Prägung eines Grundstücks durch einen in Hausnähe stehenden geschützten Baum - im Streitfall eine Birke - obliegt es dem Eigentümer, das Eindringen von Baumabfällen in die Dachkonstruktion durch sachgerechte bauliche Vorkehrungen und Wartungsmaßnahmen zu verhindern. Nur wenn trotz sachgerechter Schutzmaßnahmen der Eintritt von Schäden an dem Dach nicht mit zumutbarem wirtschaftlichen Aufwand verhindert werden kann, kommt die Erteilung einer Ausnahme nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Berliner Baumschutzverordnung in der Neufassung der Vorschrift vom 4. März 2004 zur Beseitigung des Baumes in Betracht.OVG Berlin04.06.2004
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OVG 1 N 2.03 - Keine Anfechtungsklage des Tarifkunden gegen Genehmigung der Wassertarife durch SenatsverwaltungLeitsatz: Ein Tarifkunde der Berliner Wasserbetriebe ist nicht befugt, mit einer Anfechtungsklage die Aufhebung der Tarifgenehmigung durch die Senatsverwaltung zu beantragen. (Leitsatz der Redaktion)OVG Berlin05.03.2004
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OVG 2 B 18.02 - Baurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung; Nebenbestimmung, Auflage; Bedingung; isolierte Anfechtung; Sanierungsziele; Verdrängungsschutz; Mietobergrenzen; Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; Sozialplan; HärteausgleichLeitsatz: 1. Der soziale Schutz der angestammten Wohnbevölkerung eines Sanierungsgebietes vor einer durch sanierungsbedingte Mietsteigerungen verursachten Verdrängungsgefahr zählt grundsätzlich zu den bei der Entscheidung über Art, Umfang und Ablauf der Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Abwägung berücksichtigungsfähigen Belangen. 2. Mit dem System der Regelung des städtebaulichen Sanierungsrechts in §§ 136 ff. BauGB ist es jedoch unvereinbar, die sanierungsrechtliche Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen davon abhängig zu machen, daß an der durchschnittlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Wohnbevölkerung des Sanierungsgebietes orientierte einheitliche Mietobergrenzen eingehalten werden.OVG Berlin30.01.2004