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Urteil Makleranspruch trotz Hausverwaltertätigkeit
Schlagworte
Makleranspruch trotz Hausverwaltertätigkeit
Leitsatz
Ein provisionsschädlicher Fall unechter Verflechtung aufgrund eines institutionalisierten Interessenkonflikts bei einem Makler, der zugleich Sondereigentumsverwalter des Verkäufers ist, liegt ohne weitere Anhaltspunkte nicht vor.
§ 2 Abs. 2 WoVermG ist auf den Nachweis einer Kaufgelegenheit weder direkt noch entsprechend anwendbar.
(Leitsatz der Redaktion)
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