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Urteil gesetzlicher Vertreter
Schlagworte
gesetzlicher Vertreter; staatlich verwalteter Vermögenswert; Vergütungsanspruch; Leistungsbescheid; Auslagenerstattung
Leitsatz
Die Behörde, die um die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters des Eigentümers eines ehemals staatlich verwalteten Vermögenswerts ersucht hat, darf vom Eigentümer den Ersatz der Kosten einer angemessenen Vergütung des Vertreters und der ihm erstatteten baren Auslagen verlangen. Ansprüche des gesetzlichen Vertreters gegen den vertretenen Eigentümer können nicht durch Leistungsbescheid festgesetzt werden.
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