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Urteil ???
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???
Nichtamtlicher Leitsatz
Für Rechtstreitigkeiten über Kapitalentschädigungen nach § 17 StrRehaG aufgrund einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz ist der Verwaltungsrechtsweg auch dann gegeben, wenn ein Berechtigter zusätzlich ein Rehabilitierungsverfahren nach den §§ 7 ff. StrRehaG durchgeführt hat.
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