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Urteil Kein Anspruch auf Untermieterlaubnis für überwiegend abwesenden Mieter
Schlagworte
Kein Anspruch auf Untermieterlaubnis für überwiegend abwesenden Mieter
Leitsatz
Der Wohnraummieter, der seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr in der Wohnung hat, kann die Erlaubnis zur Untervermietung auch dann nicht verlangen, wenn er ein Zimmer der Wohnung für seine eigene Nutzung behält.
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