Urteil Stromsteigeleitung
Schlagworte
Stromsteigeleitung; Energieeinsparung; Modernisierung
Leitsätze
1. Die Verstärkung der Elektrosteigeleitung im Hause mit einem Anschlußwert von 25 A auf 63 A stellt auch dann eine Wertverbesserung dar, wenn das Stromnetz in der Wohnung des Mieters veraltet bzw. marode ist.
2. Wird durch die Umstellung von Gasetagenheizung auf Gaszentralheizung erwiesenermaßen eine Energieeinsparung von 9,2 % erzielt, kann der Mieter hiergegen nicht einwenden, daß sein individueller Verbrauch tatsächlich viel niedriger sei.
3. Für die Mitteilung des Beginns der Modernisierungsmaßnahme genügt die Angabe der entsprechenden Kalenderwoche.
4. Für die Mitteilung der Art der Modernisierungsmaßnahme genügt die Bezugnahme auf einen beigefügten Lageplan.
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