Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Gesellschaftsbeteiligung; Minderheitsbeteiligung; Mutter/Tochtergesellschaft; Rechtsnachfolge; JCC; Anmeldungsrücknahme; Rechtsmittelverzicht
Leitsätze
Ein Unternehmen mit jüdischer Minderheitsbeteiligung, das nach den Kriterien der 3. DVO zum Reichsbürgergesetz vom 14. Juni 1938 als jüdisches Unternehmen galt, war bereits 1937 als kollektiv verfolgt anzusehen. "Geschädigter Gesellschafter" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 5 VermG sind bei einem Mutter-Tochter-Verhältnis, bei dem die Beteiligung der Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft einem schädigenden Ereignis unterlag, die Gesellschafter oder Anteilseigner der Muttergesellschaft.
Die Fiktion der Rechtsnachfolge der Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC) für Ansprüche von jüdischen Berechtigten tritt ein, wenn diese Ansprüche von den Berechtigten oder ihren Rechtsnachfolgern nicht durchgesetzt werden. Die formale Anmeldung durch den Berechtigten schließt bei späterer Rücknahme der Anmeldung oder Verzicht auf Rechtsmittel bei ablehnendem Bescheid die Geltendmachung durch die JCC nicht aus.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?