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Suchergebnis Urteilssuche (351 - 360 von 608)

  1. BRH 12642/04 - ???
    Leitsatz: Für Rechtstreitigkeiten über Kapitalentschädigungen nach § 17 StrRehaG aufgrund einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz ist der Verwaltungsrechtsweg auch dann gegeben, wenn ein Berechtigter zusätzlich ein Rehabilitierungsverfahren nach den §§ 7 ff. StrRehaG durchgeführt hat.
    LG Potsdam
    10.12.2004
  2. 10 O 90/04 - ???
    Leitsatz: Die Klage auf Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens kann nicht darauf gestützt werden, daß durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22.1.2004 - Nr. 46720/99, 72203/01, 72552/01 - ZOV 2004, 10 - die Verpflichtung aus Art. 233 § 11 Abs. 3 EGBGB als Verstoß gegen das in Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Eigentumsrecht beurteilt worden ist.
    LG Rostock
    09.12.2004
  3. 65 S 303/04 - Kein Anspruch auf Untermieterlaubnis für überwiegend abwesenden Mieter
    Leitsatz: Der Wohnraummieter, der seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr in der Wohnung hat, kann die Erlaubnis zur Untervermietung auch dann nicht verlangen, wenn er ein Zimmer der Wohnung für seine eigene Nutzung behält.
    LG Berlin
    07.12.2004
  4. 12 O 633/04 - Ausnahmsweise kein Herausgabeanspruch des Mieters trotz verbotener Eigenmacht des Vermieters; eigenmächtiger Austausch von Schlössern; Wiedereinräumung des Besitzes; Nutzungsentgelt im Insolvenzverfahren; Pfandrecht
    Leitsatz: 1. Der Austausch von Schlössern durch den Vermieter, der sein Pfandrecht am Inventar sichern will, ist eine verbotene Eigenmacht. 2. Gleichwohl ist ein Antrag des Mieters auf Wiedereinräumung des Besitzes oder auf Duldung der Wegnahme des Inventars zurückzuweisen, wenn der Vermieter seinen Anspruch auf Herausgabe im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend macht. 3. Der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung ist im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters eine Masseschuld, so daß der Vermieter sein Pfandrecht nicht nur im Wege der abgesonderten Befriedigung geltend machen kann, sondern die Pfandverwertung nach allgemeinen Vorschriften betreiben darf. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    06.12.2004
  5. 63 S 273/04 - Modernisierungsankündigung nur mit ungefährer Mieterhöhung; finanzieller Härteeinwand; Energiesparmaßnahmen; Begrenzung der Modernisierungserhöhung; Isolierfenster statt Kastendoppelfenster
    Leitsatz: 1. Die Mieterhöhung wegen energieeinsparender Modernisierungsmaßnahmen wird mangels gesetzlicher Grundlage nicht durch das Verhältnis zur erzielten Heizkostenersparnis begrenzt. 2. Es kann dahinstehen, ob eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen bei preisgebundenen Neubauwohnungen überhaupt von einer ordnungsgemäßen Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme gemäß § 541 b BGB a. F. / § 554 Abs. 2 n. F. abhängig ist, weil anders als im preisfreien Wohnraum die Mieterhöhung nicht von einer aus der Ankündigung erwachsenden Duldungspflicht abhängig ist, sondern die geänderte Kostenmiete auf Grund gesetzlicher Bestimmungen geschuldet wird. 3. Der duldungsunwillige Mieter ist nicht verpflichtet, eine Außendämmung durch einstweilige Verfügung stoppen zu lassen. 4. Die Modernisierungsankündigung braucht weder eine Erläuterung zur Heizkostenersparnis oder zum Instandsetzungsabzug noch die Berechnung der Mieterhöhung zu enthalten. Der Vermieter muß lediglich die zu erwartende Mieterhöhung in Euro/m2 mitteilen, aber nicht die Kostenkalkulation. Die Angabe der ungefähren Mieterhöhung reicht aus, weil die Mitteilung nicht die spätere Mieterhöhungserklärung vorweg nimmt. 5. Beim finanziellen Härteeinwand des Mieters ist die nach der Modernisierung maßgebliche Gesamtmiete ins Verhältnis zu den individuellen Einkommensverhältnissen des Mieters einschließlich seiner Haushaltsangehörigen und des Anspruchs auf Wohngeld zu setzen; maßgebend ist das Einkommen zum Zeitpunkt des Duldungsbegehrens.
