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Suchergebnis Urteilssuche (501 - 510 von 608)

  1. BVerwG 7 C 9.04 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Ausschluss des Erbrechts des deutschen Staates; Nachweis der Erbberechtigung nach einem jüdischen Verfolgten; Erbschein
    Leitsatz: § 2 Abs. 1 Satz 4 VermG schließt das Erbrecht des deutschen Staates nach einem jüdischen Verfolgten aus. Mangels einer planwidrigen Regelungslücke kommt eine erweiternde Auslegung der Vorschrift in dem Sinne, daß zugunsten der jüdischen Gemeinschaft auch ausländische Staaten von der Erbfolge ausgeschlossen sind, nicht in Betracht. Bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, daß die Erbberechtigung nach einem jüdischen Verfolgten nicht ohne Erbschein nachweisbar ist, hat das Verwaltungsgericht in entsprechender Anwendung des § 181 Abs. 2 Satz 1 BEG die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen.
    BVerwG
    09.12.2004
  2. BVerwG 7 C 4.04 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Bodenreformgrundstück; Natur der Sache; Neuzuschnitt; Funktionseinheit
    Leitsatz: Die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks kann gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG von der Natur der Sache her ausgeschlossen sein, wenn die Rückgabe die Aufteilung eines neu zugeschnittenen Grundstücks verlangt und infolge dieser Aufteilung eine bauliche Funktionseinheit aus Gebäude und ihm zugeordneten Flächen eigentumsrechtlich zerschnitten wird.
    BVerwG
    09.12.2004
  3. BVerwG 8 C 15.03 - Globalanmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche, Conference on Jewish Material Claims against Germany, Ausschlußfrist
    Leitsatz: Sog. Globalanmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche durch die Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. erfüllen die Anforderungen der § 30 Abs. 1 Satz 1, § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG, sofern sie auf bestimmte Akten und Unterlagen verweisen, aus denen sich der beanspruchte Vermögenswert und das Eigentum eines Juden ergeben. Aus den rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Ausschlußfrist eingereichten Unterlagen, die einem Rückübertragungsantrag beigefügt sind, muß in individualisierbarer Weise hervorgehen, um welchen Vermögensgegenstand es sich handelt. Das setzt voraus, daß die Bezeichnung der Akten oder die hierzu in der Anlage zur Anmeldung wiedergegebene Erläuterung sowohl einen Hinweis darauf ergibt, daß Gegenstand der Akten ein Entziehungstatbestand hinsichtlich eines Grundstücks eines jüdischen Eigentümers ist, als auch, daß der angemeldete Vermögenswert in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen belegen sein kann. Um festzustellen, ob der Eigentümer Jude war, ist ein einfacher Abgleich der Unterlagen, aus denen sich Hinweise auf die Eigentumsverhältnisse ergeben, mit jüdischen Adreßbüchern oder listenmäßigen Verzeichnissen zulässig.
    BVerwG
    24.11.2004
  4. BVerwG 8 C 21.03 - Rückübertragung, Investitionsvorrangbescheid
    Leitsatz: 1. Ein ablehnender Beschluß nach § 80 Abs. 5 VwGO genügt für den Ausschluß der Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück gemäß § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG nicht, wenn er keine (umfassende) tatsächliche und rechtliche Prüfung des angefochtenen Investitionsvorrangbescheides enthält. 2. § 7 Abs. 1 InVorG ermächtigt auch zum Erlaß eines Investitionsvorrangbescheides für zugesagte Investitionen, die bereits während des Verwaltungsverfahrens durchgeführt worden sind.
    BVerwG
    24.11.2004
  5. BVerwG 3 B 41.04 - ???
    Leitsatz: Funktionsnachfolgerin im Sinne von § 11 Abs. 3 VZOG und damit Restitutionsberechtigte ist in der Regel die Gemeinde, zu deren Gebiet das Grundstück jetzt gehört, auch dann, wenn das von der Gemeinde gemäß Art. 21 Abs. 3/Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV zurückverlangte Grundstück vor seiner unentgeltlichen Zurverfügungstellung nicht in ihrem Gemeindegebiet lag (Fortführung des Urteils vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - ZOV 1999, 450 = Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23). Der Restitutionsausschlußtatbestand in § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 3. Alt. VZOG schließt nicht das zur Wohnungswirtschaft genutzte Vermögen im Sinne von § 1 a Abs. 4 Satz 3 VZOG insgesamt von der Rückübertragung aus, sondern erstreckt den Anwendungsbereich von § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VZOG nur auf die Vermögensgegenstände des komplexen Wohnungs- oder Siedlungsbaus, die am 3. Oktober 1990 nicht nur vorübergehend leerstanden, jedoch einer entsprechenden Nutzung ganz oder teilweise wieder zugeführt werden sollten.
