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Urteil Investive Veräußerung
Schlagworte
Investive Veräußerung; Erlösauskehr; Rückübertragungsausschluß wegen Überbaus; Abriß des die Rückgabe ausschließenden Gebäudes; Zusammenhang zwischen investivem Vorhaben und Gebäudeabriß; gebäudebezogene Gründe; wirtschaftliche Erwägungen
Leitsatz
Der Abriß des die Rückgabe des Grundstücks ausschließenden Gebäudes ist in dem investiven Vorhaben "angelegt", wenn das Vorhaben von vornherein nur in dieser Weise wirtschaftlich sinnvoll verwirklicht werden konnte, selbst wenn die Beteiligten dies bei der investiven Veräußerung des Grundstücks nicht erkannt hatten.
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