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Urteil Kündigungsausschluß bei Staffelmietvereinbarung ab Beginn des Mietverhältnisses
Schlagworte
Kündigungsausschluß bei Staffelmietvereinbarung ab Beginn des Mietverhältnisses
Leitsatz
Ein vereinbarter Kündigungsausschluß bei Abschluß einer Staffelmietvereinbarung beginnt frühestens mit Beginn des Mietverhältnisses zu laufen (teleologische Reduzierung des § 10 Abs. 2 Satz 6 MHG/§ 557 a Abs. 3 Satz 1 BGB).
(Leitsatz der Redaktion)
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