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Suchergebnis Urteilssuche (291 - 300 von 608)

  1. 16 U 28/04 - Instandsetzungspflicht des Grundstückseigentümers für Anschluß im Beitrittsgebiet
    Leitsatz: Im Beitrittsgebiet sind nach dem Einigungsvertrag Grundstückseigentümer bis zur Übertragung des Eigentums auf die Wasserbetriebe für die Unterhaltung und Erneuerung des Hausanschlusses weiterhin verpflichtet. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    16.09.2004
  2. 24 U 206/03 - Rückübertragungsverfahren; Anmelder; Nutzungsherausgabeanspruch; Verfügungsberechtigter; Mietherausgabeanspruch; Berechtigter
    Leitsatz: Der Anmelder im vereinfachten Rückübertragungsverfahren gemäß § 21 b InVorG, dessen Berechtigung nach dem VermG festgestellt worden ist, hat gegenüber dem Verfügungsberechtigten einen Anspruch auf Herausgabe der Entgelte, die ihm ab dem 1. Juli 1994 bis zum Zeitpunkt der Rückgabe aus einem Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnis zustehen gemäß § 7 Abs. 7 Satz 3 VermG, sofern der Berechtigte diesen in der Frist des § 7 Abs. 8 VermG geltend macht.
    KG
    06.09.2004
  3. 12 U 211/03 - Fehlender Balkon als wohnwertminderndes Merkmal; Mietspiegel
    Leitsatz: Bei Anwendung des Berliner Mietspiegels ist ein fehlender Balkon wie ein "nicht nutzbarer Balkon" zu behandeln; dies folgt sowohl aus Sinn und Zweck der Zusatzmerkmale als auch daraus, daß nach Auskunft des Herausgebers des Berliner Mietspiegels bei Berechnung der Zusatzmerkmale ein "nicht nutzbarer Balkon" einem nicht vorhandenen Balkon gleichgesetzt wurde.
    KG
    02.09.2004
  4. 9 U 95/04 - Keine Verkehrssicherungspflicht für private Kellertreppe
    Leitsatz: 1. Den Grundstückseigentümer trifft hinsichtlich seines befriedeten Besitztums eine Verkehrssicherungspflicht nur insofern, als er für dieses den Verkehr eröffnet hat. Davon ist regelmäßig der Innenbereich nicht erfaßt, sofern das Grundstück durch einen zur Straße gelegenen Eingang zu betreten ist, Dritte - etwa Briefträger, Handwerker etc. - also den Hof generell nicht aufsuchen müssen. 2. Sofern andere Personen mit Zustimmung des Verkehrssicherungspflichtigen auch über den Hof in das Gebäudeinnere gelangen, ist es ausreichend, wenn dieser zum Überqueren gedachte Bereich gesichert ist - etwa bei Dunkelheit durch Bewegungsmelder; für eine Außenkellertreppe, die nicht zum Betreten des Gebäudes vorgesehen ist und außerhalb des Grundstückteiles liegt, den Besucher auf ihrem Weg zum Haus betreten müssen, besteht keine Verkehrssicherungspflicht.
    OLG Celle
    25.08.2004
  5. 10 U 167/03 - Makleranspruch trotz Hausverwaltertätigkeit
    Leitsatz: Ein provisionsschädlicher Fall unechter Verflechtung aufgrund eines institutionalisierten Interessenkonflikts bei einem Makler, der zugleich Sondereigentumsverwalter des Verkäufers ist, liegt ohne weitere Anhaltspunkte nicht vor. § 2 Abs. 2 WoVermG ist auf den Nachweis einer Kaufgelegenheit weder direkt noch entsprechend anwendbar. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    19.08.2004
  6. 12 U 310/03 - Keine Minderung bei Pfusch des vom Mieter beauftragten Handwerkers; Bauarbeiten in Mieterauftrag
    Leitsatz: War der Fußbodenbelag der gewerblichen Mieträume nach dem Mietvertrag vom Vermieter herzurichten und entscheidet sich der Mieter dafür, anstelle des vom Vermieter vorgesehenen textilen Bodenbelages auf eigene Kosten einen Kunststoffbelag durch einen von ihm beauftragten Unternehmer aufbringen zu lassen, so ist er zur Minderung der Miete nicht berechtigt, wenn Schäden am Fußbodenbelag deshalb auftreten, weil dessen Subunternehmer - sorgfaltswidrig - den Kunststoffbelag auf feuchtem Untergrund verklebt hat, und zwar auch dann nicht, wenn der vom Mieter beauftragte Unternehmer identisch ist mit dem vom Vermieter mit der Durchführung der anderen Sanierungsmaßnahmen beauftragten Unternehmer.