    LG Berlin
    03.12.2004
  6. 63 S 263/04 - Mieterhöhungsverlangen für Altbau mit Verweis auf Neubau-Mietspiegelfelder; Altneubau; Wiederaufbau; wiederhergestellter Wohnraum
    Leitsatz: Stützt der Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen auf ein Mietspiegelfeld für Neubau, muß er bei einem vor 1918 errichteten Gebäude (Altbau) die Neubaueigenschaft für die Wohnung schon im Mieterhöhungsverlangen begründen. Ist die Einordnung der Wohnung als Neubau nicht erkennbar gerechtfertigt, ist der Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung auf eine ortsübliche Vergleichsmiete für Neubau nicht hinreichend dargelegt, selbst wenn aufgrund einer Einordnung der Wohnung als Altbau das Erhöhungsverlangen in der Sache die ortsübliche Miete nicht übersteigen würde. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    26.11.2004
  7. 2 S 56/04 - Kündigungsausschluß bei Staffelmietvereinbarung ab Beginn des Mietverhältnisses
    Leitsatz: Ein vereinbarter Kündigungsausschluß bei Abschluß einer Staffelmietvereinbarung beginnt frühestens mit Beginn des Mietverhältnisses zu laufen (teleologische Reduzierung des § 10 Abs. 2 Satz 6 MHG/§ 557 a Abs. 3 Satz 1 BGB). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Görlitz
    24.11.2004
  8. 67 S 154/03 - Stromsteigeleitung; Energieeinsparung; Modernisierung
    Leitsatz: 1. Die Verstärkung der Elektrosteigeleitung im Hause mit einem Anschlußwert von 25 A auf 63 A stellt auch dann eine Wertverbesserung dar, wenn das Stromnetz in der Wohnung des Mieters veraltet bzw. marode ist. 2. Wird durch die Umstellung von Gasetagenheizung auf Gaszentralheizung erwiesenermaßen eine Energieeinsparung von 9,2 % erzielt, kann der Mieter hiergegen nicht einwenden, daß sein individueller Verbrauch tatsächlich viel niedriger sei. 3. Für die Mitteilung des Beginns der Modernisierungsmaßnahme genügt die Angabe der entsprechenden Kalenderwoche. 4. Für die Mitteilung der Art der Modernisierungsmaßnahme genügt die Bezugnahme auf einen beigefügten Lageplan.
    LG Berlin
    22.11.2004
  9. 63 S 174/04 - Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung; Schimmelpilz
    Leitsatz: Ein Kündigungsrecht wegen Schimmelpilzbildung (erhebliche Gesundheitsgefahr) besteht nur dann, wenn die Nutzbarkeit der Wohnung im ganzen beeinträchtigt ist (vorliegend nur Schimmel in einer Kammer neben der Küche). Eine derartige Kündigung wäre aber ohnehin dann ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Eintreten der Gesundheitsgefahr erklärt wird. Nach Ablauf von jedenfalls etwa drei Monaten ist ein hinreichend naher zeitlicher Zusammenhang nicht mehr gewahrt. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    16.11.2004
  10. 67 S 234/04 - Heizkostenabrechnung nach Umstellung von Ofenheizung (Gamat-Öfen) auf durch Dritte betriebene Gaszentralheizung (Wärmecontracting)
    Leitsatz: Der Vermieter, der berechtigterweise die Beheizung von Ofenheizung (hier: Gamat-Öfen) auf Zentralheizung umstellt, hat jedenfalls dann die Wahl, die Zentralheizung selbst oder durch Dritte (Wärmecontracting) betreiben zu lassen, wenn er sich in der Modernisierungsankündigung diesbezüglich noch nicht festgelegt hat; eine derartige Festlegung ist auch nicht schon dadurch getroffen, daß er die gesamten Kosten der Heizungsumstellung gem. §§ 3 MHG a. F. bzw. 559 BGB als Mieterhöhung umgelegt hat.
    LG Berlin
    11.11.2004