    BVerwG
    16.11.2004
  6. BVerwG 8 B 48.04 - Enteignung, Deutsche Wirtschaftskommission
    Leitsatz: Enteignungen, die aufgrund der von der Deutschen Wirtschaftskommission am 22. Juni 1949 erlassenen Energiewirtschaftsverordnung erfolgten, beruhen auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG. Der SMAD-Befehl Nr. 64 vom 17. April 1948 setzte den Befehl Nr. 124 vom 30. Oktober 1945 nach seiner Durchführung außer Kraft und verbot jegliche weitere Sequestrierung auf dessen Grundlage, betraf aber nicht sonstige Anordnungen der Deutschen Wirtschaftskommission.
    BVerwG
    11.11.2004
  7. BVerwG 3 C 36.03 - ???
    Leitsatz: 1. Der Anspruch aus § 4 Abs. 2 KVG richtet sich auch auf die regionalen Gasversorgungsgesellschaften, die von den Kapitalgesellschaften, in welche die Energiekombinate der ehemaligen DDR umgewandelt worden waren, nach § 1 SpTrUG abgespalten wurden. 2. Der Anspruch aus § 4 Abs. 2 KVG hat den ursprünglichen Anspruch der Gemeinden auf Zuordnung von Vermögenswerten nach Art. 21 Abs. 1 und 2, Art. 22 Abs. 1 Satz 2 EV verdrängt. Die zu übertragenden Gesellschaftsanteile müssen aber den ohne § 4 Abs. 2 KVG zu übertragenden Vermögenswerten "entsprechen". Dabei ist eine Entsprechung hinsichtlich des wirtschaftlichen Wertes wie auch hinsichtlich der Gestaltungsmacht gemeint, welche die Verfügung über das Vermögen verleiht. 3. Der Beteiligungsanspruch aus § 4 Abs. 2 KVG kann durch eine Zuordnung der Gegenstände des örtlichen Gasvermögens oder der Geschäftsanteile an einer örtlichen Gasspaltgesellschaft, der diese Vermögenswerte zugewiesen wurden, nicht erfüllt werden. 4. § 4 Abs. 2 KVG ist mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar.
    BVerwG
    11.11.2004
  8. BVerwG 3 C 40.03 - Treuhandanstalt, Restitution, Erlösauskehr
    Leitsatz: Hat die Treuhandanstalt örtliches Gasvermögen, dessen Restitution eine Gemeinde begehrt, zum Zwecke der Regelung des Restitutionsanspruchs an die Gemeinde verkauft, so sind mit dem Restitutionsanspruch auch mögliche Ansprüche der Gemeinde auf Erlösauskehr nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, § 13 Abs. 2 VZOG ausgeschlossen.
    BVerwG
    11.11.2004
  9. BVerwG 3 C 4.04 - Übertragung von Anteilen an überörtlichen Kapitalgesellschaften, Beteiligungsquote, Quotierungsverfahren, Altlastensanierungen
    Leitsatz: 1. § 4 Abs. 2 KVG gibt den Gemeinden nicht nur einen Anspruch auf Übertragung von Anteilen an überörtlichen Kapitalgesellschaften, sondern auch einen Anspruch auf Feststellung ihrer Beteiligungsquote. 2. Die Zuordnungsbehörde darf die Maßstäbe für die Bemessung der kommunalen Beteiligungsquoten durch Verwaltungsvorschriften konkretisieren. Will sie diese während des Quotierungsverfahrens ändern, so darf die Änderung ein begründetes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage nicht ohne hinreichenden Grund enttäuschen, und die geänderte Verwaltungsvorschrift muß auch ihrerseits rechtmäßig sein. 3. Die Anordnung der Zuordnungsbehörde, daß die Rückstellungen für Altlastensanierungen bei der Ermittlung der kommunalen Geschäftsanteile an den regionalen Gasversorgungsgesellschaften im Gebiet der ehemaligen DDR zu 100 v. H. als Passiva des Betriebsvermögens zu berücksichtigen seien, war rechtswidrig.
    BVerwG
    11.11.2004
  10. BVerwG 7 C 24.03 - Berechtigter; Rechtsnachfolge der JCC; Vermögensverluste von nichtjüdischen Ehepartnern
    Leitsatz: Die in § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG geregelte Rechtsnachfolge der Conference on Jewish Material Claims against Germany erfaßt keine Ansprüche von nichtjüdischen Geschädigten, die wegen ihrer Ehe mit einem Juden Vermögensverluste erlitten haben.
    BVerwG
    28.10.2004