    KG
    16.08.2004
  7. 8 W 48/04 - Genauer Klageantrag bei Modernisierungsduldung
    Leitsatz: In dem Klageantrag zur Duldung des Einbaus einer Gasetagenheizung muß der genaue horizontale und vertikale Verlauf der Rohrleitungen angegeben werden. Eine genaue und nachvollziehbare Bauzeichnung kann allerdings mit herangezogen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    05.08.2004
  8. 5 U 78/03 - BGB-DDR 138; VertG § 10 Abs. 1; LeistungsVO § 28 lit. a); MauerG §§ 1; 2
    Leitsatz: 1. Die Geltendmachung der Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit eines Kaufvertrages über ein Grundstück im sog. "Todesstreifen" nach § 10 VerteidigungsG-DDR kann im Zivilrechtsweg als Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB geltend gemacht werden. 2. Das VermG stellt keine den Zivilrechtsweg verdrängende abschließende Regelung dar, wenn der Erwerb von einem typisch zivilrechtlichen Mangel herrührt und der Schwerpunkt auf einer konkreten unlauteren Machenschaft beruht.
    OLG Brandenburg
    04.08.2004
  9. 14 Wx 24/04 - Unzulässige Eintragung eines Benutzungsrechts zugunsten des jeweiligen Grundstückseigentümers; Eintragung einer Grunddienstbarkeit; Auslegung von Grundbucheintragungen
    Leitsatz: 1. Die Eintragung "Nutzungsrecht an einem Teil der Grundstücksfläche für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks xy. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom ... als Grunddienstbarkeit eingetragen am ..." ist unzulässig, weil der Eintragungsvermerk den wesentlichen Inhalt des Rechts nicht erkennen läßt. 2. Grundbucheintragungen sind der Auslegung zugänglich. Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen dabei nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind. (Leitsätze des Einsenders)
    OLG Karlsruhe
    15.07.2004
  10. 12 W 21/04 - Unterbrechung der Wasserversorgung durch Vermieter nach (Gewerbe-) Mietende
    Leitsatz: Die Unterbrechung der Wasserversorgung durch denn Vermieter ist - jedenfalls nach wirksamer Beendigung eines Gewerbemietverhältnisses wegen Verzuges des Mieters mit den Mietzahlungen und den Nebenkostenvorauszahlungen - keine Besitzstörung im Sinne des § 858 BGB. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Besitz des Mieters an der Mietsache im Sinne des § 854 BGB und dem Gebrauch der Mietsache, den der Vermieter dem Mieter aufgrund des Mietvertrages nach § 536 BGB a. F. (§ 535 BGB n. F.) schuldet. Keine Pflicht des gewerblichen Vermieters zu Gewährung des Mietgebrauchs nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzuges. Zum Zurückbehaltungsrecht des Vermieters bezüglich der Wasserversorgung des Gewerberaummieters, der die Miete nicht zahlt. Hat das Erstgericht den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung durch Beschluß zurückgewiesen, und erläßt - auf die Beschwerde des Antragstellers - das Beschwerdegericht eine einstweilige Verfügung, so ist das Beschwerdegericht auch zur Entscheidung über den dagegen eingelegten Widerspruch jedenfalls dann befugt, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu entscheiden sind.
    KG
    08.07.2004